Geldwerter Vorteil: Beispiele, Steuern und Freibeträge

Geldwerter Vorteil: Beispiele, Steuern und Freibeträge

Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten einen Lohn oder ein Gehalt aus. Neben den vereinbarten monetären Leistungen werden auch sogenannte geldwerte Vorteile in Anspruch genommen. Diese sind teils steuerpflichtig, teils aber auch nicht. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, was ein geldwerter Vorteil ist, welche es gibt und was sie aus Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auszeichnen. Zudem stellen wir Ihnen beliebte geldwerte Vorteile vor und zeigen deren Versteuerung auf. Weiter gehen wir auf bestehende Freibeträge und Freigrenzen ein. Zum Abschluss beantworten wir die aus Arbeitnehmersicht wichtigste Fragen in diesem Zusammenhang: Lohnen sich geldwerte Vorteile immer?
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Ein geldwerter Vorteil, auch Sachleistung oder Sachbezug genannt, ist eine zusätzliche und spezielle Form der Vergütung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bereitstellen können. Diese geht über die reine Gehalts- oder Lohnzahlung hinaus und ist nicht-monetär. Das erklärt auch den Ursprung des Begriffs „geldwerter Vorteil“: Eine Leistung, die nicht in Bargeld ausbezahlt werden kann, dem Arbeitnehmer aber dennoch einen monetären Vorteil bietet.

Klassische Beispiele für geldwerte Vorteile und Sachbezüge sind Firmenfahrzeuge, das kostenlose respektive bezuschusste Essen in der Kantine, Rabatte und Gutscheine für bestimmte Shops, Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung, Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr oder die private Nutzung von Firmeneigentum wie Computern oder Software.

Das Einkommenssteuergesetz regelt die Vorgaben rund um geldwerte Vorteile. Gemäß Paragraf 8 sind Sachbezüge als Einnahmen zu betrachten und dadurch steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gibt jedoch auch steuerfreie geldwerte Vorteile.

Was sind die Vorteile von geldwerten Vorteilen?

Für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – bieten geldwerte Vorteile zahlreiche Pluspunkte. Übergeordnet profitieren beide Seiten bei bestimmten Sachbezügen und -leistungen von einer Steuerbefreiung. Gleichzeitig fühlen sich Arbeitnehmer wertgeschätzt, wenn sie zusätzlich zum Lohn oder Gehalt Leistungen erhalten.

Vorteile aus Sicht der Arbeitgeber

Arbeitgeber drücken mit geldwerten Vorteilen für ihre Mitarbeiter nicht nur Wertschätzung aus. Sie profitieren auf mehreren Ebenen von dieser anderen Möglichkeit der Bezahlung:

  • Ausgaben für geldwerte Vorteile können von der Steuer abgesetzt werden.
  • Im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung fallen keine Lohnnebenkosten für die Sozialversicherung an.
  • Mitarbeiter werden durch die kleinen und / oder regelmäßigen Aufmerksamkeiten stärker ans Unternehmen gebunden.
  • Viele geldwerte Vorteile verschaffen möglicherweise einen Vorteil im Kampf um Arbeitskräfte – Stichwort attraktive Arbeitgebermarke und Employer Branding.

Vorteile aus Sicht der Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ergeben sich ebenfalls eine Reihe von Vorteilen:

  • Selbst wenn keine Gehaltserhöhung möglich ist, können geldwerte Vorteile finanzielle Pluspunkte bringen – beispielsweise bei einem Firmenwagen. Der Nettolohn wird dadurch optimiert.
  • Bis zu bestimmten Beträgen und bei entsprechenden Voraussetzungen sind geldwerte Vorteile steuerfrei.
  • Viele Arbeitgeber bieten die Möglichkeiten, aus den Vorteilen zu wählen, die einem Arbeitnehmer am ehesten zusagen und für ihn hilfreich sind.

Achtung: Nicht jeder geldwerte Vorteil lohnt sich für den Arbeitnehmer. Je nach Art des geldwerten Vorteils wäre beispielsweise eine Gehaltserhöhung steuerlich besser. Mehr dazu erfahren Sie im letzten Abschnitt des Artikels.

