Kurzfristige Beschäftigung: Voraussetzung, Vorteile und rechtliche Bestimmungen

Kurzfristige Beschäftigung: Voraussetzung, Vorteile und rechtliche Bestimmungen

Nicht in jedem Fall ist ein Job oder eine berufliche Beschäftigung auf einen längeren oder unbestimmten Zeitraum ausgelegt. In der Landwirtschaft, in der Industrieproduktion oder in anderen Bereichen suchen Unternehmen als Arbeitgeber fortlaufend Mitarbeiter, die für wenige Wochen oder ein bis drei Monate im Betrieb tätig sind. Hierbei spricht man von einer kurzfristigen Beschäftigung. Doch eben dieses Beschäftigungsverhältnis ist auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Was eine kurzfristige Beschäftigung überhaupt ist, wie lange eine kurzfristige Beschäftigung im Höchstfall dauern darf und was die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung sind, verrät dieser Artikel - und noch viel mehr!
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Unter einer kurzfristigen Beschäftigung versteht man per Definition ein befristetes Arbeitsverhältnis, bei dem ein Arbeitnehmer ausschließlich für einen bestimmten und begrenzten Zeitrahmen in einem Betrieb beschäftigt ist. 

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung kann es sich sowohl um Teilzeit– oder eine Vollzeitbeschäftigung handeln, die dazu dient, Lücken zwischen längerfristigen Verträgen zu schließen, vorübergehend Personal zu beschäftigen oder saisonale Schwankungen auszugleichen. 

Was ist der Unterschied zwischen geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigung?

Eine geringfügige Beschäftigung (auch Minijob genannt) ist häufig langfristig und unbefristet angelegt. Beispielsweise kann eine Kassiererin im Einzelhandel über Jahre als Minijobberin im Einzelhandel arbeiten. Beim Minijob besteht die Limitierung in der Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat. Das Arbeitsentgelt darf bei Minijobber also nicht höher ausfallen.

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung gibt es keine Verdienstgrenzen und somit keine Beschränkung beim Arbeitsentgelt. Im Unterschied zum Minijob ist bei einer kurzfristigen Beschäftigung jedoch der Zeitrahmen begrenzt, in dem das Arbeitsverhältnis ausgeübt werden darf. 

Ein weiterer und wesentlicher Unterschied besteht darin, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer bei einer kurzfristigen Beschäftigung Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichten. Der Arbeitgeber ist ausschließlich verpflichtet, in die gesetzliche Unfallversicherung einzuzahlen, die Lohnsteuer zu entrichten und die Umlage U1, U2 und U3 zu bedienen. Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber im Unterschied ebenfalls Pauschalbeiträge für die Sozialversicherung. 

Welche Zeitgrenzen gelten bei der kurzfristigen Beschäftigung?

Für eine kurzfristige Beschäftigung wurden vom Gesetzgeber klare Zeitgrenzen bestimmt. Von einer kurzfristigen Beschäftigung kann gesprochen werden, wenn die Beschäftigung von Beginn an auf:

  • drei Monate im Kalenderjahr oder 
  • im Höchstfall 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. 

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass für kurzfristige Beschäftigte sowohl die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen als auch die Zeitgrenze von 3 Monaten im Jahr gilt. Der Arbeitgeber kann wählen, welche Grenze für den Arbeitnehmer günstiger ist, unabhängig von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage. Die bisherige Rechtsauffassung der Sozialversicherung wurde an das Urteil des BSG angepasst und gilt ab dem 1. Juni 2021 nicht mehr. Im Leitsatz zum Urteil wird ausgeführt: 

„Eine nur gelegentlich und nicht berufsmäßig ausgeübte Beschäftigung, die vertraglich im Voraus auf längstens die im Gesetz genannte Anzahl von Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt ist, erfüllt die Voraussetzungen der Zeitgeringfügigkeit ohne Rücksicht auf die Verteilung der Arbeitstage.“

Wie viel darf ein kurzfristiger Beschäftigte verdienen?

Da mit einer kurzfristigen Beschäftigung keine Verdienstgrenze verbunden ist, ist die Höhe des Arbeitsentgelts nicht relevant. Dies bedeutet, dass ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer innerhalb der Zeitgrenzen von 3 Monaten oder 70 Tagen ein hohes steuer- und abgabenfreies Gehalt verdienen kann. Allerdings gilt die Einschränkung, dass keine Berufsmäßigkeit vorliegt. 

