Wahl der Rechtsform: Diese Unternehmensformen gibt es

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Ein Blick auf die deutsche Firmenlandschaft zeigt: Es gibt weit mehr als zwei Handvoll verschiedene Rechtsformen. Da kommt schnell die Frage auf: Welche Rechtsformen gibt es, wie unterscheiden sie sich, welche kommt für mich als Gründer infrage? Dabei spielen verschiedene Faktoren von Haftung über Mindestkapital bis hin zu steuerlichen Aspekten eine Rolle. Wir zeigen und erklären Ihnen in diesem Artikel alle gängigen Rechtsformen in Deutschland, wann welche davon Sinn ergibt und auf was Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform achten sollten.
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Rechtsform?

Eine Rechtsform gibt den rechtlichen Rahmen vor, in dem Sie sich mit Ihrem Unternehmen bewegen. Darüber hinaus wirken sich die Merkmale einer Rechtsform auf juristische, steuerliche und finanzielle Aspekte aus.

An welche Bedingungen eine Rechtsform – auch Unternehmensform genannt – geknüpft ist und welche Aufgaben, Leitlinien und Verpflichtungen sich daraus ergeben, ist in entsprechenden Gesetzen festgehalten. Sowohl im BGB als auch im HGB und GmbHG finden sich die rechtlichen Regelungen.

Die Wahl einer der über 15 in Deutschland möglichen Rechtsformen ist für Gründer gänzlich frei. Es gibt lediglich eine Handvoll Unternehmen, die aufgrund ihrer Tätigkeit bei der Wahl eingeschränkt sind. Dazu zählen beispielsweise Bausparkassen oder Versicherungsgesellschaften.

Was ist bei der Wahl der Rechtsform zu beachten?

Bevor Sie sich für eine Rechtsform im Rahmen der Gründung entscheiden, sollten Sie einige wichtige Punkte klären. Diese geben eine erste Orientierung, welche Rechtsform sinnvoll ist – möglicherweise schließt die ein oder andere Antwort bereits eine Unternehmensform aus:

  • Gründen Sie alleine oder mit anderen Personen zusammen?
  • Von wem wird das Unternehmen geleitet?
  • Planen Sie eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?
  • Möchten Sie Ihren Firmennamen frei wählen können?
  • Ist Eigenkapital vorhanden, das eingesetzt werden kann oder soll? Wenn ja, in welcher Höhe?
  • Spielt die persönliche Haftung eine Rolle?
  • Soll das Unternehmen gemeinnütziger Natur sein?
  • Ist Ihre Gründung riskant und soll abgesichert sein oder soll alles möglichst schnell und ohne Umschweife vonstattengehen?
  • Müssen Sie das Unternehmen ins Handelsregister eintragen?
  • Soll eine Veröffentlichung von Bilanzen vermieden werden?

Je nachdem, wie Ihre Antworten auf diese Fragen ausfallen, erlischt die ein oder andere Option bei der Wahl der Rechtsform. Möchten Sie beispielsweise die persönliche Haftung ausschließen, kommen weder die klassischen Formen einer Personengesellschaft noch eines Einzelunternehmens infrage.

Ein zweites Beispiel: Wenn Sie kein Eigenkapital zur Verfügung haben, können Sie keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen. Für diese Rechtsform ist ein Mindestkapital aller Gesellschafter von 25.000 Euro nötig.

Welche Rechtsformen gibt es?

Wenn Sie gründen, gibt es in Deutschland über 15 verschiedene Rechtsformen. Einige davon sind Mischformen, auf die der Artikel im späteren Verlauf genauer eingeht.

Die gängigste Differenzierung der verschiedenen Unternehmensformen erfolgt in drei Kategorien:

  1. Einzelunternehmen
  2. Personengesellschaften
  3. Kapitalgesellschaften

Darüber hinaus gibt es mit der eingetragenen Genossenschaft (eG) eine Rechtsform, die keiner der drei Kategorien zugehörig ist. Diese eignet sich für Gründungsteams, vor allem aber für Zusammenschlüsse mehrerer mittelständischer Unternehmen.

Die wichtigsten Rechtsformen haben wir für Sie in einer kompakten Übersicht zusammengefasst.

RechtsformKapitalAnzahl GründerHaftungVertragHandelsregistereintragGewerbeanmeldungPublizitätspflichtEntscheidungsbefugnis
Einzelunternehmenkeine Mindesteinlage1unbeschränktneinneinja (außer freiberuflich)neinInhaber
Einzelkaufleutekeine Mindesteinlage1unbeschränktneinjajaneinInhaber, Prokuristen möglich
GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts
keine Mindesteinlagemind. 2gesamtschuldnerische Haftung (Gesellschafter privat)nicht nötig, wird aber empfohlenneinja (außer freiberuflich)neinalle Gesellschafter (außer vertraglich anders geregelt)
OHG

offene Handelsgesellschaft
keine Mindesteinlagemind. 2gesamtschuldnerische Haftung (Gesellschafter privat)nicht nötig, wird aber empfohlenjajaneinalle Gesellschafter (außer vertraglich anders geregelt), Prokuristen möglich
KG