Beispiele für geldwerte Vorteile

In der Praxis gibt es dutzende geldwerte Vorteile, die Unternehmen ihren Mitarbeitern anbieten können. Der bekannteste ist mit Sicherheit der Dienstwagen. Darüber hinaus gibt es aber von Bonusmeilen über die Altersvorsorge bis zum Jobticket weitere Sachleistungen und Sachbezüge. Einige davon im Überblick:

  • Dienstwagen: Viele Arbeitnehmer erfreuen sich an einem eigenen Firmenwagen. Dieser kann dann auch privat genutzt werden, muss allerdings auch nach der 1-Prozent-Regelung (oder 0,5 Prozent bei Hybrid- und 0,25 Prozent bei Elektrofahrzeugen) oder per Fahrtenbuch versteuert werden.
  • Dienstwohnung: In manchen Beschäftigungsverhältnissen sind Dienstwohnungen üblich. Diese müssen ebenfalls als geldwerter Vorteil versteuert werden.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung: Bis zu 600 Euro im Jahr können Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei für jeden Arbeitnehmer im Bereich der Gesundheitsförderung aufwenden.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Ähnlich verhält es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge. Ab 2023 können Arbeitgeber hier lohnsteuerfrei bis zu 7.008 Euro jährlich pro Arbeitnehmer beisteuern.
  • Personalrabatt: Arbeitgeber können ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen bis zu einer Höhe von 1.080 Euro jährlich ihren Angestellten kostenlos oder rabattiert überlassen. Diese sind dann weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig.
  • Jobticket: Steuerfreie Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr – Monats- oder Jahrestickets – sind seit 2019 als geldwerter Vorteil steuerfrei.
  • Essensmarken: Der Sachbezugswert für ein Mittagessen, den Arbeitgeber steuerfrei ihren Arbeitnehmern zukommen lassen können, liegt seit 2023 bei 3,80 Euro.
  • Bonusmeilen: Wer beruflich viel mit dem Flugzeug unterwegs ist, kann gesammelte Bonusmeilen als geldwerten Vorteil privat nutzen. Der jährliche Grenzwert liegt bei 1.080 Euro.
  • Fahrtkostenzuschuss: Gerade für Pendler ist dieser geldwerte Vorteil interessant. Arbeitgeber können jeden Kilometer des privaten PKWs (Fahrtweg vom Zuhause zur Arbeitsstätte) mit 30 Cent bezuschussen. Sofern pauschal 15 Prozent Lohnsteuer abgezogen werden, fällt keine Lohnsteuer an.
  • IT-Geräte: Wer als Arbeitnehmer betriebliche IT-Geräte wie Smartphones oder Laptops privat nutzt, muss das nicht weiter versteuern. Das gilt auch, wenn die private Nutzung 100 Prozent beträgt.

Ist ein geldwerter Vorteil steuerfrei?

Nicht jeder geldwerte Vorteil ist steuerfrei. Sachbezüge bis zu 50 Euro monatlich sind pauschal steuerfrei. Je nach Vorteil wird jedoch anders versteuert. Bei einem Firmenwagen greift beispielsweise die Prozentregelung, die sich am Bruttolistenpreis des Fahrzeugs orientiert, oder das Fahrtenbuch, wenn es um die Versteuerung geht.

Welche geldwerten Vorteile sind immer steuerfrei?

Es gibt einige geldwerte Vorteile, die unter bestimmten Voraussetzungen immer steuerfrei sind. Dazu zählen beispielsweise der Kinderbetreuungszuschuss oder Sachbezüge bis zu einer Höhe von 50 Euro.

Kinderbetreuungszuschuss

Arbeitgeber können sich abgabenfrei an der Betreuung von Kindern ihrer Mitarbeiter beteiligen. Diese Zuschüsse für Kindergarten, Kindertagesstätte oder andere Betreuungseinrichtungen sind in der Theorie sogar gänzlich vom Unternehmen tragbar, ohne dass Sozialabgaben und Steuern anfallen. Das gilt allerdings nur für nicht schulpflichtige Kinder.

Zudem können weitere 600 Euro ohne Abgaben erstattet werden. Diese Regelung greift bei Kindern unter 14 Jahren, die kurzfristig betreut werden.

