Dieses Bild ist eine Infografik, mit der Aufschrift: Sonderurlaub für einen Umzug - ob und wie lange Arbeitnehmer Sonderurlaub für einen Umzug bekommen

Sonderurlaub für Umzug: Besteht ein Anspruch?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen im beruflichen Alltag immer wieder vor der Frage, wann ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit besteht. Dies betrifft insbesondere den Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Umzug. Denn ob bei einem Umzug eine Freistellung gewährt werden muss, ist von einigen Faktoren abhängig. Damit Sie zukünftig wissen, wann Sie bei einem Umzug Sonderurlaub gewähren muss und wann nicht, haben wir Ihnen alle Fakten in diesem Artikel zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis

Haben Arbeitnehmer bei Umzug Anspruch auf Sonderurlaub?

Ob ein Arbeitnehmer bei einem geplanten Umzug Anspruch auf Sonderurlaub haben, hängt von den folgenden Faktoren ab:

  • Der Grund des Umzuges: Ist der Urlaub betrieblich veranlasst? Oder handelt es sich um einen privaten Umzug?
  • Die vertragliche oder betriebliche Vereinbarung zum Sonderurlaub: Wurde der Anspruch auf Sonderurlaub schriftlich vereinbart?
  • Der Zeitpunkt des Umzugs: Muss der Umzug während der Arbeitszeit erfolgen?

Zunächst sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einen Blick in den jeweiligen Arbeitsvertrag sowie in geltende Betriebsvereinbarungen werfen. Denn nicht selten werden hier Regelungen zum Sonderurlaub getroffen, unter anderem, wann und wie lange Sonderurlaub bei bestimmten Ereignissen gewährt wird. Sollte schriftlich fixiert sein, dass der Arbeitnehmer unabhängig vom Umzugs-Grund Anspruch auf Sonderurlaub hat, müssen Sie diesen als Arbeitgeber auch gewähren. Allerdings kann der Anspruch auch vertraglich ausgeschlossen werden.

Sollten sich in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag keine konkreten Regelungen finden lassen, ist auf den Anlass des Umzuges zu achten. Während bei einem privaten Umzug kein Anspruch auf Sonderurlaub besteht, ist eine bezahlte Freistellung bei einem betrieblich veranlassten Umzug hingegen zu gewähren. Schließlich verschuldet der Arbeitnehmer selbst diesen Umzug nicht.

Dafür ist jedoch eine weitere Voraussetzung zu erfüllen: Der Umzug muss auch während der Arbeitszeit erfolgen. Sollte der Umzug am Wochenende stattfinden, besteht folglich auch kein Anspruch auf Sonderurlaub.

Wann besteht überhaupt ein Anspruch auf Sonderurlaub?

Anspruch auf Sonderurlaub hat ein Arbeitnehmer nach § 616 BGB immer, wenn er

  • für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit,
  • durch einen in seiner Person liegenden Grund,
  • ohne sein Verschulden,
  • an der Arbeitsleistung gehindert ist.

Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Sonderurlaub abgesehen vom § 616 BGB durch eine vertragliche Grundlage entstehen, d.h. wenn der Anspruch auf Sonderurlaub in einem Arbeitsvertrag, einem geltenden Tarifvertrag oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festgehalten wurde.

Steht in Ihrem Arbeitsvertrag und in den Tarifverträgen nichts und ist der Umzug tatsächlich nicht betrieblich und somit verschuldet veranlasst, wird es schwierig mit dem Umzugsurlaub.

Besteht bei einem privaten Umzug Anspruch auf Sonderurlaub?

Bei einem privaten Umzug besteht nach § 616 BGB in der Regel kein Anspruch auf Sonderurlaub. Der Grund: Für eine bezahlte Freistellung muss die Abwesenheit nicht von dem Arbeitnehmer verschuldet sein.

Da ein privater Umzug unter der Woche im Verschulden des Arbeitnehmers liegt, ist der Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichtet, Sonderurlaub zu gewähren. Der Arbeitnehmer muss dafür also normalen Urlaub einreichen.

Anders sieht die Situation aus, wenn der Anspruch auf Sonderurlaub bei einem privaten Umzug explizit im Arbeits-, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung fixiert wurde. In diesem Fall besteht natürlich ein Anspruch auf bezahlte Freistellung.

Was sind die Voraussetzungen für eine bezahlte Freistellung bei Umzug?

Damit der Arbeitnehmer Anspruch auf eine bezahlte Freistellung für seinen Umzug hat, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Umzug muss betriebliche Gründe haben und somit nicht im Verschulden des Arbeitnehmers selbst liegen.
  • Der Umzug muss in der geltenden Arbeitszeit des Arbeitnehmers erfolgen.

Liegen diese Bedingungen vor, müssen Sie als Chef Ihrem Arbeitnehmer Sonderurlaub gewähren – und zwar bezahlt.

Wann ist ein Umzug betrieblich veranlasst?