Kommanditgesellschaft
keine Mindesteinlage (aber Kommanditeinlagen)mind. 2Komplementäre unbeschränkt, Kommanditisten bis zur Höhe ihrer Einlagenicht nötig, wird aber empfohlenjajaneinGesellschafter, punktuell Kommanditisten nötig, Prokuristen möglich
GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Mindestkapital: 25.000 Euromind. 1nur mit Gesellschaftsvermögen (ggf. Geschäftsführer persönlich)jajajajaGeschäftsführer, Prokuristen möglich
UG (haftungsbeschränkt)Mindestkapital: 1 Euromind. 1wie GmbHjajajajawie GmbH
AG

Aktiengesellschaft
Mindestkapital: 50.000 Euromind. 1nur mit Gesellschaftsvermögen (Vorstand haftet persönlich)jajajajaVorstand, Prokuristen möglich

Für Einzelgründer, die kein (hohes) Mindestkapital aufbringen können und keinen großen bürokratischen Aufwand möchten, eignet sich meist ein Einzelunternehmen. Ob dieses gewerblich oder freiberuflich geführt wird, hängt vom ausgeübten Beruf ab.

Wer im Team gründen will, sollte sich überlegen: Möchte ich, möchten wir mit unserem privaten Vermögen haften? Dieser Punkt kann im Verlauf einer Selbstständigkeit zu Reibungen und Problemen führen. Wer das umgehen will, gründet am besten eine Kapitalgesellschaft. Wenn Sie hingegen wenig Eigenkapital zur Verfügung haben und ohne größeren bürokratischen Aufwand gründen möchten, eignet sich eine Personengesellschaft besser.

Welche Ausprägungen es bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften im Detail gibt, erfahren Sie im Folgenden.

Einzelunternehmen: Vorteile und Rechtsformen

Einzelunternehmen sind die gängigste Rechtsform in Deutschland. Sie zeichnen sich durch einen niedrigen Aufwand in der Gründung aus und können verhältnismäßig einfach und schnell gegründet werden. Wie der Name bereits verrät, sind Sie bei einem Einzelunternehmen der einzige Gründer – in diesem Zusammenhang werden auch die Begriffe „Soloselbstständige“ oder „Solounternehmer“ verwendet.

Die möglichen Rechtsformen eines Einzelunternehmers sind:

  • eingetragener Kaufmann (eK)
  • Freiberufler
  • Kleingewerbetreibender

Während eingetragene Kaufleute und Kleingewerbetreibende zu gewerblichen Einzelunternehmern zählen, sind Freiberufler nicht gewerblich aktiv. Diese Rechtsform beziehungsweise Art der Tätigkeit lässt sich jedoch nicht komplett frei wählen.

Die Trennung zwischen einer gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeit ist strenggenommen kein Bestandteil der Diskussion um die richtige oder passende Rechtsform. Diese Unterscheidung stammt aus dem Steuerrecht – da sie dennoch für viele Gründer relevant ist, schwingt diese Differenzierung bei der Frage nach der Unternehmensform immer mit.

Wer freiberuflich tätig sein will, dessen Tätigkeit muss nach Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu den sogenannten „freien Berufen“ zählen. Diese Katalogberufe sind wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erziehender Natur. So können zum Beispiel Rechtsanwälte, Architekten, Grafiker, Steuerberater oder Journalisten Freiberufler sein.

Wenn Sie als Einzelunternehmer oder Beteiligter innerhalb einer Personengesellschaft – es gibt beispielsweise auch eine freiberufliche GbR – nicht in diese Kategorien fallen, agieren Sie gewerblich. Das bedeutet: Sie müssen beim örtlichen Gewerbeamt Ihre Tätigkeit anmelden und sind gewerbesteuerpflichtig. Beides trifft auf einen Freiberufler nicht zu.

Ein Exkurs an dieser Stelle: Die oft aufkommende Frage nach dem Kleingewerbe ist ebenfalls steuerlicher Natur. Als Kleingewerbetreibender (oder Freiberufler mit Kleingewerbe) dürfen Sie nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz im vorherigen und 50.000 Umsatz im laufenden Geschäftsjahr erzielen. Überschreiten Sie diese Grenzen, erlischt die Kleinunternehmerregelung und Sie werden umsatzsteuerpflichtig.

Wer sich für ein Einzelunternehmen entscheidet, egal ob freiberuflich oder nicht, als Kleingewerbetreibende oder umsatzsteuerpflichtig, haftet persönlich als Gründer in vollem Umfang. Wer sich von der Haftung lossagen will, kann weitere Formen des Einzelunternehmens wählen:

  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / 1-Personen-UG
  • 1-Personen-GmbH
  • 1-Personen-AG

Im Vergleich zu den weiter oben genannten Ausprägungen sind diese drei etwas komplexer in der Gründung. Bei der 1-Personen-GmbH benötigen Sie beispielsweise ein Mindestkapital von 25.000 Euro.

