Lehrlingsgehalt – wie viel Gehalt bekommen Auszubildende?

In der Berufsausbildung erhalten Auszubildende jeden Monat eine Ausbildungsvergütung, die mit jedem Lehrjahr steigt. Wir zeigen Ihnen, ob vom Lehrlingsgehalt Steuern gezahlt werden müssen, welche Auszubildenden am meisten verdienen und welche Vorgaben das Berufsbildungsgesetz macht.
Inhaltsverzeichnis

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Lehrlingsgehalts?

Wie viel Auszubildende in ihrer Lehrzeit verdienen, hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab. Zunächst hat die Wahl des Ausbildungsberufs großen Einfluss auf die Höhe des Lehrlingsgehalts. Doch beeinflussen wie bei anderen Gehältern auch der Standort des Ausbildungsbetriebs, das Bundesland, die Branche oder die Größe des Unternehmens, wie hoch der Verdienst als Lehrling ist.

So verdienen Auszubildende z.B. in einem klassischen Handwerk häufig weniger als in der Industrie. Viele Unternehmen bieten außerdem an, das Lehrlingsgehalt u.a. in Form von Sachleistungen zu bezahlen. Manche Lehrlinge erhalten demnach eine geringere Ausbildungsvergütung, dafür stellt der Ausbildungsbetrieb z.B. die Wohnung oder Auszubildende können kostenlos in der Firmenkantine essen. Sachleistungen dürfen bis zu 75 Prozent des Brutto-Lehrlingsgehalts ausmachen.

Wann erhalten Azubis ihr Gehalt?

Ein Lehrlingsgehalt für den laufenden Monat muss vor Ablauf des Monats überwiesen werden, spätestens aber am letzten Arbeitstag des Monats. Wichtig ist, dass Auszubildende sich sofort an ihren Ausbildungsbetrieb wenden, wenn das Lehrlingsgehalt noch nicht bei ihnen eingegangen ist. Ansonsten kann der Anspruch auf das Gehalt verloren gehen.

Wie hoch sind die Steuern und Abgaben für Auszubildende?

Wie für andere Arbeitnehmer gilt auch für Auszubildende, dass sie Steuern und Abgaben bezahlen müssen, wenn ihr Lohn 2022 den Grundfreibetrag von 9.984 Euro übersteigt. Viele Auszubildende steigen mit einem deutlich niedrigeren Lohn ein. Meist müssen sie im ersten Lehrjahr deshalb noch keine Steuern und Sozialabgaben bezahlen.

Liegt das Brutto-Lehrlingsgehalt über dem Grundfreibetrag, sind folgende Abgaben zu leisten:

  • Lohnsteuer: Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt von der Steuerklasse ab. Der Ausbildungsbetrieb führt die Lohnsteuer direkt ab.
  • Kirchensteuer: Gehört der Auszubildende einer Konfession an, wird auch Kirchensteuer fällig.
  • Solidaritätszuschlag: 2022 müssen Lehrlinge keinen Solidaritätszuschlag bezahlen, weil ihr Jahreseinkommen unter 73.000 Euro liegt.
  • Rentenversicherung: Auszubildende führen genauso wie der Arbeitgeber 9,3 Prozent des Brutto-Lehrlingsgehalts an die Rentenversicherung ab.
  • Krankenversicherung: 7,3 Prozent des Bruttolohns bezahlen Auszubildende und Ausbildungsbetrieb für die Krankenversicherung.
  • Arbeitslosenversicherung: 1,25 Prozent des Bruttolohns werden für die Arbeitslosenversicherung fällig.
  • Pflegeversicherung: 1,525 Prozent des monatlichen Lehrlingsgehalts gehen vom Arbeitgeber und dem Azubi in die Pflegeversicherung.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag werden vom Betrieb jeden Monat automatisch an die Krankenkasse überwiesen. Diese verteilt den Sozialversicherungsbeitrag an die anderen Stellen.

Wichtig: Liegt die Ausbildungsvergütung unter 325 Euro, trägt der Arbeitgeber alle Abgaben.

Das Lehrlingsgehalt steigt mit jedem Lehrjahr

Das Lehrlingsgehalt in der Ausbildung ist gestaffelt. Es steigt mit der Zahl der Ausbildungsjahre. Damit berücksichtigt der Gesetzgeber, dass das Wissen und die Fähigkeiten von Auszubildenden mit zunehmender Dauer der Ausbildung steigen. Im zweiten Lehrjahr soll der Lohn um 18 Prozent gegenüber dem ersten Lehrjahr steigen, im dritten Ausbildungsjahr soll die Steigerung mindestens 35 und im vierten Ausbildungsjahr mindestens 40 Prozent betragen.

