
Minijob: Kosten und Vorteile für Arbeitgeber – mit Beispiel
- Was ist ein Minijob?
- Was sind die Vorteile eines Minijobs für Arbeitgeber?
- Welche Arten von Minijobs gibt es?
- Was ist die aktuelle Verdienstgrenze beim Minijob?
- Welche Abgaben trägt der Arbeitgeber beim 520-Euro-Minijob?
- Welche Abgaben trägt der Arbeitnehmer bei Minijobs mit Verdienstgrenze?
- Welche Abgaben trägt der Arbeitgeber beim kurzfristigen Minijob?
- Welche Abgaben trägt der Arbeitnehmer beim kurzfristigen Minijob?
- Wie und wann muss der Arbeitgeber die Abgaben bei Minijobs abführen?
- Wie können Arbeitgeber bei den Abgaben für Minijobber sparen?
- Beispielrechnung: Wie viel kostet ein Minijob wirklich?
Was ist ein Minijob?
Als Minijob wird in Deutschland eine Form der Beschäftigung bezeichnet, die es Arbeitnehmern ermöglicht, eine flexible und geringfügig entlohnte Beschäftigung auszuüben. Minijobber dürfen pro Monat nicht mehr als 520 Euro verdienen und müssen im Mindestfall den aktuellen Mindestlohn von 12 Euro verdienen. Wann und wie häufig ein Minijobber arbeitet, ist nicht festgelegt. Das Ausüben mehrerer Minijobs ist ebenfalls unter Voraussetzungen möglich.
Der Hauptzweck des Minijobs besteht darin, Arbeitnehmern, die bereits Vollzeit beschäftigt sind oder eine Teilzeitbeschäftigung suchen, ein zusätzliches Einkommen zu verschaffen. Familien mit Kindern und vor allem Mütter schätzen die Möglichkeit, mit einem Minijob zusätzliche Einnahmen zu generieren. In einigen Fällen kann der Minijob auch als Übergang zu einer Vollzeitbeschäftigung genutzt werden.
Was sind die Vorteile eines Minijobs für Arbeitgeber?
In Zeiten eines ausgeprägten Fachkräftemangels werden professionelle Arbeitskräfte händeringend gesucht. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind darauf angewiesen, bei Auftragsspitzen und einer variierenden Auftragslage flexible Minijobber rekrutieren zu können. Zu den wichtigsten Vorteilen von Minijobs für Arbeitgeber gehören:
- Hohe Flexibilität und Schnelligkeit,
- Rekrutierung von Mitarbeitern, die für sozialversicherungspflichtige Jobs nicht zur Verfügung stehen, beispielsweise Studenten, Mütter oder Rentner,
- Geringer bürokratischer Aufwand durch Pauschalbeiträge und schnelle An- und Abmeldung,
- Pauschale Lohnsteuer für Minijobber,
- Rechtssicherheit durch Anmeldung bei der Minijob-Zentrale,
- Flexible Freisetzung oder Onboarding mit kurzen Kündigungsfristen,
- Möglichkeit, erfahrene Mitarbeiter ohne Einarbeitungszeit nach dem Renteneintrittsalter zu beschäftigen.
Welche Arten von Minijobs gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Minijobs:
1. Minijob mit Verdienstgrenze
Bei einem typischen Minijob mit Verdienstgrenze ist der Mitarbeiter abhängig beschäftigt. Er kann bis zu 520 Euro pro Monat mit einem Minijob verdienen und langfristig angestellt werden.
2. Minijob als kurzfristige Beschäftigung
Im Gegensatz ist der Minijob als kurzfristige Beschäftigung in Bezug auf die Länge der Arbeitstätigkeit limitiert. Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht länger als 3 Monate oder im Höchstfall 70 Arbeitstage in einem Kalenderjahr dauern. Der Verdienst ist nicht gedeckelt und kann im Gegensatz zum Minijob mit Verdienstgrenze über 520 Euro pro Monat liegen. Typischerweise werden kurzfristige Beschäftigungen in der Landwirtschaft, im produzierenden Gewerbe oder für Aushilfen angeboten, die einen erkrankten Mitarbeiter für einige Wochen ersetzen.
Was ist die aktuelle Verdienstgrenze beim Minijob?
Bis 30.09.2022 lag die Verdienstgrenze für einen Minijob in Deutschland bei 450 Euro. Im Zuge der Anhebung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro wurde die Verdienstgrenze zum 01.10.2022 ebenfalls auf 520 Euro angehoben. Die Höhe des Mindestlohns wird von der Mindestlohnkommission evaluiert. Eine neuerliche Steigerung ist frühestens zum 01.01.2024 zu erwarten.
Welche Abgaben trägt der Arbeitgeber beim 520-Euro-Minijob?
Arbeitgeber, die Minijobber bis zur Verdienstgrenze von 520 Euro einstellen, müssen mit den folgenden Abgaben rechnen:
Abgabeart | Höhe der Abgaben |
Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung | 13 % |
Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung | 15 % |
Umlage U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) | 0,9 % |
Umlage U2 (gesetzlicher Mutterschutz) | 0,29 % |
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung | Individueller Beitrag je nach Branche |
Insolvenzgeldumlage | 0,09 % |
Pauschalbeitrag für Steuern | 2 % |
Stand: 01.10.2022
Bei einem Minijob bis zur Verdienstgrenze von 520 Euro fallen keine Pauschalbeiträge für die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an.
