So ein Quatsch, Minijobber bekommen doch kein Zeugnis …

Die Frage: Herr Schrader, soeben stolziert ein gekündigter Minijobber in mein Büro und verlangt ein Zeugnis! Im „Hauptberuf“ ist er Student und jobbt bei uns gelegentlich, meistens 2-3 Mal in der Woche wenige Stunden. Haben Minijobber einen Anspruch auf ein Zeugnis?

Die Antwort: Ja, auch Ihre Teilzeitkräfte und Aushilfen haben Anspruch auf ein Zeugnis. Und dazu gehören eben auch Minijobber – ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Beschäftigungszeiten.

Sämtliche Ihrer Arbeitnehmer und Auszubildenden, auch Ihre Teilzeitkräfte und Aushilfen, haben einen Anspruch auf ein Zeugnis. Das ergibt sich aus § 109 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und § 16 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dabei unterscheiden Sie das einfache vom qualifizierten Zeugnis.

Das einfache Arbeitszeugnis

Wenn Ihr Minijobber

  • kein sich auf Führung und Leistung erstreckendes Zeugnis verlangt oder
  • nur sehr kurz beschäftigt war,

erteilen Sie ein einfaches Zeugnis.

In diesem Zeugnis bescheinigen Sie nur die Art des Dienstverhältnisses und dessen Dauer. Geburtsdatum und Anschrift Ihrer Teilzeitkraft dürfen Sie lediglich mit deren Einverständnis angeben.

Musterformulierung



Zeugnis

Herr XY war vom 1. April 2013 bis zum 15. Mai 2013 bei uns als Aushilfskraft im Lager beschäftigt.

Unterschrift

Das qualifizierte Arbeitszeugnis

Neben dem einfachen gibt es auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das stellen Sie nur auf Verlangen Ihrer Mitarbeiter aus.

Es enthält Angaben über

  • die Art und
  • Dauer des Beschäftigungsverhältnisses sowie
  • Führung und
  • Leistung.

Wichtig: Für sämtliche Ihrer Arbeitszeugnisse gilt:

  • Der Inhalt des Zeugnisses muss wahr sein.
  • Sie haben Ihre Arbeitnehmer wohlwollend zu beurteilen.
  • Sie sollen ihnen das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren.

Ein Zeugnis erteilen Sie immer schriftlich. Die elektronische Form ist nach § 109 Abs. 3 GewO ausgeschlossen. Das Zeugnis ist sauber, also ohne Flecken und Streichungen und Ähnliches zu erstellen. Sie stellen es auf Ihrem Geschäftspapier aus. Das Anschriftenfeld füllen Sie nicht aus.

Falls Sie der Arbeitgeber sind, unterschreiben Sie das Zeugnis. Falls jemand anderes unterschreiben soll, sind das Vertretungsverhältnis und die Funktion anzugeben. Wenn Ihre Unterschrift nicht lesbar sein sollte, ist auch eine zusätzliche Namensangabe in Maschinenschrift erforderlich.

Egal, wann Sie ein Endzeugnis ausstellen, es hat immer das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder ein Datum, das zirka 2 bis 3 Wochen nach diesem Ende liegt, zu tragen.

Und all dieses gilt auch für Minijobber!