Das bedeutet: Verdient der Mitarbeiter in der kurzfristigen Beschäftigung mehr als 520 Euro, darf die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt werden. 

Was sind die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung? 

Damit eine kurzfristige Beschäftigung im Sinne des Gesetzgebers rechtskonform ist, muss sie eindeutig befristet und nicht regelmäßig sein. Darüber hinaus ist es entscheidend, dass der Aushilfe keine Berufsmäßigkeit unterstellt werden kann. 

Was bedeutet befristete kurzfristige Beschäftigung? 

Bereits bei der Einstellung wird für die kurzfristige Beschäftigung eine eindeutige Befristung im Arbeitsvertrag festgehalten. Beispielsweise stellt ein großer Industriekonzern eine Mitarbeiterin mit Grafikdesign-Kenntnisse für einen Zeitraum von 2 Monaten ein, um ein Zukunftsprojekt digital zu unterstützen. Aus dem Arbeitsvertrag können der Zweck der Anstellung und die Befristung nachvollziehbar herausgelesen werden. 

Was bedeutet nicht regelmäßig? 

Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht regelmäßig durchgeführt werden. Eine regelmäßige kurzfristige Beschäftigung liegt beispielsweise vor, wenn ein Tankstellenbesitzer eine Aushilfe regelmäßig und ausschließlich an Samstagen in einem Zeitraum vom 8 Monaten beschäftigen möchte. In diesem Fall ist eine kurzfristige Beschäftigung dieser Aushilfe nicht möglich. Der Tankstellenbesitzer muss auf ein Beschäftigungsverhältnis im Minijob ausweichen. 

Was bedeutet nicht berufsmäßig? 

Arbeitnehmer dürfen eine kurzfristige Beschäftigung nicht als Haupterwerb ausüben, sondern ausschließlich als Nebenbeschäftigung und mit einer untergeordneten finanziellen Bedeutung. Laut Gesetz zählen dazu beispielsweise Studium, Schulbesuch oder Rente. Sobald die Beschäftigung die einzige Einkommensquelle ist oder den größten Teil des Lebensunterhalts sichert, gilt sie als berufsmäßig.

Beispielsweise kann eine kurzfristige Beschäftigung von Mitarbeitern übernommen werden, die einen sozialversicherungspflichtigen Voll- oder Teilzeitjob ausüben. In diesem Fall ist die kurzfristige Beschäftigung nicht der Haupterwerb und aus diesem Grund nicht berufsmäßig. Bei hauptberuflichen Selbstständigen und Schülern sowie Auszubildenden wird ebenso davon ausgegangen, dass es sich um eine nicht berufsmäßige Anstellung handelt. 

Ein arbeitslos gemeldeter Empfänger von Bürgergeld oder Mütter in Elternzeit können eine kurzfristige Beschäftigung in der Regel nicht ausüben, da aufgrund der staatlichen Transferleistungen, die diese Personengruppen erhalten, von einer Berufsmäßigkeit ausgegangen werden muss. 

Liegt der Verdienst in der kurzfristigen Beschäftigung bei weniger als 520 Euro im Monat, darf generell eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt werden, egal ob von einer Berufsmäßigkeit ausgegangen werden muss oder nicht. 

Können mehrere kurzfristige Beschäftigungen ausgeübt werden?

Grundsätzlich ist es Arbeitnehmern möglich, mehrere kurzfristige Beschäftigungen in einem Jahr anzunehmen. Beachtet werden muss dabei, dass alle Zeiten der kurzfristigen Beschäftigung in den unterschiedlichen Tätigkeiten zusammengerechnet werden müssen. Insgesamt darf die kurzfristige Beschäftigung nicht die Zeitgrenze von drei Monate oder 70 Tage (Arbeitstage) in einem Kalenderjahr überschreiten. 

Bei mehreren kurzfristigen Beschäftigungen wird der Zeitwert in Bezug auf die Kalendertage erweitert. Es werden 90 Kalendertage anstelle von drei Monaten berücksichtigt. Ein voller Zeitmonat und ein voller Kalendermonat werden mit 30 Kalendertagen berechnet. 

