OHG-Gründung: Startkapital, Voraussetzungen & Haftung

OHG-Gründung: Startkapital, Voraussetzungen & Haftung

Sie möchten gemeinsam mit einem Partner ein Unternehmen gründen und suchen noch nach der geeigneten Rechtsform? Dann könnte die OHG - Offene Handelsgesellschaft - die richtige Rechtsform für Sie sein. Was eine OHG ist, welche Voraussetzungen Sie für die Gründung einer OHG erfüllen müssen, ob und in welchem Umfang Sie dabei als Gesellschafter haften und was die einzelnen Schritte der Gründung sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine OHG?

Die offene Handelsgesellschaft, abgekürzt OHG, stellt als Rechtsform eine Personengesellschaft dar. Die OHG dient gemäß dem Handelsgesetzbuch zum Betreiben eines „Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma“ (§ 105 HGB). Das bedeutet, dass die OHG stets aus mindestens zwei Personen bzw. Kaufleuten besteht. 

Die gesetzliche Grundlage der OHG bildet das Handelsgesetzbuch ab. Die OHG zeichnet sich insbesondere durch ihre unbeschränkte Haftung aller OHG-Gesellschafter und der Tatsache, dass kein Startkapital nötig ist, aus.

Alle Infos zur OHG auf einen Blick

Nochmals die wichtigsten Eckdaten rund um die OHG auf einen Blick: 

  • Typ der Rechtsform: Personengesellschaft
  • Anzahl der Gesellschafter: mindestens zwei natürliche oder juristische Personen
  • Haftung: Persönliche Haftung
  • Unternehmensform: Handelsgewerbe. OHG nicht für Freiberufler oder Kleingewerbetreibende möglich
  • Eintrag ins Handelsregister verpflichtend
  • Rechtsgrundlage: §§ 105 bis 160 HGB (Handelsgesetzbuch)

Was sind die Voraussetzungen für die Gründung einer OHG?

Um eine OHG zu gründen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Mindestens zwei Gesellschafter: Wer eine OHG gründen möchte, braucht also mindestens einen Partner, der entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person ist.
  • Kaufleute: Eine OHG-Gründung kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Gründer Kaufleute sind.
  • Gesellschaftsvertrag: Für die Gründung einer OHG ist in jedem Fall ein Gesellschaftsvertrag abzuschließen. 
  • Handelsgewerbe: Eine OHG kann nur gegründet werden, wenn es das Ziel verfolgt, ein Handelsgewerbe zu betreiben.
  • Namenszusatz: Die OHG muss verpflichtend den Zusatz „OHG“ (oder „Offene Handelsgesellschaft“) führen.

Wie viele Gesellschafter sind für die Gründung einer OHG erforderlich?

Für die Gründung einer OHG sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Dies gibt das Handelsgesetzbuch im Paragraf 105 klar vor. 

Wer kann OHG-Gesellschafter werden?

OHG-Gesellschafter können nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen sein. Somit können beispielsweise auch eine andere OHG, Kommanditgesellschaften oder eine GbR eine OHG gründen. Beide werden dann automatisch Geschäftsführer der OHG. 

Wichtig für natürliche Personen: Weder Freiberufler noch Kleingewerbetreibende sind berechtigt, eine offene Handelsgesellschaft zu begründen. Das bedeutet, dass beide bzw. die verschiedenen Gesellschafter der OHG Kaufleute sein müssen.

Ist für die Gründung einer OHG ein Startkapital erforderlich?

Anders als bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist für die Gründung einer OHG kein Stammkapital notwendig. Das macht macht OGHs attraktiv für Unternehmer, die nicht in der Lage sind das Mindestkapital für eine GmbH aufzubringen. Allerdings muss ein Eintrag ins Handelsregister erfolgen, der mit finanziellem Aufwand verbunden ist.

Wie funktioniert die Gründung einer OHG?

Wer ein Unternehmen als OHG gründen will muss einige wichtige Schritte beachten:

Schritt 1: Gesellschaftsvertrag erstellen

Im ersten Schritt der OHG-Gründung muss der Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden. Der Gesellschaftsvertrag unterliegt dabei keiner speziellen Form. Der Vertrag könnte demnach auch mündlich geschlossen werden. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist in jedem Fall aber zu bevorzugen. 