Personengesellschaft: Bedeutung und Formen 

Wie auch beim Einzelunternehmen verrät der Name der Personengesellschaft, was sich hinter diesen Rechtsformen verbirgt. Gründen Sie nicht alleine, sondern mit einer oder mehreren weiteren Personen, bietet sich die Gründung einer Personengesellschaft an.

Innerhalb einer solchen Gesellschaft ist ein Gesellschaftervertrag notwendig, der alle Facetten der Unternehmensform regelt. Diese reichen von den Einlagen der Gesellschafter – das Gesellschaftsvermögen zu Beginn der Tätigkeit – über die Pflichten und Haftungsrisiken bis hin zum Firmennamen.

  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • GmbH und Co. KG

Im Rahmen einer Personengesellschaft wie der OHG unterliegen alle Gesellschafter der persönlichen Haftung mit ihrem Privatvermögen. Eine Besonderheit stellt auch die Versteuerung dar: Die Einnahmen werden auf die Gesellschafter verteilt und von diesen privat über die jeweilige Einkommenssteuer versteuert.

Die KG hingegen unterscheidet zwei Gesellschafterformen: Während der Komplementär ohne Einschränkung vollumfänglich haftet, gestaltet sich die Rechtslage bei Kommanditisten anders. Sie haften nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlagen.

Kapitalgesellschaft: Rechtsformen und Voraussetzungen

Im Vergleich zu gängigen Formen der Personengesellschaften sind Kapitalgesellschaften die Rechtsformen in Deutschland, die Sie am meisten absichern. Im Rahmen einer solchen Gründung geben Sie die private Haftung gänzlich ab. Kapitalgesellschaften haben im Gegenzug und im Vergleich zu anderen Rechtsformen jedoch einen hohen Gründungsaufwand.

Die vier meistgenutzten Rechtsformen bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft sind:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Zur Gründung dieser Rechtsform sind mindestens zwei natürliche oder juristische Personen nötig. Das Mindestkapital liegt zwischen einem und 50.000 Euro – oft ist hier also eine Gründungsfinanzierung notwendig. Eine Kapitalgesellschaft agiert als juristische Person, besitzt Vermögen, ist zur doppelten Buchführung verpflichtet und muss ins Handelsregister eingetragen werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft?

Der maßgebliche Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften liegt in der Haftung. Während bei Personengesellschafter stets die Gesellschafter im Mittelpunkt stehen, die mit ihrem Privatvermögen haften, ist es bei einer Kapitalgesellschaft das Unternehmen mit seinem Gesellschaftsvermögen in seiner Form als juristische Person selbst. Die Personen der Geschäftsführung beziehungsweise Gesellschafter sind hier von privater Haftung ausgeschlossen.

Grundsätzlich ist der bürokratische Aufwand einer Kapitalgesellschaft deutlich höher. Es gelten beispielsweise strengere Auflagen für die Buchführung, zudem muss in der Regel deutlich mehr Eigenkapital aufgebracht werden. Ein Beispiel: Während für eine GbR (Personengesellschaft) kein Kapital der Gesellschafter hinterlegt werden muss, sind für eine GmbH 25.000 Euro nötig.

Welche Rechtsform ist die häufigste?

Mit Stand 2020 ist das Einzelunternehmen die mit Abstand am häufigsten gewählte Rechtsform in Deutschland. Rund zwei Millionen Einzelunternehmer sind in Deutschland als Freiberufler, eingetragene Kaufleute & Co. aktiv.

Dahinter reihen sich Kapitalgesellschaften (meist GmbH oder AG) mit gut 760.000 Organisationen auf dem zweiten Platz ein. Auf dem dritten Rang landen Personengesellschaften wie die OHG mit rund 400.000 Unternehmen.

Neben den gängigen Rechtsformen, die diese drei Differenzierungen abdecken, gibt es noch circa 200.000 weitere Unternehmen in Deutschland, die einer anderen Rechtsform – beispielsweise der eG – unterliegen.

Welche Mischformen gibt es und wann eignen sie sich?

Neben den vorgestellten Rechtsformen gibt es sogenannte Mischformen, die sich aus mehreren Unternehmensformen zusammensetzen. Zu den bekanntesten zählen die GmbH & Co. KG und die KGaA.

Erstere ist eine Personengesellschaft und Abwandlung der KG. Anstelle des Komplementärs (volle Haftung mit Privatvermögen) tritt jedoch eine GmbH. Dadurch wird eine private Haftung vermieden. Eine GmbH & Co. KG bleibt jedoch wie eine normale Kommanditgesellschaft ein Kaufmann im Sinne des HGB.

Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Aktiengesellschaft (AG), die anstelle eines Vorstandes mehrere persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) hat. Diese sind geschäftsführungs- und vertretungsbefugt. Die Rolle der Kommanditisten übernehmen bei dieser Rechtsform Kommanditaktionäre. Sie sind nicht persönlich haftbar und halten das in Aktien aufgeteilte Grundkapital. Diese Unternehmensform eignet sich aufgrund ihres hohen Mindestkapitals (50.000 Euro) und der vergleichsweise komplexen Gründung eher nicht für Unternehmer, die erstmals gründen.