Bei Arbeitsantritt obliegt es dem Arbeitgeber, eine versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung durchzuführen. Ziel ist es, objektiv festzustellen, ob es um einen Minijob, eine kurzfristige Beschäftigung oder einen Minijob mit Verdienstgrenze handelt. Basis hierfür bilden die Geringfügigkeits-Richtlinien, die im § 8 des Sozialgesetzbuches IV (SGB IV) definiert werden. 

Müssen kurzfristige Beschäftigte gemeldet werden?

Eine kurzfristige Beschäftigung, unabhängig davon, ob diese in einem Privathaushalt oder einem Unternehmen erfolgt, muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung gleicht im Wesentlichen der Anmeldung eines Minijobs. 

Sie kann entweder mit der Softwareapplikation sv.net (Anwendung der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) oder mit systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Unternehmen auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.

Welche Abgaben sind bei einer kurzfristigen Beschäftigung vom Arbeitgeber zu leisten?

Für kurzfristige Beschäftigungen im Gewerbe fallen geringfügige Abgaben an. Diese umfassen die Umlagen U1 und U2 zur Deckung der Kosten bei Krankheit und Schwangerschaft sowie eine Insolvenzumlage. Die Unfallversicherungsbeiträge werden direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger gezahlt.

Arbeitgeber müssen keine weiteren Beiträge für die Sozialversicherung bezahlen. Denn sowohl Abgaben für die Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung als auch die Rentenversicherung fallen bei einer kurzfristigen Beschäftigung weg.

Arbeitnehmer, die einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen, haben keine Abgaben zur Sozialversicherung.

Wie wird das Entgelt von kurzfristigen Beschäftigten versteuert?

Die Lohnsteuer wird direkt ans Finanzamt überwiesen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten zur Versteuerung des Arbeitsentgeltes bzw. Abrechnung der Lohnsteuer: 

  1. eine pauschale Lohnsteuer von 25 % oder 
  2. Versteuerung nach individueller Lohnsteuerklasse des kurzfristig Beschäftigten. 

Besteht bei einer kurzfristigen Beschäftigung Anspruch auf Urlaub?

Besteht das Arbeitsverhältnis in der kurzfristigen Beschäftigung länger als einen vollen Monat, steht dem kurzfristig Beschäftigten Erholungsurlaub zu. Pro Monat im Beschäftigungsverhältnis erwirbt der Mitarbeiter einen Anspruch auf ein Zwölftel des regulären Jahresurlaubs. 

Wie genau Sie den Urlaub bei kurzfristiger Beschäftigung ermitteln, können Sie aber in folgendem Artikel erfahren: Urlaubsanspruch bei kurzfristiger Beschäftigung berechnen – so geht’s

Besteht bei einer kurzfristigen Beschäftigung Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Nach einer Mindesttätigkeit von vier Wochen in der kurzfristigen Beschäftigung steht einem Mitarbeiter Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber zu. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht demnach ab vier Wochen der Beschäftigung.

Was sind die Vor- und Nachteile einer kurzfristigen Beschäftigung?

Eine kurzfristige Beschäftigung als Arbeitsverhältnis birgt für Sie als Arbeitgeber sowohl Vorteile als auch Nachteile. Die wichtigsten Plus- und Minuspunkte einer kurzfristigen Aushilfe möchten wir Ihnen in der folgenden Tabelle darlegen:

Vorteile aus ArbeitgebersichtNachteile aus Arbeitgebersicht
Hohe Flexibilität bei der Einstellung von AushilfenMangelnde Kontinuität in Bezug auf die Belegschaft
Geringe EinarbeitungszeitenHohe Fluktuation der Mitarbeiter
Gelegenheit, schnell personelle Lücken im Betrieb zu füllenIm Rahmen des Fachkräftemangels kann es schwierig sein, geeignete Aushilfen für kurzfristige Beschäftigung zu finden
Überschaubare Kosten und Abgaben für die AushilfenMangelhaftes Engagement bei einem Teil der eingestellten Mitarbeiter, da keine Loyalität zum Unternehmen besteht
Gesteigerte Effizienz, da projektbezogen eingestellt werden kannHöhere Kosten, wenn beispielsweise Aushilfen aus dem Ausland als Erntehelfer eingestellt werden müssen