Folgende Informationen sollte der Vertrag einer OHG u.a. enthalten:

  1. Geschäftstätigkeit bzw. Unternehmenszweck
  2. Zukünftiger Firmenname
  3. Sitz der OHG
  4. Informationen zu den Gesellschaftern (wie z.B.: Name, Anschrift)
  5. Dauer des Vertrages
  6. Potenzielle Einlagen der Gesellschafter
  7. Pflichten und Rechte der Gesellschafter
  8. Beteiligung an und Verteilung von Profit und auch Verlusten
  9. Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretungsmacht
  10. Regelungen zur Kündigung sowie zum Austritt eines Gesellschafters (z.B. Abfindung und Haftung)
  11. Regelungen zur Vergütung der Gesellschafter (Entnahmen aus dem gemeinsamen Vermögen)

Schritt 2: Eröffnung eines gemeinsamen Geschäftskontos

Zwar ist die Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer OHG gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch immer empfehlenswert. Schließlich haften OHG-Gesellschaft nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit dem eigenen Privatvermögen. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Überblick über geschäftlichen Ausgaben, Gewinne und Verluste zu haben und folglich die privaten Aufwendungen gesondert zu betrachten.

Schritt 2: Eintrag ins Handelsregister

Nachdem sich die beiden bzw. alle Gesellschafter auf einen Gesellschaftsvertrag geeinigt haben, wird die Handelsgesellschaft beim zuständigen Amtsgericht registriert und ins Handelsregister eingetragen. 

Der Eintrag ins Handelsregister ist verpflichtend und muss folgende Punkte beinhalten:

  • Daten zu den Gesellschaftern (vollständiger Name sowie Wohnort)
  • Firmenname
  • Firmensitz
  • Unternehmenszweck

Schritt 3: Eintrag ins Transparenzregister

Neben der Eintragung ins Handelsregister müssen OHG ebenfalls eine Meldung beim Transparenzregister machen – dies ist jedoch unkompliziert über ein Online-Verfahren möglich.

Schritt 4: Gewerbe anmelden

Da die OHG den Zweck verfolgt, ein Handelsgewerbe zu betreiben, ist diese Rechtsform in jedem Fall gewerbesteuerpflichtig. Demnach besteht der vierte Schritt der OHG-Gründung aus der Gewerbeanmeldung.

Schritt 5: Anmeldung beim Finanzamt

Im fünften Schritt führt Sie der Weg zum Finanzamt, bei dem der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zur Verfügung gestellt, entsprechend ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss. Auf diesem Wege bekommen Sie Ihre Steuernummer. 

Schritt 6: Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft

Als OHG sind nicht nur zur Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt verpflichtet, sondern auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Frist dafür beträgt eine Woche.

Schritt 7: Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer sowie bei der Handswerkskammer

Als OHG-Gesellschafter sind Sie verpflichtet, sich als Mitglied bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) anzumelden. Wer im Handwerk tätig ist, muss sich bei Handwerkskammer eintragen lassen. 

Schritt 8: Betriebsnummer beantragen

Sobald Sie als OHG Mitarbeiter einstellen, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Diese erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit durch einen Antrag. 

Wer haftet bei der OHG?

Das HGB zeigt auf, dass die OHG eine Rechtsform ohne beschränkte Haftung ist. Demnach haftet jeder Gründer als OHG-Gesellschafter vollkommen unbeschränkt – und zwar nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit dem Privatvermögen. 

Was sind die Vorteile und Nachteile einer OHG-Gründung?

Wie bei jeder Rechtsform gehen auch mit einer OHG verschiedene Vor- und Nachteile einher. Je nach individueller Situation gilt es hier, abzuwägen, welche Stärken und Schwächen der Rechtsform in Ihrer Situation von besonderer Relevanz sind.

Vorteile einer OHGNachteile eine OHG
Kein Mindestkapital notwendigDie Rechtsform steht nur Kaufleuten zur offen
Verhältnismäßig kostengünstige GründungVerpflichtung zur doppelten Buchführung als massiver Aufwands- und Kostenfaktor
Relativ gute Kreditwürdigkeit aufgrund der persönlichen HaftungUneingeschränkte Haftung – auch mit Privatvermögen

Was sind die Vorteile einer OHG-Gründung?

Soll die Gründung weniger kapitalintensiv sein, ist die Rechtsform der OHG von Vorteil. Denn: Anders als bei einer GmbH ist es nicht notwendig, Stammkapital zu hinterlegen. Dadurch ist Kein Mindestkapital erforderlich.