Beruflich bedingte Arbeitskleidung

Kleidung, die Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, ist grundsätzlich abgabenfrei. Wichtig: Sie müssen eindeutig zur Ausübung der Tätigkeit bestimmt sein. Pullover und Freizeitjacken für Angestellte in der Zahnarztpraxis sind beispielsweise keine beruflich bedingte Kleidung. In diesem Beispiel wären das entsprechende Arztkittel, Poloshirts & Co.

Sachbezüge bis zu 50 Euro

Die Grenze für steuerfreie Sachbezüge lag lange bei 44 Euro. Seit dem 1. Januar 2022 wurde die Freigrenze angehoben. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern monatlich Sachbezüge in dieser Höhe steuerfrei übergeben.

Typische Sachbezüge sind Tankgutscheine, Warengutscheine oder Tickets für den öffentlichen Nahverkehr. Es können aber auch klassische Sachgeschenke sein, die den Arbeitslohn des Mitarbeiters zusätzlich versüßen.

Wichtig: Wird die Grenze von 50 Euro überschritten, muss nicht etwa nur die Differenz, sondern der Gesamtbetrag versteuert werden.

Sachbezüge bei persönlichem Anlass

Ähnlich wie die Grundsatzregelung der Sachbezüge bis 50 Euro gibt es eine Regelung für Sachbezüge zum persönlichen Anlass. Hier liegt die Grenze bei 60 Euro.

Der Unterschied: Es muss ein klarer persönlicher Anlass vorliegen. Das kann ein Geburtstag sein, die Hochzeit, ein Dienstjubiläum oder die Geburt eines Kindes. Weihnachten oder Ostern hingegen sind keine persönlichen Anlässe.

Welche geldwerten Vorteile unterliegen Freibeträgen und Freigrenzen?

Die meisten geldwerten Vorteile unterliegen bestimmten Freibetragsgrenzen. Bis zu dieser Höhe können Arbeitgeber sie erlassen und Arbeitnehmer profitieren in der Regel steuerfrei davon. Die wichtigsten geldwerten Vorteile mit Freibeträgen und Freigrenzen fassen wir Ihnen zusammen.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Pro Jahr können Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei 600 Euro für die Gesundheitsförderung jedes einzelnen Mitarbeiters zur Verfügung stellen. Diese Summe kann für Maßnahmen wie Seminare, Kurse und Entspannungsangebote eingesetzt werden.

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist eines der bekanntesten Themen, wenn es um geldwerte Vorteile geht. Seit 2023 dürfen Arbeitgeber bis zu 7.008 Euro jährlich pro Angestelltem beisteuern, die direkt in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung eingezahlt werden. Die Summe errechnet sich aus acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West und ist lohnsteuerfrei.

Sozialversicherungsfrei sind allerdings nur vier Prozent der entsprechenden Bemessungsgrenze – also 3.504 Euro jährlich.

Personalrabatt

Unternehmen können ihre eigenen Leistungen ihren Mitarbeitern bis zu einer bestimmten Höhe kostenlos oder vergünstigt bereitstellen. Das sind bei Klamottenherstellern beispielsweise Kleidungsstücke, bei der Deutschen Bahn Zugfahrten oder bei einem Küchenhersteller eine Küche.

Die Grenze liegt bei 1.080 Euro pro Mitarbeiter pro Jahr. Bevor der Rabattfreibetrag in dieser Höhe berücksichtigt wird, werden vier Prozent des Waren- oder Dienstleistungswerts als pauschaler Bewertungsabschlag abgezogen.

Ein Beispiel: Sie erhalten als Arbeitnehmer eines Fitnessgeräteherstellers ein Laufband für rabattierte 2.000 Euro. Der eigentliche Preis liegt bei 3.200 Euro. Vom Endverbraucherpreis (3.200 Euro) werden vier Prozent abgezogen, verbleiben also 3.072 Euro. Davon werden Ihre gezahlten 2.000 Euro wiederum abgezogen, was 1.072 Euro ergibt. Da Ihr Rabattfreibetrag in diesem Beispiel unangetastet ist, verbleiben noch acht Euro an Personalrabatt.

Welche geldwerten Vorteile sind stets steuerpflichtig?

Einige geldwerte Vorteile sind immer steuerpflichtig. Das bekannteste Beispiel stellt der Dienstwagen für einen Mitarbeiter dar. Dieser muss in jedem Fall versteuert werden. Entweder wird ein Fahrtenbuch geführt, dass jede einzelne Fahrt dokumentiert und anhand dessen die Steuerlast ermittelt wird.

