Freie Mitarbeiter beschäftigen: Wie funktioniert das eigentlich?
Antwort: Mit einem freien Mitarbeiter können Sie fast so zusammenarbeiten wie mit einem festangestellten. Zusätzlich haben Sie einige Vorteile: Für den freien Mitarbeiter müssen Sie keine Sozialabgaben zahlen. Außerdem können Sie sich jederzeit wieder von ihm trennen, ohne Kündigungsschutzvorschriften oder -fristen beachten zu müssen.
Achtung: Nachzahlungen rückwirkend!
Freie Mitarbeitsverhältnisse bergen jedoch immer die Gefahr, dass sie von den Sozialversicherungen oder dem Finanzamt nachträglich als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen eingestuft werden. In diesem Fall spricht man auch von der sogenannten Scheinselbstständigkeit.
Die Folge:
Sie als Auftraggeber müssten dann erhebliche Beiträge an die Sozialversicherungsträger nachzahlen, denn sie können in einem solchen Fall rückwirkend die Beiträge der letzten 4 Jahre einfordern. Auf diese Weise kommen schnell mehrere Tausend Euro an Beiträgen zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zusammen. Dieses Risiko minimieren Sie durch die richtige Gestaltung der freien Mitarbeit. Dabei kommt es nicht nur auf die Vertragsgestaltung, sondern vor allem auf die richtige Durchführung des Vertrags an. Das tatsächliche Arbeitsverhältnis muss den Charakter einer selbstständigen Tätigkeit haben.
Gehen Sie dazu so vor:
Prüfen Sie, ob Ihre freien Mitarbeiter tatsächlich als solche gelten. Davon können Sie ausgehen, wenn Sie die Fragen in der Checkliste überwiegend mit „Ja“ und möglichst wenige mit „Nein“ beantworten können. Wenn Sie Zweifel haben, ob es sich bei einer Zusammenarbeit um eine freie Mitarbeit handelt, stellen Sie eine Statusanfrage an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die Beurteilung der Rentenversicherung ist für alle Sozialversicherungen verbindlich.
Prüfliste für freie Mitarbeiter
- Der freie Mitarbeiter kann frei über die Länge und Aufteilung seiner Arbeitszeit bestimmen.
- Er hat sich beim Finanzamt als Selbstständiger angemeldet.
- Wenn es sich um einen gewerblich tätigen Selbstständigen handelt: Sein Unternehmen ist bei der IHK registriert.
- Er darf auch für andere Auftraggeber tätig werden.
- Er ist von Ihnen als Auftraggeber nicht wirtschaftlich abhängig; Indiz: Er erwirtschaftet weniger als 5/6 seiner Einkünfte bei Ihnen.
- Er darf Aufträge von Ihnen ablehnen.
- Der freie Mitarbeiter hat genügend freie Kapazitäten, um auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
- Er hat keinen eigenen Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen bzw. in Ihrem Büro.
- Er arbeitet im eigenen Namen, nicht in Ihrem bzw. im Namen Ihres Unternehmens.
- Der freie Mitarbeiter schuldet Ihnen nicht seine Arbeitskraft, sondern nur das Ergebnis seiner Arbeit. Nur für das Ergebnis wird er bezahlt.
- Er erhält keine detaillierten Anweisungen zur Durchführung seiner Arbeit.
- Die Vergütung wird unregelmäßig und in unterschiedlicher Höhe bezahlt.
- Der freie Mitarbeiter erhält bei Krankheit und im Urlaub keine Vergütung.
- Er kann seinen Urlaub (nach Absprache) frei bestimmen.
- Er beschäftigt eigene sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter.