Dieses Bild ist eine Infografik, mit der Aufschrift: Jugendarbeitsschutzgesetz - wie lange dürfen Jugendliche arbeiten?

Jugendarbeitsschutzgesetz: Wie lange dürfen Jugendliche arbeiten?

Viele Unternehmen stellen Möglichkeiten zur beruflichen Ausbildung für junge Menschen bereit. Hierbei unterliegen diese Firmen verschiedenen rechtlichen Vorgaben, vor allem dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) in der Bundesrepublik Deutschland. Schließlich handelt es sich bei den meisten Azubis um minderjährige Jugendliche, die besonderen Schutz benötigen. Wie hoch die Arbeitszeit der Jugendlichen sein darf, wie viele Pausen- und Ruhezeiten Sie gewähren müssen, welche Tätigkeiten Minderjährige nicht ausüben dürfen und welche Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Jugendarbeitsschutzes drohen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis

Was ist das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Das JArbSchG umfasst gesetzliche Regelungen, die sich mit der Anstellung von jugendlichen Auszubildenden, die noch minderjährig sind, sowie Schülern befassen. Dies umfasst unter anderem Festlegungen in Bezug auf die Arbeitszeit, Restriktionen bei der Beschäftigung, präventive Gesundheitsmaßnahmen sowie sonstige Verpflichtungen des Arbeitgebers, die darauf abzielen, das Wohlbefinden der jungen Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit zu gewährleisten.

Die geltenden Bestimmungen betreffen Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Berufsausbildung durchlaufen und als Angestellte in einem Unternehmen tätig sind (gemäß § 1 JArbSchG).

Ab wie vielen Jahren dürfen Jugendliche arbeiten?

Jugendliche unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten. Lediglich als Zeitungsausträger, bei öffentlichen Konzerten, beim Theater und bei ähnlichen Veranstaltungen dürfen Kinder mit einer besonderen Ausnahmegenehmigung mitwirken. Das sieht die Kinderarbeitsschutzverordnung vor.

Unter welchen Bedingungen man Jugendliche unter 18 Jahren beschäftigen darf, regelt das Gesetz für Jugendarbeitsschutz.

Wie lange dürfen Jugendliche pro Woche arbeiten?

Als Jugendlicher darf die Arbeitszeit nach den Regelungen des JArbSchG bei maximal 40 Stunden pro Woche liegen – maximal 8 Stunden am Tag. Diese Ausnahmen gelten:

  • Wenn Jugendliche Freitags früher ins Wochenende gehen dürfen. Auf diesem Weg können sie sich von Montag bis Donnerstag bis zu 8,5 Stunden beschäftigen, um gemeinsam mit den Erwachsenen das verlängerte Wochenende beginnen zu können.
  • In der Landwirtschaft darf Ihre Arbeitszeit – zur Erntezeit – bei bis zu 9 Stunden täglich und bis zu 85 Stunden pro Doppelwoche liegen, vorausgesetzt, Sie sind 16 Jahre oder älter.
  • Für Feiertage darf Ihre Arbeitszeit über 8 Stunden liegen, um vor- und nachzuarbeiten.

Beispiel: Schließt Ihr Betrieb zwischen Sonntag und einem auf einen Dienstag fallenden Feiertag, ist eine höhere Arbeitszeit für Vor- oder Nacharbeiten in Ordnung.

Achtung: Neben Obergrenzen von Arbeitsstunden gibt es während der Ausbildung auch Richtlinien zu Fehlzeiten und Urlauben – denn zu viele Abwesenheitszeiten können den Ablauf der Ausbildung beeinflussen.

Welche Schichtzeiten sind bei Jugendlichen erlaubt?

Schichtzeiten (Arbeitszeit und Pausen) von Jugendlichen dürfen 10 Stunden nicht überschreiten. Im Bergbau unter Tage sind es 8 Stunden.

  • Im Gaststättengewerbe,
  • in der Landwirtschaft,
  • in der Tierhaltung,
  • auf Bau- und Montagestellen

darf die Schicht von Jugendlichen sogar 11 Stunden dauern. Tarifverträge dürfen Ausnahmeregelungen treffen.

Wie viele Tage pro Woche dürfen Jugendliche beschäftigt werden?

Der Arbeitgeber darf minderjährige Angestellte nicht mehr als 5 Tage pro Woche beschäftigen. Der Samstag ist generell arbeitsfrei. Und  Jugendliche dürfen sich auch nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen.

Achtung: Arbeiten Jugendliche ausnahmsweise am Samstag, Sonntag oder an einem Feiertag, haben diese Anspruch auf einen anderen freien Tag in derselben Woche.

Hier gibt es Ausnahmen, die den besonderen Arbeitsrhythmus der verschiedenen Branchen und Einrichtungen berücksichtigen, zum Beispiel in

  • Krankenhäusern,
  • Altersheimen,
  • Verkaufsstellen,
  • Familienhaushalten,
  • Gaststätten,
  • in der Landwirtschaft und
  • im Verkehrswesen.

