Urlaubsanspruch: So viel Urlaub gibt es bei Mehrfachbeschäftigung

Das kommt gerade bei Teilzeitkräften häufiger vor: Sie arbeiten nicht nur bei Ihnen, sondern auch noch für andere Arbeitgeber. In diesem Fall hat der Mitarbeiter grundsätzlich gegen jeden seiner Arbeitgeber, also auch gegen Sie, den vollen Urlaubsanspruch.

Insgesamt steht ihm aber nur einmal der Jahresurlaub von 24 Werktagen zu, das heißt, der Arbeitnehmer muss sich in jedem Arbeitsverhältnis den Urlaub als gewährt anrechnen lassen, den er in seinen anderen Arbeitsverhältnissen erhält. Bei der Berechnung gehen Sie folgendermaßen vor:

Urlaubsanspruch besteht gegen jeden Arbeitgeber

1. Beispiel: Ihre Teilzeitkraft ist vormittags für Sie und nachmittags für ein anderes Unternehmen tätig. Sie hat einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen im Jahr. Die Mitarbeiterin nimmt in beiden Beschäftigungsverhältnissen gleichzeitig für 3 Wochen Urlaub und hat damit 15 Tage ihres Urlaubs verbraucht. Übrig bleiben 5 Urlaubstage bei beiden Arbeitgebern.

Wie Sie den Urlaubsanspruch bei Mehrfachbeschäftigung bestimmen

2. Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet montags und dienstags bei Ihnen. In Ihrem Unternehmen hat er deshalb 8 Tage Urlaub im Jahr. Donnerstags arbeitet er bei einem anderen Arbeitgeber und hat gegen diesen einen Urlaubsanspruch von 4 Tagen pro Jahr. Er nimmt 4 Tage Urlaub bei Ihnen und einen Tag Urlaub bei seinem anderen Arbeitgeber (er hat also 2 -mal montags und dienstags und einmal donnerstags frei). Übrig bleiben deshalb noch 4 Urlaubstage in Ihrem und 3 Urlaubstage im anderen Unternehmen.

Urlaubsanspruch: Urlaub muss nicht gleichzeitig genommen werden

Achtung: Der Mitarbeiter muss nicht unbedingt Urlaub bei allen Arbeitgebern gleichzeitig nehmen. Er kann auch bei einem Arbeitgeber arbeiten, während er bei dem anderen Urlaub macht.