Ein Umzug ist betrieblich veranlasst, wenn der Umzug an einen anderen Wohnort aus beruflichen Gründen erfolgt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • der Antritt eines neuen Beschäftigungsverhältnisses an einem anderen Ort oder
  • die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz.

Sobald der Umzug dazu dient, die neue Arbeitsstätte besser zu erreichen, kann der Umzug als betrieblich veranlasst betrachtet werden.

Wie viele Tage Sonderurlaub müssen Sie bei Umzug gewähren?

In der Regel erhalten Arbeitnehmer für einen Umzug, der auf betrieblichen Gründen beruht, einen Tag Sonderurlaub. Sollte der Arbeitnehmer aufgrund einer starken Entfernung mehr Zeit benötigen, können Sie Ihm als Chef auch 2 Tage bezahlte Freistellung gewähren. Es kommt also stets auf den Einzelfall an.

Wann besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Umzug?

Wenn eine der folgenden Punkte zutrifft, besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub für einen Umzug:

  • Der Umzug erfolgt aus privaten Gründen und es gibt keinen vertraglichen Anspruch auf Sonderurlaub.
  • Der Umzugstag findet an einem Sonn- oder Feiertag statt.
  • Der Umzugstag findet während eines bereits eingereichten oder laufenden Urlaubes statt.

Welche Alternativen haben Arbeitnehmer zum Sonderurlaub beim Umzug?

Sollte der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug haben, hat er folgende alternativen Möglichkeiten:

  • Einreichen eines normalen Urlaubstages: Auch, wenn der Arbeitnehmer keine bezahlte Freistellung beantragen kann, kann er klassisch Urlaub einreichen. Diesen kann der Arbeitgeber nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.
  • Abbau von Überstunden: Sollte der Arbeitnehmer Überstunden angesammelt haben, kann er – im Einvernehmen – mit seinem Arbeitgeber diese Mehrstunden nutzen, um sich einen Tag für den Umzug „frei“ zu nehmen.
  • Beantragung einer unbezahlten Freistellung: Sollte der Arbeitnehmer keine Urlaubstage mehr erübrigen können und zugleich keine Überstunden angesammelt haben, kommt eine unbezahlte Freistellung in Betracht. Arbeitnehmer sind gut darin beraten, mit ihrem direkten Vorgesetzten zu sprechen und die Möglichkeit einer unbezahlten Freistellung für den Umzug zu erörtern.

FAQ – Antworten zu Fragen rund um die Freistellung bei einem Umzug

Noch Fragen? Im Folgenden beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen rund um die bezahlte Freistellung.

Sonderurlaub ist eine besondere Art von Freistellung, die einem Arbeitnehmer gewährt wird, wenn er aus bestimmten Gründen vorübergehend von seiner Arbeit befreit wird. Dies kann geschehen, wenn der Arbeitnehmer durch persönliche Umstände, die nicht in seinem Verschulden liegen, vorübergehend daran gehindert ist, seiner normalen Arbeitspflicht nachzukommen. Solche Umstände können zum Beispiel familiäre Ereignisse, persönliche Angelegenheiten oder betrieblich veranlasste Ereignisse wie ein Umzug sein. Sonderurlaub ermöglicht es dem Arbeitnehmer, sich um wichtige Angelegenheiten zu kümmern, ohne dabei sein Gehalt zu verlieren.
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Sonderurlaub, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit, durch einen persönlichen Grund, ohne Verschulden und an der Arbeitsleistung gehindert ist.
In der Regel besteht bei einem privaten Umzug kein Anspruch auf Sonderurlaub, es sei denn, er ist explizit vertraglich geregelt.
Für eine bezahlte Freistellung muss der Umzug auf betrieblichen Gründen basieren und während der Arbeitszeit des Arbeitnehmers erfolgen.
Ja, ein Anspruch auf Sonderurlaub kann vertraglich in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten werden.
Ein Umzug ist betrieblich veranlasst, wenn er aus beruflichen Gründen erfolgt, z.B. bei einem neuen Arbeitsort oder einer Versetzung.
In der Regel steht einem Arbeitnehmer für einen betrieblich veranlassten Umzug ein Tag Sonderurlaub zu, bei großer Entfernung auch 2 Tage.
Kein Anspruch auf Sonderurlaub besteht, wenn der Umzug privat ist, an einem Sonn- oder Feiertag stattfindet oder während bereits laufenden Urlaub.
Arbeitnehmer haben folgende Alternativen: Nutzung des normalen Urlaubs, einvernehmlicher Abbau von Überstunden oder die Beantragung einer unbezahlten Freistellung.
Arbeitnehmer erhalten Sonderurlaub bei einem betrieblich begründeten Urlaub, bei einem Todesfall in der Familie, bei der eigenen Hochzeit oder Silber- sowie Goldhochzeit, aber auch bei der Geburt des eigenen Kindes.