Verwenden Sie bloß nicht das falsche Papier beim Arbeitszeugnis …

Der 1. Eindruck ist immer der wichtigste. Das gilt auch für ein Arbeitszeugnis. Als Arbeitgeber müssen Sie Sorge dafür tragen, dass Ihr Mitarbeiter nicht allein wegen der äußeren Form seines Zeugnisses Nachteile bei der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz erfährt. Das fängt schon bei der richtigen Wahl des Papiers an.Tipp:

Der 1. Eindruck ist immer der wichtigste. Das gilt auch für ein Arbeitszeugnis. Als Arbeitgeber müssen Sie Sorge dafür tragen, dass Ihr Mitarbeiter nicht allein wegen der äußeren Form seines Zeugnisses Nachteile bei der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz erfährt. Das fängt schon bei der richtigen Wahl des Papiers an:

Grundsätzlich kann Ihr Mitarbeiter verlangen, dass ihm sein Zeugnis auf Papier des Formats DIN A4 ausgestellt wird, sofern nicht in der jeweiligen Branche ein anderes Papierformat üblich ist. Sie können Ihrem Mitarbeiter auch eine Kopie des Zeugnisses überreichen, wenn diese sauber ist und vor allem die Originalunterschrift des Ausstellers trägt.

Verfügen Sie als Arbeitgeber über Firmenbogen, auf denen Sie üblicherweise Ihre geschäftliche Korrespondenz erledigen, kann Ihr Mitarbeiter verlangen, dass auch sein Zeugnis auf dem Geschäftspapier geschrieben wird (BAG, Urteil vom 03.03.1993, Aktenzeichen: 5 AZR 182/92).

Tipp:

Nutzen Sie in der Regel keine gedruckten Briefbogen, können Sie das Zeugnis auch auf einem normalen weißen Blatt Papier niederschreiben. Achten Sie in diesem Fall aber unbedingt darauf, dass die Beurteilung Ihre volle Firmenbezeichnung, die Rechtsform Ihres Unternehmens und die derzeit aktuelle Adresse enthält! Ein bloßer Firmenstempel reicht aber nicht, weil dies den Eindruck erwecken kann, Sie hätten lediglich einen Zeugnisentwurf

Ihres Mitarbeiters unterzeichnet, ohne sich wirklich mit dem Inhalt beschäftigt zu haben (BAG, Urteil vom 03.03.1993, Aktenzeichen: 5 AZR 182/92)