Unterweisung: Wer darf eine Glühlampe auswechseln?

Frage: Elektrische Betriebsmittel dürfen nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ nur von bzw. unter Aufsicht einer Elektrofachkraft instand gehalten werden.

Als Sicherheitsfachkraft frage ich mich nun: Dürfen unsere Kollegen im Büro nicht mal mehr allein die Glühlampe ihrer Schreibtischleuchte auswechseln? Und falls doch: Müssen sie darin tatsächlich erst „unterwiesen“ werden?

Unterweisung: Auch Laien dürfen eine Glühlampe auswechseln

Antwort: Auch elektrotechnische Laien dürfen eine Glühlampe ersetzen, wenn die Spannung nicht mehr als 250 V und die Leistung nicht mehr als 200 W beträgt. Dies ist bei in Büros eingesetzten Glühkörpern normalerweise nicht der Fall; in Geschäften oder Werkstätten allerdings häufig. Liegt die Nennspannung über 250 V und die Leistung zwischen 200 und 1.000 W, dürfen unter Spannung stehende Lampen nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen ausgewechselt werden. Dies geht aus der DIN VDE 0105-100, Absatz 7.4.2, hervor. Diese technischen Regeln muss jeder Betrieb bei der Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel einhalten.

Unterweisung zum Thema Glühlampenwechsel ist Pflicht

Zur Frage der Unterweisung: Hierzu ist der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz und anderen Arbeitsschutzvorschriften verpflichtet. Sorgen Sie deshalb dafür, dass in den jährlichen Sicherheitsunterweisungen für Ihre Büroangestellten auch das Thema „Glühlampenwechsel“ angesprochen wird.

Unterweisung: Finger weg von Glühbirnen über 200 Watt

Tipp: Für Laien sind dabei nur 2 Punkte wichtig:

  1. Finger weg von Glühbirnen über 200 W (Kennzeichnung beachten)!
  2. Wenn eine solche Birne ausgewechselt werden muss: Wer kann das für mich tun, wenn ich plötzlich im Dunkeln sitze? Sorgen Sie dafür, dass hierfür ein Ansprechpartner (z. B. elektrotechnisch unterwiesener Hausmeister) zur Verfügung steht und die Kollegen ihn kennen.