Aushangpflichtige Gesetze: Diese Gesetze müssen Sie auslegen

Aushangpflichtige Gesetze: Diese Gesetze müssen Sie auslegen

Der Arbeitnehmerschutz ist in Deutschland ein hohes Gut. Der Gesetzgeber sorgt mit verschiedenen Gesetzen und Verordnungen für den Erhalt der Gesundheit und der Sicherheit von Arbeitnehmern. Gleichzeitig verpflichtet er Arbeitgeber, dass jeder Mitarbeiter im Betrieb Einblick in die Gesetze und Verordnungen hat, die ihn während seiner Arbeitszeit schützen. Für Sie als Arbeitgeber besteht demnach die Aushangpflicht der wichtigsten Gesetze und Vorschriften, die den Arbeitsschutz betreffen.
Inhaltsverzeichnis

Was sind aushangpflichtige Gesetze?

Bei aushangpflichtigen Gesetzen handelt es sich um Gesetze und Schutzvorschriften, die Sie als Arbeitgeber für jeden Mitarbeiter im Betrieb aushängen müssen. Die aushangpflichtigen Gesetze betreffen dabei alle Arbeitnehmergruppen sowie alle Arbeitsplatzsituationen und –bereiche. Die Aushangpflicht verfolgt das Ziel, alle Arbeitnehmer über ihre entsprechenden Rechte und Pflichten, die sich aus den Gesetzen ergeben, aufzuklären.

Warum sind bestimmte Gesetze aushangpflichtig?

Bestimmte Gesetze und Verordnungen sind aushangpflichtig, damit jeder Beschäftigte eines Betriebes sich über seine geltenden Rechte, aber auch Pflichten erkundigen kann. So können Ihre Mitarbeiter prüfen, ob die geltenden Arbeitsschutzvorschriften von ihrem Arbeitgeber eingehalten werden.

Die Aushangpflicht von Arbeitsschutzgesetzen dient zudem der Prävention von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Schäden. Mitarbeiter werden besser informiert und auf geltende Regelungen aufmerksam gemacht. Die Aushangpflicht dient somit nicht alleine den Rechten eines Arbeitnehmers, sondern auch den Pflichten. 

Aus diesem Grund können auch freiwillige Aushänge zielführend sein. Hierzu gehören wissenswerte Verordnungen und Regelungen, welche nicht unter die allgemeinen Gesetze fallen. Betriebsvereinbarungen und interne Vorschriften sind Beispiele solcher freiwilligen Aushänge. Achten Sie daher immer auf den jeweiligen Informationsgehalt und  passen diesen gegebenenfalls an Ihren Betrieb an. Als Arbeitgeber vermeiden Sie durch diese Prävention effektiv etwaige Schadensersatzansprüche.

Wen betrifft die Aushangpflicht?

Wenn Sie Arbeitgeber sind, müssen Sie die aushangpflichtigen Gesetze in Ihrem Betrieb auslegen. Sobald Sie einen Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie dazu verpflichtet – unabhängig von der Branche Ihres Unternehmens. 

Allerdings gibt es Vorschriften, die erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl ausgehangen werden müssen, wie zum Beispiel das Mutterschutzgesetz (MuschG). Laut §26 Abs. 1 MuschG müssen Sie das Gesetz zur Einsicht dann aushängen, wenn Sie mehr als drei Frauen in Ihrem Betrieb beschäftigen. 

Was sind die aushangpflichtigen Gesetze im Jahr 2023?

Im Jahr 2023 müssen in allen Betrieben folgende Gesetze zwingend aushängen:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): § 12 Abs. 5 AGG
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): § 16 Abs.1 ArbZG
  • Heimarbeitsgesetz (HAG): § 8 Abs. 1 und 3, 19 Abs. 2 HAG
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): §§ 47, 48, 54 Abs. 3 JArbSchG
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG): § 26 MuSchG
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): § 18 TzBfG
  • Tarifvertragsgesetz (/TVG): § 8 TVG
  • Fünftes Vermögensbildungsgesetz (VermBG): § 11 Abs. 45 VermBG
  • Arbeitsschutzvorschriften (dazu zählen unter anderem die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die Strahlenschutzverordnung. Die einzelnen Vorschriften sind je nach Branche unterschiedlich)
  • Betriebsvereinbarungen (BetrVG): § 77 Abs. 2 BetrVG
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Welche Gesetze werden zum Aushang empfohlen?

Neben den Gesetzen, die zwingend ausgehangen werden müssen, gibt es weitere Vorschriften, die freiwillig für die Mitarbeiter ausgelegt werden können. Unter anderem empfehlen die Industrie- und Handelskammern den Aushang. Dazu gehören unter anderem:

  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)     
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
  • Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschriften)
  • Nichtraucherschutzgesetz (NRSG)

Welche branchenspezifischen Aushangpflichten gibt es?

Die allgemeinen aushangpflichtigen Gesetze gelten für sämtliche Arbeitnehmer aus allen Branchen und Bereichen. In einigen Berufsfeldern müssen jedoch noch zusätzliche Gesetze beachtet und Aushänge bereitgestellt werden. Zu diesen besonderen Branchen zählen beispielsweise die Gastronomie, das Gesundheitswesen sowie das Baugewerbe.

Für Arbeitnehmer auf Baustellen muss ergänzend die aktuelle Fassung der Baustellenverordnung zur Verfügung gestellt werden. Zudem sind die Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) in dieser Branche zu beachten. In der Gastronomie spielen die Vorschriften der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) sowie zutreffende Unfallverhütungsvorschriften eine zentrale Rolle. Das Gesetz zum Jugendarbeitsschutz sowie das Mutterschutzgesetz sind ebenfalls wichtige aushangpflichtige Gesetze für diese Branche. Im Gesundheitswesen muss ergänzend die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zugänglich gemacht werden.

