Nettolohnoptimierung – Definition, Vor- und Nachteile

Mit der Nettolohnoptimierung können Arbeitgeber ihren Buchhaltungsaufwand sowie die Steuerlast senken und gleichzeitig Arbeitnehmern attraktive Zusatzleistungen anbieten. Wir zeigen Ihnen, wie die Nettolohnoptimierung funktioniert und worauf Unternehmen dabei achten sollten.
Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Nettolohnoptimierung?

Bei der Nettolohnoptimierung handelt es sich um ein Werkzeug für Unternehmen, um Lohnkosten zu senken. Unternehmen haben damit die Möglichkeit, mit bestimmten Lohnbausteinen Angestellten Zuwendungen anzubieten, auf die keine oder nur eine pauschale Steuer anfallen. Arbeitgeber können auf diese Weise Kosten sparen und gleichzeitig die Mitarbeiterbindung auch ohne Lohnerhöhung durch zusätzliche finanzielle Anreize stärken.

Was sind die Vorteile der Nettolohnoptimierung für Arbeitgeber?

Wenn Arbeitgeber Löhne erhöhen, ist der finanzielle Mehraufwand als die reine Lohnsteigerung, denn auch die Abgaben steigen mit einem höheren Nettolohn. Durch die Nettolohnoptimierung kann der Arbeitgeber seinen Angestellten dennoch Zuwendungen ermöglichen, für die er nur pauschal oder keine Steuern bezahlen muss.

Durch die Nettolohnoptimierung sparen Unternehmen somit Lohnkosten. Gleichzeitig können Arbeitgeber dadurch die Mitarbeitermotivation stärken und Mitarbeiter stärker an das Unternehmen binden. Finanzielle Anreize über die Nettolohnoptimierung lassen sich zudem in das Employer Branding einbauen, um sich als attraktiver Arbeitgeber für Bewerber zu präsentieren.

Was sind die Vorteile der Nettolohnoptimierung für Arbeitnehmer?

Während Arbeitgeber bei Lohnerhöhungen durch die Sozialabgaben deutlich mehr Geld ausgeben müssen, bleibt für Arbeitnehmer bei Bruttolohnerhöhungen am Ende nicht mehr viel übrig. Denn sie müssen auf den höheren Lohn entsprechend ebenfalls Lohnsteuer und Sozialabgaben bezahlen. So kann es u.a. vorkommen, dass von der eigentlichen Lohnerhöhung nach Abzug aller Abgaben am Ende weniger als die Hälfe auf dem Konto landet.

Mit der Nettolohnoptimierung können Arbeitnehmer schließlich ebenfalls profitieren, denn sie erhalten zusätzliche Leistungen vom Arbeitgeber, die ihre Steuerlast nicht erhöhen.

Möglicher Kritikpunkt an der Nettolohnoptimierung

Da bei der Nettolohnoptimierung die Sozialabgaben reduziert werden, sinken die Beträge für Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Das solidarische Prinzip der Sozialkassen wird somit beeinträchtigt.

Auch Arbeitnehmer zahlen bei einer Nettolohnoptimierung nichts von den zusätzlichen Leistungen in die Rentenkasse ein. So erhalten sie zwar bei einer Bruttolohnoptimierung nur einen bestimmten Prozentsatz der Erhöhung ausgezahlt, gleichzeitig erhöhen sie damit langfristig aber ihre Rentenansprüche.

Wie funktioniert die Nettolohnoptimierung?

Um die Nettolohnoptimierung umzusetzen, bieten Arbeitgeber ihren Angestellten Zuwendungen in Form von Lohnbausteinen an, auf die keine oder nur eine pauschale Besteuerung entfällt. Diese Lohnbausteine sind in der Regel Sachleistungen, die z.B. über den Arbeitsvertrag oder auch tarifvertraglich vereinbart werden. Das können z.B. Telefonpauschalen oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung sein.

Wichtig ist, dass diese Zuwendungen immer zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt werden. Es wäre unzulässig, das Bruttogehalt zu reduzieren, um einen Teil davon in Form in Sachleistungen umzuwandeln.

Wie lässt sich die Nettolohnoptimierung realisieren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Arbeitgeber, eine Nettolohnoptimierung zu erzielen.

  • Sachbezüge anstelle von Barlohn: Hierzu gehört z.B. die Stellung eines Firmenwagens oder Firmen-E-Bikes.
  • Nutzung der 44-Euro-Freigrenze für Sachlohn: Arbeitgeber können ihren Angestellten jeden Monat Sachwerte bis zu einem Gesamtwert von 44 Euro schenken. Eine Ausnahme bilden Gutscheine oder Geschenkkarten.
  • Nutzung von Arbeitsgeräten: Wenn Arbeitgeber ihren Angestellten z.B. Computer oder Smartphones stellen, kann dies zur Nettolohnoptimierung genutzt werden.
  • Bereitstellen von Essensmarken oder Restaurantschecks: Diese Zuwendungen können Arbeitnehmer steuerfrei erhalten.

