Dieses Bild ist eine Infografik, mit der Aufschrift: Sonderurlaub für einen Umzug - ob und wie lange Arbeitnehmer Sonderurlaub für einen Umzug bekommen

Sonderurlaub bei Umzug: Besteht ein Anspruch?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen im beruflichen Alltag immer wieder vor der Frage, wann ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit besteht. Dies betrifft insbesondere den Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Umzug. Denn ob bei einem Umzug eine Freistellung gewährt werden muss, ist von einigen Faktoren abhängig. Damit Sie zukünftig wissen, wann Sie bei einem Umzug Sonderurlaub gewähren muss und wann nicht, haben wir Ihnen alle Fakten in diesem Artikel zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis

Wann besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub?

Anspruch auf Sonderurlaub hat ein Arbeitnehmer nach § 616 BGB (Vorübergehende Behinderung) immer, wenn er

  • für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit,
  • durch einen in seiner Person liegenden Grund,
  • ohne sein Verschulden,
  • an der Arbeitsleistung gehindert ist.

Ein Anspruch auf Sonderurlaub für Arbeitnehmer besteht demnach beispielsweise bei folgenden Gründen:

  • Todesfall eines nahen Familienmitgliedes,
  • Geburt eines Kindes oder
  • die eigene Hochzeit.

Ein Umzug fällt demnach nicht pauschal unter die Gründe, die den gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub rechtfertigen.

Anspruch auf Sonderurlaub aufgrund eines Vertrages

Ein Anspruch auf Sonderurlaub kann, abgesehen vom § 616 BGB, ebenfalls durch eine vertragliche Grundlage entstehen. Das heißt: Es besteht ein vertragliches Recht auf Sonderurlaub, wenn die Gründe für den Anspruch auf Sonderurlaub in einem der folgenden Verträge näher definiert wurden:

  • in einem Arbeitsvertrag,
  • in einem geltenden Tarifvertrag oder
  • im Rahmen einer Betriebsvereinbarung.

Sollte auch ein Sonderurlaub bei Umzug im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung erlaubt sein, können Arbeitnehmer davon ausgehen, dass Sie einen Anspruch auf Umzugsurlaub haben.

Wichtig: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst erlaubt einen Tag Sonderurlaub bei einem Umzug, der aus betrieblichen Gründen veranlasst ist!

Voraussetzungen: Wann Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug?

Damit der Arbeitnehmer Anspruch auf eine bezahlte Freistellung, also auf Sonderurlaub für seinen Umzug hat, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Umzug muss betriebliche Gründe haben und somit nicht im Verschulden des Arbeitnehmers selbst liegen.
  • Der Umzug muss in der geltenden Arbeitszeit des Arbeitnehmers erfolgen.

Liegen diese Bedingungen vor, müssen Sie als Chef Ihrem Arbeitnehmer Urlaub gewähren – und zwar bezahlt.

Eine vertragliche Regelung die Sonderurlaub bei Umzug gewährt, führt ebenfalls automatisch zum Anspruch auf mindestens einen Tag Sonderurlaub.

Wann ist ein Umzug betrieblich veranlasst?

Ein Umzug ist betrieblich veranlasst, wenn der Umzug an einen anderen Wohnort aus beruflichen Gründen erfolgt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • der Antritt eines neuen Beschäftigungsverhältnisses an einem anderen Ort (Urlaub muss vom neuen Arbeitgeber gewährt werden; das neue Arbeitsverhältnis muss also bereits bestehen) oder
  • die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz bei gleichbleibendem Arbeitgeber.

Sobald der Umzug dazu dient, die neue Arbeitsstätte besser zu erreichen, kann der Umzug als betrieblich veranlasst betrachtet werden.

Prüfung des Anspruchs auf Sonderurlaub bei Umzug

Um zu prüfen, ob Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug hat, müssen Sie folgende Fragen beantworten:

  • Ist der Urlaub betrieblich veranlasst? Oder handelt es sich um einen privaten Umzug? (Grund des Umzuges)
  • Wurde der Anspruch auf Sonderurlaub schriftlich vereinbart? (vertragliche oder betriebliche Vereinbarung zum Sonderurlaub)
  • Muss der Umzug während der Arbeitszeit erfolgen? (Zeitpunkt des Umzuges)
Infografik zur Prüfung ob Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug besteht
Infografik: Prüfung des Anspruches auf Sonderurlaub bei Umzug

Zunächst sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einen Blick in den jeweiligen Arbeitsvertrag sowie in geltende Betriebsvereinbarungen werfen. Denn nicht selten werden hier Regelungen zum Sonderurlaub getroffen, unter anderem, wann und wie lange Sonderurlaub bei bestimmten Ereignissen gewährt wird. Sollte schriftlich fixiert sein, dass der Arbeitnehmer unabhängig vom Umzugs-Grund Anspruch auf Sonderurlaub hat, müssen Sie diesen als Arbeitgeber auch gewähren. Allerdings kann der Anspruch auch vertraglich ausgeschlossen werden.

Sollten sich in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag keine konkreten Regelungen finden lassen, ist auf den Anlass des Umzuges zu achten. Während bei einem privaten Umzug kein Anspruch auf Sonderurlaub besteht, ist eine bezahlte Freistellung bei einem betrieblich veranlassten Umzug hingegen zu gewähren. Schließlich verschuldet der Arbeitnehmer selbst diesen Umzug nicht.

