Bürogemeinschaft: So gründen Sie eine GbR
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts: So gründen Sie eine GBR
- Wer kann eine GbR gründen?
- Schritt für Schritt zur Gründung einer GbR
- Empfehlenswert: Gesellschaftervertrag der GbR – die wichtigsten Inhalte
- Für Gemeinschaftsprojekte brauchen Sie AGB
- Ihre GbR darf sich keinen reinen Fantasienamen geben
- Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts benötigt einen Steuerberater
Und man hat – ebenfalls nicht ganz unwichtig – die Gesellschaft von „Kollegen“. Viele Einzelunternehmer leiden auf Dauer unter ihrem isolierten Büroalltag.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: So gründen Sie eine GBR
Die übliche Rechtsform bei Bürogemeinschaften ist dabei die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder BGB-Gesellschaft nach §§ 705 ff. BGB. Wir verraten Ihnen im Folgenden, wie Sie eine GBR gründen und worauf Sie bei der Gründung unbedingt achten sollten.
Wer kann eine GbR gründen?
Im Prinzip können Freiberufler und Gewerbetreibende aus allen Fachrichtungen gemeinsam Räume anmieten und eine GbR gründen. Zu beachten ist dabei, dass es für freiberuflich tätige Unternehmen keine Begrenzung des erzielten Umsatzes gibt.
Für gewerblich tätige Unternehmen kann ein Umsatz von 350.000 Euro als Richtmaß gelten. Oberhalb dieses Betrags wird aus der GbR automatisch eine OHG, die ins Handelsregister eingetragen werden muss.
Schritt für Schritt zur Gründung einer GbR
Eine GbR gründet sich praktisch von selbst: Sobald Sie zum Beispiel zusammen mit Ihrem Partner einen Mietvertrag über die gemeinsam genutzten Räume abschließen, haben Sie bereits eine GbR gegründet. Sie brauchen dafür nicht einmal einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Es gelten automatisch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Die Haftung der Gesellschafter
Alle Mitglieder einer GbR haften für alles, was sie gemeinsam unternehmen. Arbeiten beispielsweise ein Journalist und ein Grafiker weiterhin jeder auf eigene Rechnung, so haften sie mit ihren Privatvermögen nur für die Miete.
Keine Bürogemeinschaft in der Rechtsform der GbR liegt beispielsweise vor, wenn Sie ein Büro lediglich untervermieten oder selbst Untermieter sind. Ein solches Untermietverhältnis kann auch die Nutzung von Geräten wie Computern oder Telefonanlagen mit einschließen, die der Vermieter mit dem Mieter abrechnet. Das gilt zum Beispiel auch, wenn Sie einen Arbeitsplatz in einem Gründer- oder Business-Center mieten.
Was auf den ersten Blick so einfach und positiv aussieht, kann sich aber im Laufe der Zusammenarbeit als problematisch erweisen. Es empfiehlt sich deshalb, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter schriftlich in einem Vertrag festzuhalten.
Empfehlenswert: Gesellschaftervertrag der GbR – die wichtigsten Inhalte
Ein solcher Vertrag sollte Formalitäten wie den Sitz der GbR, eventuelle Vollmachten oder die Dauer des Geschäftsjahres regeln. Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie zumindest folgende Punkte klären:
1. Aufstellung der Einlagen der Gesellschafter
Hier sollte aufgelistet sein, wer welche Gegenstände (beispielsweise Computer, Schreibtische und andere Ausstattungen der Büros) mitbringt und welchen Wert diese Geräte ungefähr haben.
2. Leistungen der einzelnen Gesellschafter
Wenn Sie die Aufgaben innerhalb der Bürogemeinschaft aufteilen, sollten Sie dies schriftlich festhalten.
3. Anteile am gemeinsamen Vermögen und am Gewinn
Entsprechend den Einlagen und den Leistungen der einzelnen Gesellschafter sollten Sie sich mit Ihrem Partner darüber einigen, wie hoch die Anteile an gemeinsam erwirtschafteten Gewinnen (oder Verlusten) sind.
Als Grundlage für Ihre Zusammenarbeit können Sie einen Mustervertrag nehmen, den Sie beispielsweise im Internet, möglicherweise auf der Webseite Ihrer IHK, finden. Es empfiehlt sich aber, einen solchen Vertrag Ihren spezifischen Bedürfnissen anzupassen. Hier können Berufsverbände weiterhelfen.
Für Gemeinschaftsprojekte brauchen Sie AGB
War beispielsweise bei der Gründung der Bürogemeinschaft lediglich eine reine „Kostenteilungsgemeinschaft“ geplant, entwickeln sich aber im Laufe der Zeit verstärkt Gemeinschaftsprojekte, sollten zusammen mit einem spezialisierten Anwalt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert sein
Wenn Sie sich beispielsweise mit weiteren Programmierern zu einer „Software-Schmiede“ zusammengeschlossen haben, können Sie die Haftung für Ihre Produkte begrenzen. Wenn Ihr Geschäft gut läuft, können Sie in diesem Fall allerdings die Gründung einer GmbH ins Auge fassen.
Ihre GbR darf sich keinen reinen Fantasienamen geben
Wenn Ihre GbR nach außen gegenüber Ihren Kunden als solche in Erscheinung tritt, braucht sie einen Unternehmensnamen. Dieser Name muss bei einem gewerblich tätigen Unternehmen die vollen Vor- und Zunamen von mindestens zwei Mitgliedern enthalten, bei Freiberuflern reichen die Nachnamen.
Beispiel: Bürogemeinschaft (Dana) Lange & (Martin) Gerber GbR
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts benötigt einen Steuerberater
Wenn es allerdings komplizierter wird, kommt die GbR nicht um eine sogenannte Einheitliche und Gesonderte Gewinnfeststellung nach § 180 Abs. 2 AO herum.
Sie muss zusätzlich Angaben darüber enthalten, wie der ermittelte Gewinn der GbR auf die einzelnen Mitglieder verteilt wurde. Sie kommen dann nicht umhin, einen Steuerberater hinzuzuziehen.