Dies ist eine Infografik mit der Aufschrift: "Diebstahl im Arbeitszeugnis".

Arbeitszeugnis bei fristloser Kündigung wegen Diebstahl: Formulierung + 3 Muster

Eine fristlose Kündigung ist ein gravierender und endgültiger Eingriff in ein Arbeitsverhältnis und ruft viele Fragen bei Arbeitgebern und bei Arbeitnehmern hervor. Fristlose Kündigungen und ihre Rechtmäßigkeit beschäftigen immer wieder die Arbeitsgerichte, da der § 626 BGB eindeutig erklärt, dass ein wichtiger Grund vorliegen muss, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Ein Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann ein Diebstahl am Arbeitsplatz sein. Da der Arbeitnehmer jedoch auch bei einer fristlosen Kündigung einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat, stellt sich für viele Arbeitgeber die Frage, ob der Diebstahl im Arbeitszeugnis erwähnt werden darf - oder vielleicht sogar muss. In diesem Artikel erklären wir Ihnen daher, wann und wie ein Diebstahl im Arbeitszeugnis bei fristloser Kündigung zu erwähnen ist. Zugleich erhalten Sie Formulierungstipps und 3 Muster, mit denen Sie auf der rechtlich sicheren Seite sind.
Inhaltsverzeichnis

Darf ein Diebstahl, der zur fristlosen Kündigung geführt hat, im Arbeitszeugnis aufgeführt werden?

Ja und Nein. Die Rechtsprechung in Deutschland und die gültigen Gesetze im Arbeitsrecht geben vor, dass ein Arbeitszeugnis in Deutschland wohlwollend formuliert sein muss und keine Formulierungen enthalten darf, die dem Arbeitnehmer das weitere Fortkommen in seiner beruflichen Laufbahn erschweren würden. Negative Sachverhalte, darunter auch ein Diebstahl, dürfen aus diesem Grund im Arbeitszeugnis in der Regel nicht direkt oder offensichtlich erwähnt werden.

Doch Achtung: Gleichzeitig muss das Arbeitszeugnis der Wahrheit entsprechen, das Arbeitsverhältnis in seiner Gänze beschreiben sowie vollständig und eindeutig formuliert sein. Bei einem schweren Pflichtverstoß, was unter anderem bei einem Diebstahl bejaht werden kann, sind Arbeitgeber also dazu aufgefordert, diese Pflichtverletzung auch offenzulegen!

Wichtig: In dem Arbeitszeugnis müssen Sie die Pflichtverletzung aufgrund der Wahrheitspflicht offenbaren, der tatsächliche Verstoß – also der Diebstahl – ist jedoch nicht zu benennen.

Die Erwähnung eines Diebstahls im Arbeitszeugnis ist also durch die Offenlegung einer vorliegenden Pflichtverletzung, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat, realisierbar – und sogar Pflicht für Arbeitgeber.

Bitte beachten: Nicht charakteristische Einzelfälle, also einmalige Vergehen, die zur Kündigung führten, sind jedoch von der Erwähnung ausgeschlossen. Lediglich schwerwiegende Pflichtverletzungen müssen offengelegt werden. Einmalige Vergehen oder nicht nennenswerte Vorfälle sind aufgrund der Wohlwollenspflicht nicht im Arbeitszeugnis zu benennen.

Wie formuliert man einen Diebstahl im Arbeitszeugnis richtig?

Die direkte Erwähnung eines Diebstahls im Arbeitszeugnis ist in der Regel nicht zulässig, da sie den Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis verletzen würde. Stattdessen sollte man bei der Formulierung darauf achten, die fristlose Kündigung durch eine schwerwiegende Pflichtverletzung zu begründen. Die folgenden drei Beispiele zeigen, wie Sie einen Diebstahl im Arbeitszeugnis bei einer fristlosen Kündigung erwähnen können:

  • “Aufgrund einer schwerwiegenden Pflichtverletzung wurde das Arbeitsverhältnis mit Herr Schmidt unmittelbar beendet.”
  • “Ein schwerer Vertrauensbruch hat zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Herr Schmidt geführt.”
  • “Die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Herr Schmidt begründet sich in einer schweren Verletzung seiner Pflichten.”

Mit diesen Muster-Formulierungen kommen Sie sowohl ihrer Wohlwollens- als auch Wahrheitspflicht nach und sind rechtlich auf der sicheren Seite.

Obwohl der Sachverhalt einer fristlosen Kündigung aufgrund von Diebstahl eine Herausforderung für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses darstellt, ist es zusammenfassend möglich, ein wohlwollendes und rechtlich korrektes Zeugnis zu verfassen. Arbeitgeber sollten bei der Konzeption des Arbeitszeugnisses stets bedenken, dass das Zeugnis positiv formuliert und gleichzeitig wahrheitsgemäß sein muss. Die Balance zwischen Wohlwollen und Wahrheit zu finden, bedarf sorgfältiger Überlegung und unter Umständen juristischer Beratung.

Beispiele der Rechtsprechung für eine fristlose Kündigung bei Diebstahl

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin (25 Sa 1080/10) unterstreicht, dass ein Diebstahl am Arbeitsplatz mit einem Vertrauensverlust zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einhergehen kann und aus diesem Grund eine fristlose Kündigung möglich ist.

Das Gericht entschied über den Fall eines langjährigen Mitarbeiters, dem wegen Diebstahls am Arbeitsplatz gekündigt wurde. Die lange Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers entbindet ihn nicht von den Folgen seines Handelns. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Schwere des Vergehens und dem Vertrauensbruch, den sein Verhalten nach sich zog.

Das Urteil unterstreicht, dass Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Betriebszugehörigkeit nicht vor einer Kündigung wegen krimineller Handlungen geschützt sind. Dieser Fall erinnert daran, dass Unternehmen das Recht haben, gegen Mitarbeiter vorzugehen, die am Arbeitsplatz Straftaten wie Diebstahl begehen.