Mindestvergütung in der Ausbildung – das steht Auszubildenden zu

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2020 ein Mindestlohn für Auszubildende. Er soll bis 2023 steigen und sich ab 2024 an der durchschnittlichen Entwicklung der Ausbildungsvergütung in Deutschland orientieren. Im November gibt das Bundesbildungsministerium dann die Zahlen für das kommende Jahr bekannt.

Die Mindestvergütung für Auszubildende bis 2023 im Überblick:

 2020202120222023
1. Ausbildungsjahr515 €550 €585 €620 €
2. Ausbildungsjahr608 €649 €690 €732 €
3. Ausbildungsjahr695 €743 €790 €837 €
4. Ausbildungsjahr721 €770 €819 €868 €

Auszubildende mit Tarifvertrag erhalten das darin festgelegte Lehrlingsgehalt. Die tarifvertragliche Regelung wird vorrangig zur Mindestausbildungsvergütung behandelt.

Was regelt das Berufsbildungsgesetz?

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gibt es schon seit 1969. Es soll Standards bei der Berufsausbildung sicherstellen. Im Jahr 2005 erfolgte eine Novelle.

Das BBiG gilt sowohl für die duale Ausbildung, als auch für Umschulungen oder berufliche Fortbildungen.

Wichtigste Bestandteile des BBiG sind:

  • Ausbildungsvertrag: Jeder Azubi muss vor Beginn seiner Ausbildung einen Ausbildungsvertrag erhalten. Darin sind u.a. die Pflichten sowie die Dauer der Probezeit festgelegt.
  • Pflichten für Azubis: Das BBiG legt u.a. fest, dass Azubis die ihnen aufgetragenen Aufgaben sorgfältig ausführen sollen. Außerdem sollen sie am Berufsschulunterricht teilnehmen und die betriebliche Ordnung beachten. Ebenso sind Auszubildende dazu verpflichtet, Betriebsgeheimnisse zu wahren.
  • Pflichten für Ausbildungsbetriebe: Auch Ausbilder müssen Pflichten erfüllen. Hierzu gehört es u.a. die notwendigen Ausbildungsmittel bereitzustellen oder nur Aufgaben zu übertragen, die relevant für die Ausbildung sind. Außerdem müssen Ausbildungsbetriebe Azubis für Prüfungen und für die Berufsschule freistellen. Im BBiG ist auch die Pflicht zur Zahlung einer Ausbildungsvergütung vorgegeben.
  • Probezeit: Im BBiG ist vorgeschrieben, dass Azubis eine Probezeit zwischen einem und vier Monaten erhalten.

Fortzahlung des Lehrlingsgehalts im Urlaub

 Während der Ausbildung haben Lehrlinge Anspruch auf Urlaub. Für diesen werden sie von ihrer Arbeit freigestellt. Das Lehrlingsgehalt wird im Urlaub fortgezahlt.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Wie bei anderen Arbeitgebern auch gilt für Auszubildende die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sofern Azubis sich korrekt krankmelden und ein Attest vorlegen, muss der Ausbildungsbetrieb bis zu sechs Monate lang das Lehrlingsgehalt weiterzahlen. Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse mit der Zahlung von Krankengeld.

Wo verdienen Auszubildende am meisten?

Am meisten Lehrlingsgehalt verdienen Auszubildende allgemein in der Finanzbranche und in der Industrie.

Zu den Ausbildungsberufen mit den höchsten Lehrlingsgehältern gehören im Finanzsektor:

  • Finanzwirt/in
  • Sozialversicherungsfachangestellte/r
  • Bankkaufmann/frau
  • Kaufmann/frau für Versicherungen und Finanzen

In der Industrie verdienen Azubis am meisten als:

  • Biologielaborant/in
  • Physiklaborant/in
  • Fachinformatiker/in
  • Industriekaufmann/frau

Daneben werden auch folgende Ausbildungsberufe schon in der Ausbildung besser vergütet:

  • Fluglotse/in
  • Polizeivollzugsbeamter/beamtin
  • Technischer Systemplaner/in
  • Verwaltungsfachangestelle/r
  • Fachinformatiker/in
  • Maurer/in
  • Beton- und Stahlbetonbauer/in
  • Mechatroniker/in

Lehrlingsgehalt ist nicht allein entscheidend

Die Ausbildung kann für Auszubildende häufig eine mögliche Durststrecke werden, was das Gehalt angeht. Dennoch muss das Ausbildungsgehalt nicht unbedingt dem Gehalt entsprechend, das später möglich ist. Azubis sollten sich vor Beginn der Ausbildung genau darüber informieren, welche Verdienstmöglichkeiten später bestehen. Auch die Weiterbildungsmöglichkeiten oder Aufstiegsmöglichkeiten sollten bei der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Ausbildung mit in Betracht gezogen werden.

In manchen Fällen kann es sich auch lohnen, noch das Abitur zu machen und ein duales Studium anzustreben.