Antrag auf Kurzarbeitergeld: So füllen Sie das Kug-Formular richtig aus – Schritt für Schritt

In manchen Zeiten ist es aus wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen erforderlich, Kurzarbeit zu beantragen. Damit können Sie als Unternehmer Ihre Mitarbeiter vor Entlassungen schützen und bewahren sich selbst vor zu großen Ausfällen. Mit dem Kurzarbeitergeld erhalten die Mitarbeiter genug, um davon leben zu können. Allerdings müssen Sie das Kurzarbeitergeld (Kug)-Formular noch richtig für die Bundesagentur für Arbeit ausfüllen. Sonst klappt es mit der Unterstützung nicht. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie das Formular richtig ausfüllen.
Inhaltsverzeichnis

Die Notwendigkeit von Kurzarbeit in Unternehmen

Es gibt verschiedene Gründe für die Notwendigkeit von Kurzarbeit in einem Unternehmen.

  • Vielleicht fehlen im Betrieb Rohstoffe zur weiteren Arbeit, die nicht lieferbar sind.
  • Oder aufgrund von Naturkatastrophen oder wegen dem Wetter ist eine Arbeit aktuell nicht möglich.

Es gibt sehr viele Branchen, in denen immer wieder Kurzarbeit aufgrund der betrieblichen Bedingungen erforderlich ist. Zum Beispiel in der Automobilbranche bei fehlenden Aufträgen oder beim Gartenbau. Letzterer ist vor allem von Frühjahr bis Herbst und oft im Winter nicht möglich. Das betrifft aber auch Dachdecker, Bauarbeiter und viele andere Berufszweige. In solchen Bereichen kommt Kurzarbeit regelmäßig vor.

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Kurzarbeitergeld beantragen und hohe Kosten vermeiden

Jetzt sollen die Angestellten aber weiterhin genug Geld zum Leben verdienen. Damit das klappt, bezahlt der Arbeitgeber einen anteiligen Lohn, denn den vollständigen Lohn zu bezahlen, würde ja sonst erhebliche finanzielle Schwierigkeiten nach sich ziehen. Die Bundesagentur für Arbeit stockt diesen Lohn vom Arbeitgeber auf. Je nach Lebensumstand erhält der Arbeitnehmer 60 oder 67 Prozent vom letzten Nettolohn.

Allerdings nur, wenn das Kug-Formular richtig ausgefüllt wurde. Denn nur dann ist es möglich, dass ein Kurzarbeitergeld gewährt wird. Sie als Arbeitgeber stehen somit in der Pflicht, sich um das Ausfüllen des Formulars zu bemühen und das Geld zu beantragen. Das ist aufgrund der betrieblichen Umstände und durch die sonst sehr hohen Kosten unbedingt zu empfehlen.

Das Kug-Formular passend ausfüllen – Eine Anleitung

Ein Kug-Formular erhalten Sie zum Download bei jeder zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Dieses müssen Sie ausfüllen und zusammen mit einer genauen Liste der betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einreichen. Im Anschluss erfolgt die Prüfung des Kurzarbeitergeldes und bei der Bewilligung steht einer Sicherung der Arbeitsplätze nichts mehr im Wege.

Sprechen Sie in jedem Fall zuvor mit den Arbeitnehmern über die geplante Kurzarbeit. Das ist für das Betriebsklima immer zu empfehlen. Mit den folgenden Schritten füllen Sie das Formular ohne Schwierigkeiten aus:

1. Angaben zum Antragssteller

  • Hier geht es um Ihre Angaben als Arbeitgeber. Die Adresse ist an dieser Stelle genau wie die Bankdaten und die Telefonnummer wichtig.

2. Angaben zum Kug

  • An dieser Stelle müssen Sie Angaben zum Kurzarbeitergeld machen. Hierfür ist der Vordruck zu den Beschäftigten ebenfalls auszufüllen und beizulegen. Tragen Sie ein, ob es um den gesamten Betrieb oder nur um eine bestimmte Abteilung geht. Eine Abteilung könnte beispielsweise die Produktion aufgrund der besonderen Umstände sein. Die Nennung der Abteilung ist dann ebenfalls wichtig. Die Gesamtanzahl der dort Beschäftigten ist genauso auszufüllen wie die Anzahl der Personen, die in Kurzarbeit gehen. Tragen Sie ein, wie viele Männer und wie viele Frauen betroffen sind.