Wie müssen die aushangpflichtigen Gesetze ausgehangen werden?

Die aushangpflichtigen Gesetze müssen auf eine Art und Weise ausgehängt werden, bei der jeder einzelne Beschäftigte die Möglichkeit hat, diese ohne Umwege einzusehen. Das bedeutet, die Gesetze müssen frei zugänglich sein und nicht erst die Unterstützung durch eine dritte Partei wie zum Beispiel die HR-Abteilung einsehbar sein. Der Arbeitgeber ist demnach dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern die jeweiligen Arbeitsgesetze ohne Zugangsbarrieren zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für sonstige Regelwerke wie geltende Tarifverträge oder eine Betriebsvereinbarung. Wichtig ist zudem, dass die Gesetzestexte gut sichtbar sind, leserlich sind, nicht durch andere verändert werden können und stets aktuell sind. Wenn Sie mehrere Betriebsstätten unterhalten, muss der Aushangpflicht in jedem einzelnen Betrieb nachgekommen werden.

Wo können die aushangpflichtigen Gesetze ausgehangen werden?

Die Gesetze müssen an einem frei zugänglichen Ort zur Verfügung gestellt werden. Die Gesetze müssen allerdings nicht zwingend an der Wand hängen. Sie können sie auch in Pausen- und Aufenthaltsräumen ausliegen oder am schwarzen Brett hängen. Auch in den Büros des Betriebsrates, insofern es einen Betriebsrat gibt, können die aushangpflichtigen Gesetze ausliegen.

Können die aushangpflichtigen Gesetze in elektronischer Form bereitgestellt werden?

Es besteht die Möglichkeit, die Gesetze und Vorschriften auch in elektronischer Form – beispielsweise im Intranet – zur Verfügung zu stellen. Der Gesetzgeber lässt Ihnen in dieser Hinsicht Spielraum. Damit erfüllen Sie ebenfalls die Aushangpflicht und vermeiden gleichzeitig Papiermüll. 

Darüber hinaus sparen Sie sich durch die Bereitstellung in der digitalen Form den Austausch von Print-Broschüren am schwarzen Brett oder in den Büros. 

Worauf ist bei dem elektronischen Aushang der Gesetze zu achten?

Wichtig ist bei der Bereitstellung in elektronischer Form, dass die Gesetze und Schutzvorschriften für alle Arbeitnehmer frei zugänglich sind. Bei der Veröffentlichung der aushangpflichtigen Gesetze im Intranet müssen Sie dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter einen Zugang zu Ihrem internen Netzwerk haben. 

Gleichzeitig müssen Sie für den ausreichenden Datenschutz Ihrer Mitarbeiter mitbedenken. Das Thema Arbeitssicherheit und Datenschutz muss zudem eine zentrale Rolle in Ihrem Betrieb spielen – vor allem, wenn Ihre Beschäftigten Firmen-Laptops nutzen. Außerdem dürfen Sie nicht erfassen, wer wann auf die bereitgestellten Dokumente im Intranet zugreift.

In welcher Sprache müssen die aushangpflichtigen Gesetze ausgehangen werden?

Die Gesetze und Vorschriften müssen grundsätzlich in deutscher Sprache ausliegen. Ein barrierefreier Zugang der aushangpflichtigen Gesetze bedeutet jedoch auch, auf Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. In diesem Fall müssen Sie den betroffenen Mitarbeitern die relevanten Auszüge der Gesetze in übersetzter Sprache zugänglich machen oder gegebenenfalls ist eine zweite, englische Version ausreichend. Damit Missverständnisse vermieden werden, treffen Sie für diese Fälle am besten eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat. Die betroffenen Mitarbeiter sollten Ihnen schriftlich bestätigen, dass sie die Gesetzestexte in der ausgehängten Sprache verstehen. 

Wie oft müssen die aushangpflichtigen Gesetze aktualisiert werden?

Bei Gesetzen und Verordnungen, die den Arbeitsschutz betreffen, gibt es nahezu jährlich Novellierungen, Überarbeitungen und Zusätze. Deshalb müssen die Auslagen stets auf dem aktuellen Rechtsstand sein. Arbeitgeber sind dazu angehalten, die Gesetzestexte regelmäßig, einmal im Jahr, zu kontrollieren und gegebenenfalls zu aktualisieren, damit die Aktualität der aushangpflichtigen Gesetze gegeben ist. 

Welche Folgen drohen bei einem Verstoß gegen die Aushangpflicht?

Wenn Sie einen Verstoß gegen die Aushangpflicht begehen, zieht das ein Bußgeld nach sich. Hängen Sie zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz nicht aus, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro (§ 22 ArbZG). Zudem drohen Ihnen Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers, wenn dieser einen Schaden erleidet, da Sie gegen die Aushangpflicht verstoßen haben. Das kann unter Umständen teuer werden. Darüber hinaus können Ihnen Strafen über das Bußgeld hinaus entstehen. Deshalb sollten Sie Ihrer Aushangpflicht stets nachkommen.

Kontrolliert wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben von den jeweils zuständigen Behörden. Diese können sich je nach Landesrecht unterscheiden. In der Regel fallen unter diese Behörden die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter oder die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz.

Wo erhalten Unternehmen die aushangpflichtigen Gesetze?

Unternehmen können sich die Gesetze, die der Aushangpflicht unterliegen, einfach von aktuellen Internetseiten herunterladen, gegebenenfalls ausdrucken, laminieren und auslegen oder auch digital im Intranet bereitstellen – und das kostenlos.