Die andere Option ist die Versteuerung mit der 1-Prozent-Regelung – diese gilt allerdings nur für Fahrzeuge mit reinem Verbrennungsmotor. Bei einem Hybrid-Dienstwagen werden 0,5 Prozent angesetzt, bei einem reinen Elektro-Firmenwagen sind es 0,25 Prozent.

Die Versteuerung funktioniert wie folgt: Der Arbeitnehmer versteuert den entsprechenden Prozentsatz des Bruttolistenpreises des Dienstwagens pro Monat als zusätzliches Gehalt. Dazu kommen 0,03 Prozent pro Kilometer Fahrtstrecke zwischen seinem Arbeitsplatz und der Wohnstrecke.

Eine Beispielrechnung: Ihr Firmenwagen kostet 50.000 Euro und ist ein Hybridfahrzeug. Sie fahren damit täglich 50 Kilometer einfache Wegstrecke.

50.000 Euro (Bruttolistenpreis) * 0,5 Prozent (Hybridfahrzeug) = 250 Euro

Dieser Betrag wird auf das monatliche Gehalt aufaddiert – jedoch nicht ausgezahlt. Die Gesamtsumme dient lediglich der steuerlichen Erfassung des Firmenwagens. Zusätzlich wird der Fahrtweg berücksichtigt:

50 Kilometer (Fahrtweg) * 0,03 Prozent * 50.000 (Bruttolistenpreis) = 750 Euro

Insgesamt wird auf das vereinbarte Gehalt also ein Betrag von 1.000 Euro für die steuerliche Berücksichtigung addiert.

Weitere geldwerten Vorteile, die immer steuerpflichtig sind, sind Fahrtkostenzuschüsse sowie Dienstwohnungen.

Geldwerte Vorteile und ihre Versteuerung auf einen Blick

In der folgenden Tabelle finden Sie die wichtigsten geldwerten Vorteile und ihre Versteuerung auf einen Blick:

Geldwerter VorteilFreigrenze / FreibetragVersteuerung / Wissenswertes
Sachbezüge50 Euro pro Monatbei Überschreiten der Grenze wird der gesamte Betrag steuerpflichtig
Sachbezüge bei persönlichem Anlass60 Eurobei Überschreiten der Grenze wird der gesamte Betrag steuerpflichtig
Personalrabatt1.080 Euro pro Jahr 
Betriebliche Gesundheitsförderung600 Euro pro Jahr 
Betriebliche Altersvorsorge7.008 Euro / 3.504 Euro pro Jahr (lohnsteuerfrei / sozialversicherungsfrei)Betrag muss differenziert betrachtet werden
Bonusmeilen1.080 Euro pro Jahr 
FirmenwagenProzentregelung oder über Fahrtenbuch
Mitarbeiteraktien1.440 Euro pro Jahr 
Kinderbetreuungunbegrenztgilt für nicht-schulpflichtige Kinder
Essenszuschuss3,80 Euro täglich für Mittagessen / 288 Euro monatlich für MittagessenFrühstück: 2,- Euro
Arbeitgeberdarlehen2.600 Euro pro Jahr 

Lohnt sich ein geldwerter Vorteil immer?

Ein geldwerter Vorteil lohnt sich nicht immer. Es hängt stets von der individuellen Betrachtung ab. Das Beispiel des Firmenwagens wird hier gerne angeführt. Viele Arbeitnehmer rechnen damit, dass ein Dienstwagen sie finanziell und steuerlich besserstellt.

Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn die Parameter und Voraussetzungen stimmen. Grundsätzlich gilt: Je teurer ein Firmenwagen in der Anschaffung, desto höher die zu versteuernde Summe. Eine Faustregel besagt, dass Sie Ihren Dienstwagen zu mindestens 30 Prozent privat nutzen sollten, damit er sich lohnt.

Bevor Sie sich dafür entscheiden, rechnen Sie Ihren persönlichen Fall durch. Im Internet gibt es zahlreiche Rechner, die Vorteile und Nachteile aufzeigen. Das gilt auch für weitere Vorteile wie die betriebliche Altersvorsorge. Was sich immer lohnt, sich gänzlich steuerfreie geldwerten Vorteile wie Sachbezüge bis zu 50 Euro monatlich.