3. Weitere Informationen zu den aufgeführten Personen

  • In den folgenden Schritten geben Sie an, dass die Angaben richtig sind. Außerdem ist es wichtig, dass Sie angeben, ob eventuell gekündigte Arbeitnehmer oder solche mit einem Antrag auf Altersrente enthalten sind. Solche Fälle sind dann in einem gesonderten Anhang zu erklären, damit es nicht zu Problemen kommt.

4. Resturlaubsbestände und Arbeitszeitguthaben

  • Wichtig ist, dass Sie oder Ihre Personalabteilung stets alle Arbeitszeitkonten auf einem aktuellen Stand halten. Sie geben an dieser Stelle an, ob noch Resturlaubsbestände und Arbeitszeitguthaben bestehen. Im Idealfall haben Sie solche Bestände bereits genutzt. Wenn nicht, müssen Sie das im Kug-Formular entsprechend angeben.

Weitere Anträge und Einzelheiten bei dem Antrag auf Kurzarbeitergeld beachten

Ferner können Sie beantragen, dass keine Empfangsbestätigung der Arbeitnehmer erfolgt. Das ist zum Beispiel bei mindestens 50 betroffenen Mitarbeitern durch den erheblichen Aufwand zu erklären. Darüber hinaus ist die Erklärung möglich, dass auch sonst im Betrieb der Lohn bargeldlos ausgezahlt wird. Einen solchen Antrag müssen Sie daher bei dem entsprechenden Wunsch im Formular stellen und beachten. Außerdem besteht noch die Möglichkeit von einem Antrag auf die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes vor der Prüfung der Unterlagen. Schließlich mahlen die Mühlen der Bürokratie nicht ganz so schnell und es ist teilweise nötig, schon vorher Geld auszuzahlen. Das ist ebenfalls möglich und gehört oft zu den angeforderten Dingen.

Zu guter Letzt ist das Formular noch zu unterschreiben und im besten Fall mit dem Firmenstempel zu versehen. Dabei ist auch wichtig, dass im Falle von Falschangaben oder Überzahlungen aus strafrechtlichen Gründen mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen ist. Dann kann die Bundesagentur für Arbeit eventuell sogar einen Staatsanwalt einschalten. Wie bei allen Leistungsbezügen und entsprechenden Anträgen ist es daher sehr wichtig, dass alle Angaben gewissenhaft erfolgen.

Die Erklärung für den Antrag auf Kurzarbeitergeld muss passen und die Gründe sollten auch stimmig sein. Darüber hinaus ist noch darauf zu achten, dass die Angaben zu allen betroffenen Mitarbeitern passen. Falsche Angaben oder nicht genannte Kündigungen führen nur sehr schnell zu Schwierigkeiten. Solange die Personalabteilung alle Unterlagen auf dem aktuellen Stand hält, ist es aber gar nicht so aufwendig, das Formular auszufüllen.

Fazit: Kurzarbeitergeld ist immer schriftlich zu beantragen

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass ein Kug-Formular immer vom Arbeitgeber auszufüllen ist. Der Arbeitnehmer hat damit nichts zu tun und ist nicht für das Ausfüllen zuständig. Damit das Kurzarbeitergeld auch gestattet wird ist es wichtig, dieses Formular richtig auszufüllen. Die hier vorliegende Ausfüllhilfe unterstützt Sie beim Ausfüllen und ermöglicht eine Durchsetzung vom Kurzarbeitergeld. Es ist darüber hinaus wichtig, dass Sie als Arbeitgeber die Gründe für den Antrag auf das Kurzarbeitergeld darlegen.

Schließlich muss die Bundesagentur für Arbeit den von Ihnen gezahlten Lohn aufstocken, damit Ihre Mitarbeiter ausreichend Geld zum Leben haben. Natürlich ist das Vorgehen nicht so schön, allerdings immer noch deutlich besser als Entlassungen zu riskieren. Achten Sie vor allem darauf, dass Sie das Kurzarbeitergeld immer und unter allen Umständen schriftlich beantragen. Mündliche oder telefonische Auskünfte oder Zusagen sind damit nicht relevant. Ein Kug-Formular müssen Sie unter allen Umständen für eine Bewilligung ausfüllen.