Für Minijobs in Privathaushalten fallen abweichend die folgenden niedrigeren Abgaben an:
Abgabeart | Höhe der Abgaben |
Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung | 5 % |
Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung | 5 % |
Umlage U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) | 0,9 % |
Umlage U2 (gesetzlicher Mutterschutz) | 0,29 % |
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung | 1,6 % |
Insolvenzgeldumlage | 0,09 % |
Pauschalbeitrag für Steuern | 2 % |
Stand: 01.10.2022
Arbeitnehmer, die in einem Privathaushalt beschäftigt sind, zahlen bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung einen Pauschalbeitrag von 13,6 Prozent.
Welche Abgaben trägt der Arbeitnehmer bei Minijobs mit Verdienstgrenze?
Arbeitnehmer zahlen bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung einen Pauschalbeitrag von 3,6 Prozent. Sind Mitarbeiter in einem Privathaushalt beschäftigt, zahlen sie abweichend bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung einen Pauschalbeitrag von 13,6 Prozent. Weitere Abgaben oder Kosten fallen bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht an.
Welche Abgaben trägt der Arbeitgeber beim kurzfristigen Minijob?
Bei temporär Beschäftigten Minijobbern, die einen einmaligen und kurzfristigen Minijob im Kalenderjahr ausüben, fallen die folgenden Abgaben an:
Abgabeart | Höhe der Abgaben |
Umlage U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) | 0,9 % |
Umlage U2 (gesetzlicher Mutterschutz) | 0,29 % |
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung | Individueller Beitrag je Branche |
Insolvenzgeldumlage | 0,09 % |
Pauschalbeitrag für Steuern | individuell |
Stand: 01.10.2022
Bei einem kurzfristigen Minijob fallen Steuern entweder auf Grundlage der individuellen Steuerklasse des Minijobbers an. Ist der Minijobber gelegentlich, höchstens an 18 zusammenhängenden Tage tätig und beträgt der maximale Tagesverdienst durchschnittlich 120 Euro und der durchschnittliche Stundenlohn nicht mehr als 15 Euro, können Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent ansetzen.
Welche Abgaben trägt der Arbeitnehmer beim kurzfristigen Minijob?
Bei einer kurzfristigen Anstellung im Minijob fallen für den Mitarbeiter keine weiteren Steuern oder Abgaben an. Die Zahlung des Beitragsanteils des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung entfällt ebenfalls.
Wie und wann muss der Arbeitgeber die Abgaben bei Minijobs abführen?
Arbeitgeber sind verpflichtet, der Minijob-Zentrale mit einem schriftlichen Beitragsnachweis die Höhe aller angefallenen Beiträge bis zum fünftletzten Bankarbeitstag des Monats zu melden. Dazu gehören neben dem eigentlichen Arbeitsentgelt die Abgaben für die Renten- und Krankenversicherung, die Lohnsteuer, die Kosten für die Umlage 1 und 2 sowie der Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung. Die Zahlung der Beiträge kann per Überweisung oder Lastschrift erfolgen.
Die Zahlung aller Aufwendungen für den Minijobber muss bis spätestens zu Beginn des drittletzten Bankarbeitstags des Monats erfolgen. Die gesetzliche Grundlage für diese Regelung finden Unternehmen im § 23 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV). Es gilt der Tag der Wertstellung. Für verspätete überwiesene Steuern und Beiträge fällt ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent, gerundet auf 50 Euro an.
Bei der sogenannten Vereinfachungsregel, die die zweite Variante darstellt, werden die anfallenden Beiträge des Vormonats überwiesen. Die Vereinfachungsregel ist für Unternehmen hilfreich, deren Minijobber jeden Monat unterschiedliche Arbeitsentgelte erhalten. Arbeitgeber müssen bei der Minijob-Zentrale angeben, dass sie die Vereinfachungsregel anwenden möchten. Sie gilt in der Folge für alle Einzugsstellen.
Wie können Arbeitgeber bei den Abgaben für Minijobber sparen?
Eine Möglichkeit, um Beiträge bei den Abgaben von Minijobbern zu sparen, ist das Einstellen von privat versicherten Mitarbeitern. In diesem Fall sparen Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 13 Prozent. Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 520 Euro sparen Unternehmen monatlich 67,60 Euro an Abgaben. Im Jahr können auf diese Weise 811,20 Euro eingespart werden.
Beispielrechnung: Wie viel kostet ein Minijob wirklich?
Minijobber sind in Bezug auf die Steuern und Abgaben in Relation teurer als Mitarbeiter, die in regulären sozialversicherungspflichtigen Jobs im Unternehmen arbeiten. Das liegt vor allem daran, dass Arbeitgeber bei Minijobs einen Großteil der Sozialversicherung bezahlen. Im folgenden Beispiel können die Kosten im Detail spezifiziert werden:
Der Minijobber Markus Müller arbeitet zum Mindestlohn von 13 Euro jeden Monat für 40 Stunden in einem Autohaus. Er erhält pro Monat ein gleichbleibendes Arbeitsentgelt von 520 Euro. Für den Arbeitgeber fallen für Herrn Müller die folgenden Aufwendungen an:
Abgabeart | Abgaben in Prozent | Höhe der Abgaben Euro |
Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung | 13 % | 67,60 Euro |
Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung | 15 % | 78,00 Euro |
Umlage U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) | 0,9 % | 4,68 Euro |
Umlage U2 (gesetzlicher Mutterschutz) | 0,29 % | 1,51 Euro |
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung DGUV | 1,6 % | 8,32 Euro |
Insolvenzgeldumlage | 0,09 % | 0,47 Euro |
Pauschalbeitrag für Steuern | 2 % | 10,40 Euro |
Gesamtabgaben Arbeitgeber | 170,98 Euro |
Die Gesamtkosten für den Einsatz von Herrn Müller betragen für das Unternehmen 690,98 Euro. Bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden beträgt der Stundenlohn inklusive aller Abgaben 17,27 Euro.