Per Tarifvertrag sind weitere Ausnahmeregelungen möglich.

Dürfen Jugendliche an Samstagen, Sonn- und Feiertagen arbeiten?

Laut § 16 JArbSchG gilt die Samstagsruhe für Jugendliche. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist ihre Beschäftigung untersagt. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Samstagsruhe für bestimmte Branchen, wie beispielsweise Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Gastronomie und Schaustellergewerbe. Ausnahmen gelten auch für außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie im ärztlichen Notdienst, in Kfz-Werkstätten und für Jugendliche, die ihre Beschäftigung in Bäckereien und Friseursalons haben.

Gemäß dem Gesetz für Jugendarbeitsschutz müssen diese Jugendlichen mindestens zwei Samstage im Monat arbeitsfrei haben. Wenn sie an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen arbeiten, müssen sie bei einer Fünf-Tage-Woche einen zusätzlichen freien Tag erhalten. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, sofern keine Berufsschule stattfindet.

Zu welchen Uhrzeiten dürfen Auszubildende arbeiten?

Die Arbeitszeit darf bei Jugendlichen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends liegen. Mit diesen Ausnahmen:

  • Im Bäckerhandwerk – nicht in Konditoreien – dürfen 16-Jährige um 5 Uhr anfangen, 17-Jährige um 4 Uhr.
  • Ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr dürfen Jugendliche über 16 Jahre in der Landwirtschaft tätig sein.
  • Im Gaststättengewerbe dürfen über 16-Jährige bis 22 Uhr arbeiten.
  • In Schichtbetrieben dürfen Auszubildende wie auch die Jungarbeiterinnen und Jungarbeiter bis 23 Uhr beschäftigt werden. Falls dies unnötige, verkehrsbedingte Wartezeiten vermeidet, gilt das auch bis 23.30 Uhr.

Achtung. Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen in jedem Falle 12 freie Stunden liegen.

Wie viele Pausen stehen Jugendlichen zu?

Die Pausenzeiten sind gemäß Paragraph 11 des Gesetzes für Jugendarbeitsschutz klar geregelt. Unternehmen sind demnach verpflichtet, jugendlichen Mitarbeitern angemessene Ruhepausen zu gewähren. Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden schreibt das JArbSchG eine Pause von 30 Minuten vor. Überschreitet die Arbeitszeit sechs Stunden, sind Ruhepausen von 60 Minuten erforderlich.

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Ruhepausen frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn und spätestens eine Stunde vor Arbeitsende genommen werden. Die erste Pause muss spätestens nach 4 1/2 Stunden eingelegt werden.

Pausen sind per Definition Arbeitsunterbrechungen von mindestens 15 Minuten. Demnach darf keine Pause kürzer als 15 Minuten sein.

Wie viel Urlaub steht Jugendlichen zu?

Nach dem Gesetz für Jugendarbeitsschutz haben Jugendliche einen Mindestanspruch auf Jahresurlaub, nach dem Alter gestaffelt:

  • 15-Jährige haben Anspruch auf 30 Werktage,
  • 16-Jährige auf 27 Werktage und
  • 17-Jährige auf 25 Werktage.

Im Bergbau unter Tage sind es jeweils 3 Tage zusätzlich.

Welche Tätigkeiten sind Jugendlichen bei der Arbeit verboten?

Jugendliche dürfen laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz keine gefährlichen Arbeiten verrichten oder Arbeiten, die Ihre Leistungsfähigkeit übersteigen oder die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind.

Verboten sind Tätigkeiten, wie zum Beispiel:

  • Arbeiten, die ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit überfordern.
  • Tätigkeiten, die moralischen Gefahren aussetzen.
  • Arbeiten mit Unfallrisiken, die aufgrund mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder fehlender Erfahrung nicht erkannt und vermieden werden können.
  • Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch extreme Hitze, Kälte oder starke Nässe gefährdet ist.
  • Tätigkeiten mit schädlichem Einfluss von Lärm, Vibrationen oder Strahlung.
  • Arbeiten, bei denen sie in Kontakt mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen kommen könnten.

Achtung: Ausnahmen in der Ausbildung sind zulässig!

Wie werden die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes kontrolliert?

Das örtliche Gewerbeaufsichtsamt überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes in den Betrieben. Die Aufsicht über die Einhaltung des Gesetzes liegt unter anderem beim Amt für Arbeitsschutz und im Bergbau beim Bergamt.

Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Bei Verstößen gegen das Gesetz bezüglich des Jugendarbeitsschutzes müssen Betriebe mit Strafen rechnen. Die Geldbußen können bis zu 1.500 Euro betragen, abhängig von der Art des Verstoßes. Beispielsweise kostet die Beschäftigung von Jugendlichen in der Nacht 200 Euro für die erste Stunde und 200 Euro für jede weitere Stunde. Das Verbot von Akkordarbeit wird mit einer Geldstrafe von 1.500 Euro geahndet.

Wichtig: Arbeitgeber, die dreimal zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, dürfen keine Jugendlichen mehr beschäftigen.