Wichtig ist: Bereits steuerpflichtige Bestandteile des Lohns lassen sich nicht zur Nettolohnoptimierung nutzen, sobald der Arbeitgeber diese Leistung ohnehin zusätzlich zum gezahlten Lohn erbringen muss.

So ist die Nettolohnoptimierung z.B. nicht möglich bei steuerfreien Fahrtkostenzuschüssen oder steuerfreier Gesundheitsförderung. Weitere Ausnahmen finden sich in Paragraph 40 des Einkommensteuergesetzes

Beispiele für Nettolohnoptimierung

  • Jobticket

Das Jobticket ist eine beliebte Sachzuwendung von Arbeitgebern, die ihren Angestellten zusätzlich zum eigentlichen Lohn gewährt wird. Der Arbeitgeber schließt dafür einen Vertrag mit den Verkehrsunternehmen ab. Mitarbeiter erhalten dann jeden Monat ein Ticket, mit welchem sie den ÖPNV für die Fahrt zur Arbeit nutzen können.

Hat das Ticket einen Wert von 70 Euro monatlich, haben Angestellte in diesem Unternehmen pro Jahr einen steuerfreien finanziellen Mehrwert von 840 Euro.

  • Zuschüsse für Fitnessstudio

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsfürsorge können Arbeitgeber ihren Angestellten pro Jahr Sachleistungen bis zu 500 Euro pro Jahr steuerfrei zur Verfügung stellen. Das können z.B. Zuschüsse für den Besuch im Fitnessstudio sein.

  • Tankgutscheine

Im Rahmen der 44-Euro-Regelung können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern jeden Monat Tankgutscheine bis zu einem Wert von 44 Euro zur Verfügung stellen.

Allein diese drei Beispiele zusammengerechnet ergeben einen Wert von knapp 1.900 Euro pro Jahr. Das entspricht Leistungen im Gegenwert von fast 160 Euro pro Monat, die Arbeitnehmer steuerfrei zusätzlich zu ihrem Lohn erhalten.

Um einen vergleichbaren Effekt mit einer herkömmlichen Lohnerhöhung zu erzielen, müsste der Arbeitgeber einen Lohn von 2.000 Euro auf ca. 2.350 Euro erhöhen. Dann würde der Arbeitnehmer rund 160 Euro mehr netto pro Monat erhalten. Hierbei handelt es sich natürlich nur um ein geschätztes Beispiel anhand eines Arbeitnehmers mit Kindern in der Steuerklasse I. In der Praxis müssten Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer ihre individuelle Steuerklasse sowie Kinderfreibeträge etc. anwenden.

Worauf muss bei der Optimierung des Nettolohns geachtet werden?

Seit dem 1.1.2020 wird die sogenannte Zusätzlichkeitsvoraussetzung im Einkommensteuergesetz geregelt. Demnach ist die Nettolohnoptimierung in Form von Sachbezügen oder Zuschüssen durch den Arbeitgeber nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn möglich.

Darüber hinaus

  • darf die Leistung nicht auf den Anspruch des Arbeitslohns angerechnet werden. 
  • darf der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohn nicht zugunsten der Zusatzleistung verringert werden.
  • darf die Zuwendung nicht auf künftige Lohnerhöhungen „angerechnet“ werden.
  • der Lohn nicht automatisch erhöht werden, wenn die zusätzliche Leistung wegfällt. 

Das Einkommensteuergesetz sieht diese Regelung unabhängig von tarifvertraglichen Regelungen vor. Die Nettolohnoptimierung ist darüber hinaus über Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder über das Besoldungsgesetz auch bei Angestellten im öffentlichen Dienst möglich.

Eine Nettolohnoptimierung kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über einen Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder tarifvertraglich geregelt werden. Arbeitgeber müssen dabei beachten, dass die Zuwendungen immer zusätzlich zum vereinbarten Bruttolohn erfolgen und nicht Teile davon ersetzen.

Ist die betriebliche Altersvorsorge auch eine Nettolohnoptimierung?

Theoretisch ist die betriebliche Altersvorsorge ein Teil der Nettolohnoptimierung. Allerdings ist sie ein Sonderfall, denn hier darf die Gehaltsumwandlung angewandt werden. Der Arbeitgeber führt dann einen Teil des Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge ab.

Für Arbeitgeber ergeben sich durch die Gehaltsumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls Vorteile, da auch so der Bruttolohn sinkt und weniger Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Arbeitnehmer hingegen haben zunächst weniger Lohn, investieren aber gleichzeitig automatisch in ihre Altersvorsorge.

Fazit: Die Nettolohnoptimierung kann für Arbeitnehmer und Angestellte eine echte Win-Win-Situation erzeugen. Wichtig ist, dass bei der Vereinbarung zu Zuschüssen und Zuwendungen die Zusätzlichkeitsvoraussetzung erfüllt wird.