Dafür ist jedoch eine weitere Voraussetzung zu erfüllen: Der Umzug muss auch während der Arbeitszeit erfolgen. Sollte der Umzug am Wochenende stattfinden, besteht folglich auch kein Anspruch auf Sonderurlaub.

Besteht bei einem privaten Umzug Anspruch auf Sonderurlaub?

Bei einem privaten Umzug besteht nach § 616 BGB in der Regel kein Anspruch auf Sonderurlaub. Der Grund: Für eine bezahlte Freistellung muss die Abwesenheit nicht von dem Arbeitnehmer verschuldet sein.

Da ein privater Umzug unter der Woche im Verschulden des Arbeitnehmers liegt, ist der Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichtet, Sonderurlaub zu gewähren. Der Arbeitnehmer muss dafür also normalen Urlaub einreichen.

Anders sieht die Situation aus, wenn der Anspruch auf Sonderurlaub bei einem privaten Umzug explizit im Arbeits-, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung fixiert wurde. In diesem Fall besteht natürlich ein Anspruch auf bezahlte Freistellung.

Wie viele Tage Sonderurlaub bei Umzug?

In der Regel erhalten Arbeitnehmer für einen Umzug, der auf betrieblichen Gründen beruht, einen Tag Sonderurlaub. Sollte der Arbeitnehmer aufgrund einer starken Entfernung mehr Zeit benötigen, können Sie Ihm als Chef auch 2 Tage bezahlte Freistellung gewähren. Die Anzahl an Tagen an Sonderurlauben ergibt sich also stets aus den Einzelfall – und natürlich der Kulanz des Vorgesetzten.

Welche Alternativen haben Arbeitnehmer zum Sonderurlaub beim Umzug?

Sollte der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug haben, hat er folgende alternativen Möglichkeiten:

  • Einreichen eines normalen Urlaubstages: Auch, wenn der Arbeitnehmer keine bezahlte Freistellung beantragen kann, kann er klassisch Urlaub einreichen. Diesen kann der Arbeitgeber nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.
  • Abbau von Überstunden: Sollte der Arbeitnehmer Überstunden angesammelt haben, kann er – im Einvernehmen – mit seinem Arbeitgeber diese Mehrstunden nutzen, um sich einen Tag für den Umzug “frei” zu nehmen.
  • Beantragung einer unbezahlten Freistellung: Sollte der Arbeitnehmer keine Urlaubstage mehr erübrigen können und zugleich keine Überstunden angesammelt haben, kommt eine unbezahlte Freistellung in Betracht. Arbeitnehmer sind gut darin beraten, mit ihrem direkten Vorgesetzten zu sprechen und die Möglichkeit einer unbezahlten Freistellung für den Umzug zu erörtern.

FAQ – Antworten zu Fragen rund um die Freistellung bei einem Umzug

Noch Fragen? Im Folgenden beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um die bezahlte Freistellung.

Sonderurlaub ist eine besondere Art von Freistellung, die einem Arbeitnehmer gewährt wird, wenn er aus bestimmten Gründen vorübergehend von seiner Arbeit befreit wird. Dies kann geschehen, wenn der Arbeitnehmer durch persönliche Umstände, die nicht in seinem Verschulden liegen, vorübergehend daran gehindert ist, seiner normalen Arbeitspflicht nachzukommen. Solche Umstände können zum Beispiel familiäre Ereignisse, persönliche Angelegenheiten oder betrieblich veranlasste Ereignisse wie ein Umzug sein. Sonderurlaub ermöglicht es dem Arbeitnehmer, sich um wichtige Angelegenheiten zu kümmern, ohne dabei sein Gehalt zu verlieren.
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Sonderurlaub, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, durch einen persönlichen Grund, ohne Verschulden und an der Arbeitsleistung gehindert ist.
In der Regel besteht bei einem privaten Umzug kein Anspruch auf Sonderurlaub, es sei denn, er ist explizit vertraglich geregelt.
Für eine bezahlte Freistellung muss der Umzug auf betrieblichen Gründen basieren und während der Arbeitszeit des Arbeitnehmers erfolgen.
Ja, ein Anspruch auf Sonderurlaub kann vertraglich in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten werden.
Ein Umzug ist betrieblich veranlasst, wenn er aus beruflichen Gründen erfolgt, z.B. bei einem neuen Arbeitsort oder einer Versetzung.
In der Regel steht einem Arbeitnehmer für einen betrieblich veranlassten Umzug ein Tag Sonderurlaub zu, bei großer Entfernung auch 2 Tage.
Kein Anspruch auf Sonderurlaub besteht, wenn der Umzug privat ist, an einem Sonn- oder Feiertag stattfindet oder während bereits laufenden Urlaub.
Arbeitnehmer haben folgende Alternativen: Nutzung des normalen Urlaubs, einvernehmlicher Abbau von Überstunden oder die Beantragung einer unbezahlten Freistellung.
Arbeitnehmer erhalten Sonderurlaub bei einem betrieblich begründeten Urlaub, bei einem Todesfall in der Familie, bei der eigenen Hochzeit oder Silber- sowie Goldhochzeit, aber auch bei der Geburt des eigenen Kindes.