Wer eine OHG gründen will, ist ebenfalls relativ frei in der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags, der sogar formlos niedergeschrieben werden kann. Das bedeutet: Die genauen Details zur Zusammenarbeit, Geschäftsführer, Firmenname und Gewinne lassen sich individuell abstimmen. Wichtig ist jedoch, dass sich die Gesellschafter einig sind. Nichts wäre kontraproduktiver für das Unternehmen als unterschiedliche Strategien bzw. Vorstellungen über die Zukunft der Firma.

Jeder Gesellschafter einer OHG ist gemäß § 116 HGB auch automatisch Geschäftsführer und kann frei und wirksam im Namen der OHG handeln. Eine klare Abstimmung bezüglich der Firma, der Gewinne und des Unternehmenszwecks sind deshalb unerlässlich und sollten ernst genommen werden.

Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte den Gesellschaftsvertrag – wofür es bei verschiedenen Berufskammern auch Musterverträge gibt – nochmals von einem Juristen und/oder einem Steuerberater prüfen lassen. So lässt sich der Vertrag auf Ihr Unternehmen maßschneidern.

Was sind die Nachteile der OHG-Gründung?

Die Gesellschafter haften persönlich und mit ihrem Privatvermögen für etwaige Schäden. Nicht vernachlässigen sollten Sie auch, dass die Handelsgesellschaft zur doppelten Buchführung verpflichtet ist. Die doppelte Buchführung erfordert Fachkenntnis und ist mit Inventur etc. ebenfalls kosten- und ressourcenintensiv.

Was kostet eine OHG Gründung?

Die Gründung einer OHG ist verhältnismäßig günstig. Abhängig vom individuellen Fall lässt sich eine offene Handelsgesellschaft bereits mit einem finanziellen Aufwand von rund 300 Euro gründen. Diese Summe setzt sich aus ca. 150 Euro für einen Notar zusammen, der den Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt, sowie etwa 100 Euro, die für den Eintrag ins Handelsregister anfallen. Auch beim Gewerbeamt müssen nochmals Verwaltungsgebühren von rund 50 Euro entrichtet werden.

Wie kann eine OHG aufgelöst werden?

Eine offene Handelsgesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder aufgelöst werden. Die Auflösung einer OHG wird beispielsweise im Streitfall in Erwägung gezogen oder auch dann, wenn ein Gesellschaftsvertrag nur auf befristeter Basis geschlossen wurde. Ist die Laufzeit eines Gesellschaftsvertrages befristet und diese Frist überschritten, endet das Bestehen der Handelsgesellschaft automatisch – die OHG ist somit aufgelöst. In allen anderen Fällen muss entweder ein Gericht die Auflösung der OHG bestimmen oder die Gesellschafter einigen sich auf die Auflösung.

Was passiert, wenn ein Gesellschafter aus der OHG austritt?

Wenn ein Gesellschafter aus der OHG ausscheidet, zieht das nicht zwingend die Konsequenz nach sich, dass sich die Handelsgesellschaft auflösen muss. Die Voraussetzung für das Fortbestehen ist jedoch, dass noch mindestens zwei andere Gesellschafter das Unternehmen weiterführen. 

Für das Ausscheiden eines Gesellschafters gibt es verschiedene Gründe: So kann die Versammlung der Gesellschafter beispielsweise das Ausscheiden beschließen. Möglich wäre ebenfalls, dass ein Ausscheidungsgrund eintritt, der im Gesellschaftsvertrag verankert wurde. Auch durch Insolvenzverfahren oder Tod scheidet ein Gesellschafter aus der OHG aus.

Wann eignet sich die OHG als Rechtsform?

Die offene Handelsgesellschaft ist dann eine Option für die Rechtsform, wenn Sie sich gemeinsam mit einem Partner selbstständig machen möchten. Somit stellt die OHG eine alternative Rechtsform zur Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) dar. Die OHG eignet sich jedoch ausschließlich für Kaufleute – unabhängig davon, ob diese juristische oder natürliche Personen darstellen.

Des Weiteren eignet sich die OHG als Rechtsform insbesondere für Sie, wenn Sie

  • zu zweit oder mit mehreren Kaufleuten gemeinsam ein Handelsgewerbe gründen wollen,
  • kostengünstig gründen wollen; ohne gesetzlich vorgeschriebenes Startkapital und
  • kein Problem mit der persönlichen und unbeschränkten Haftung haben.