Kündigung Muster: Formulierungen zu Freistellung und Resturlaub

Kündigen Sie einen Arbeitnehmer und wollen ihn nicht weiter sehen, können Sie ihn eventuell bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Arbeitspflicht befreien.

Kündigung: Muster-Formulierungen zu Freistellung und Resturlaub

Kündigen Sie einem Arbeitnehmer, dann müssen Sie ihn normalerweise bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterbeschäftigen. Der Grund hierfür ist, dass das Arbeitsverhältnis bis dahin noch fortbesteht. Wenn Sie Ihren Arbeitnehmer aber nicht weiter sehen wollen, können Sie ihn eventuell bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Arbeitspflicht befreien.

Bei einer Freistellung müssen Sie folgende Varianten auseinanderhalten:

  • Die unwiderrufliche Freistellung, bei der Sie als Arbeitgeber vorbehaltlos auf die Arbeitsleistung Ihres Mitarbeiters verzichten, und
  • die widerrufliche Freistellung, bei der Sie sich das Recht vorbehalten, die Arbeitsleistung Ihres Mitarbeiters wieder einzufordern.

Außerdem gibt es noch:

  • die einseitige Freistellung, bei der Sie als Arbeitgeber allein entscheiden, ob, wann und für welchen Zeitraum die Freistellung erfolgt, und
  • die einvernehmliche Freistellung.

Kündigung Muster: Freistellung vorbehalten

Die einseitige Freistellung durch Sie als Arbeitgeber ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es müssen erhebliche betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen, die Ihnen als Arbeitgeber erlauben, Ihrem Mitarbeiter einseitig sein Recht auf vertragsgemäße Arbeit zu verweigern.

Deswegen sollten Sie sich die Freistellungsmöglichkeit schon im Arbeitsvertrag vorbehalten. Denn dann handelt es sich um keine einseitige, sondern eine einvernehmliche Freistellung:

Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, so kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vom Ausspruch der Kündigung an von der Pflicht zur Arbeitsleistung freistellen, wenn ein sachlicher Grund, insbesondere ein grober Vertragsverstoß, der die Vertrauensgrundlage beeinträchtigt, vorliegt. Der Freistellungszeitraum gilt zunächst als Ausgleich für etwaige Überstunden und mögliche Freizeitausgleichsansprüche und dann als Erfüllung des Urlaubsanspruchs.Mit der Freistellung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber umgehend sämtliche ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit vom Arbeitgeber überlassenen Unterlagen, Arbeitsmaterialien, Werkzeuge, Geräte und technischen Ausrüstungsgegenstände unaufgefordert zu übergeben.

Kündigung Muster: Resturlaub anrechnen

Soll mit der Freistellung auch der Resturlaub abgegolten werden (was üblich ist), müssen Sie dies unbedingt festhalten. Denn treffen Sie keine dahingehende Regelung, müssen Sie möglicherweise den restlichen Urlaubsanspruch noch auszahlen. Verwenden Sie am besten die folgende Musterformulierung:

Dem Arbeitnehmer … steht noch ein Resturlaub in Höhe von … Arbeitstagen zu. Der Urlaub wird in der Zeit vom … bis … eingebracht. Ab dem … wird der Arbeitnehmer jederzeit widerruflich von der Arbeit freigestellt.

Wichtig: Zunächst soll also der Urlaub eingebracht und der Arbeitnehmer erst für die Zeit danach widerruflich freigestellt werden. Dies hat folgenden Hintergrund: Einmal erteilten Urlaub können Sie nicht einseitig widerrufen. Stellen Sie den Mitarbeiter gleich für den gesamten Zeitraum widerruflich frei, kann Ihnen dies so ausgelegt werden, als würden Sie sich ein Widerrufsrecht bezüglich des Urlaubs vorbehalten. Damit hätten Sie den Urlaub dann nicht wirksam erteilt und müssten ihn dann doch wieder nach Ablauf der Kündigungsfrist und Freistellung abgelten.

Fazit: Merken Sie sich also für die Zukunft:

  • Freistellungsvorbehalte und
  • Resturlaub durchrechnen

Dann kann nichts schiefgehen!