36 Tage Urlaub für meine Minijobber – Wie kann das sein?

Die Frage: Neulich kam einer unserer Minijobber und fragte nach Urlaub. Den gibt es bei uns eigentlich grundsätzlich gar nicht für Minijobber. Es folgte eine etwas längere Diskussion und er war schließlich der Auffassung, dass Minijobber sogar 36 Tage Urlaub haben können. Wie kann das sein?

Die Antwort: Um gleich eins klarzustellen: Selbstverständlich haben auch Ihre Minijobber einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz. Denn das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber. Das entscheidende dabei ist, dass es nicht auf die Stundenzahl ankommt, die Ihr Minijobber pro Tag arbeitet, sondern Sie berechnen nur die gearbeiteten Tage. Deshalb kann es auch vorkommen, dass ein Minijobber im Extremfall auf einen sehr hohen Urlaubsanspruch kommen kann.

Ein Anspruch auf 36 Tage ist im folgenden Beispiel denkbar:

Ihre Arbeitnehmer in Vollzeit erhalten 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche. Nun haben Sie einen Minijobber, der von montags bis samstags jeden Tag eine halbe Stunde arbeitet. Er holt nämlich morgens die Post ab und bringt sie in den Betrieb. Und da Ihr Geschäftsführer die Post auch gerne samstags hätte, arbeitet er eben auch samstags. Das sind pro Woche zwar nur 3 Stunden Arbeitszeit, aber eben in einer 6-Tage-Woche. Und nun rechnen Sie: Ihre Vollzeitkräfte erhalten bei einer 5-Tage-Woche 30 Tage Urlaub, dann erhält Ihr Minijobber bei einer 6-Tage-Woche 36 Tage Urlaub pro Jahr (6 x 30 : 5).

Das Bundesurlaubsgesetz sieht übrigens kürzere Urlaubsansprüche vor. Danach gibt es bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage Urlaub, beziehungsweise bei einer 5-Tage-Woche umgerechnet 20 Tage Urlaub. Das sind immer die 4 Wochen, die jedem Mitarbeiter pro Kalenderjahr zustehen und gewährt werden müssen.