Vermögenswirksame Leistungen: Arbeitgeber-Hilfe!

Vermögenswirksame Leistungen: Arbeitgeber-Hilfe!

In Deutschland haben etwa 20 Millionen Arbeitnehmer Anspruch auf die „vermögenswirksamen Leistungen“ – auch bekannt als „VL“. Pro Monat erhalten Arbeitnehmer einen Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Euro. Liegt das Einkommen unter einer bestimmten Grenze, erhalten Arbeitnehmer eine zusätzliche, staatliche Unterstützung: die Arbeitnehmersparzulage. Durch diese können Arbeitnehmer bis zu 80 Euro jährlich vom Staat zusätzlich erhalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was vermögenswirksame Leistungen sind, welche Vor- und Nachteile sie für Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitnehmer haben und wer einen Anspruch auf die Leistungen hat. Zudem gehen wir auf Zahlungsdauer und maximale Höhe der vermögenswirksamen Leistungen näher ein. Abschließend beleuchten wir die Arbeitnehmersparzulage: Wer hat einen Anspruch darauf und in welcher Höhe?
Inhaltsverzeichnis

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen stellen Zahlungen seitens des Arbeitgebers dar, die auf freiwilliger Basis an Mitarbeiter erfolgen, um das Vermögen eben dieser zu fördern. Vermögenswirksame Leistungen werden unter anderem mit „VL“ und „VWL“ abgekürzt.

Die Auszahlung der VWL ist im 5. Vermögensbildungsgesetz geregelt und können in verschiedenen, allerdings vorgegebenen Anlageformen den Arbeitnehmern ausgezahlt werden. Beschäftigte des Unternehmens können bis zu 480 Euro jährlich, also 40 Euro monatlich, erhalten. Die Leistungen für Arbeitnehmer sind unabhängig vom geregelten Gehalt, das sie erhalten.

Welche Anlageformen gibt es für die vermögenswirksamen Leistungen?

Arbeitnehmer entscheiden sich für eine Anlageform, die zu ihren Bedürfnissen oder der aktuellen Situation passt. Mögliche Anlageformen für die VL sind:

  • Bausparverträge,
  • VL-Banksparpläne,
  • VL-Fondssparpläne,
  • förderfähige Aktienfonds,
  • Tilgung eines Baukredits,
  • betriebliche Altersvorsorge oder
  • bestimmte Kapitallebensversicherungen.

Zudem besteht die Möglichkeit, direkte Beteiligungen beim Arbeitgeber, Lebens- oder Rentenversicherungen abzuschließen und dadurch von den Zuschüssen zu profitieren.

Sind vermögenswirksame Leistungen für Arbeitgeber Pflicht?

Vermögenswirksame Leistungen sind ein freiwilliger Bonus des Arbeitgebers oder per Tarifvertrag respektive Arbeitsvertrag festgelegte Leistungen. Einen staatlich festgelegten Anspruch gibt es nicht. Das bedeutet: Gibt es der Tarifvertrag vor, sind Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Mitarbeitern die vermögenswirksamen Leistungen zu gewähren. Ansonsten können Arbeitgeber selbst entscheiden, ob sie ihren Mitarbeitern diese Leistungen zahlen. 

Entscheidet sich der Arbeitgeber dafür, sollte der Anspruch auf VL ebenfalls schriftlich im Vertrag fixiert werden. Bei Gewährung der VL ist der Arbeitgeber verpflichtet, aus dem Nettolohn des Arbeitnehmers die Überweisung durchzuführen.

Wer kann vermögenswirksame Leistungen erhalten?

In erster Linie bringen viele mit dem Begriff der vermögenswirksamen Leistungen Vollzeitarbeitnehmer in Verbindung. Neben dieser Gruppe haben aber auch noch weitere Angestellte und Beschäftigungsformen Anspruch auf die Förderung durch VL. Dazu zählen insbesondere:

  • Auszubildende,
  • Arbeitnehmer,
  • Beamte,
  • Soldaten (Berufs- und Zeitsoldaten) und
  • Richter.

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Förderung in der Regel nur anteilmäßig. Arbeitnehmer, die eine neue Arbeitsstelle antreten, sowie Auszubildende erhalten die vermögenswirksamen Leistungen erst nach Ablauf ihrer individuellen Probezeit. 

Wer kann keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten?

Rentner, freie Mitarbeiter und Selbstständige haben keinen Anspruch auf die freiwillige Förderung des Arbeitgebers mit vermögenswirksamen Leistungen. Diese Personen erhalten somit kein zusätzliches Geld zu ihrem Gehalt.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt vermögenswirksamer Leistungen?

Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ist stets an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört unter anderem, wie im Vorfeld aufgeführt, die Zugehörigkeit zu einer speziellen Arbeitnehmer-Gruppe. Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der VL sind:

  • Es muss ein rechtlich gültiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen.
  • Das Mindestalter des Arbeitnehmers beträgt 16 Jahre.
  • Im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer betrieblichen Vereinbarung ist definiert, dass der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhält.
  • Beim Arbeitgeber handelt es sich um einen deutschen Arbeitgeber oder um einen Betrieb, für den das deutsche Arbeitsrecht gilt.
  • Der Arbeitnehmer hat die VWL einmalig beantragt und einen entsprechenden Sparvertrag abgeschlossen.

Ab wann können VL bezahlt werden?

Vermögenswirksame Leistungen werden in der Regel erst nach der Probezeit bezahlt. Das bedeutet, Arbeitnehmer – unabhängig, ob diese noch in der Ausbildung sind – erhalten VL erst nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit. 

Was sind die Vorteile von VL für den Arbeitgeber?

Vermögenswirksame Leistungen bieten nicht nur Arbeitnehmern Vorteile. Auch der Arbeitgeber profitiert von einigen Vorteilen, zu denen unter anderem folgende gehören:

  • Mitarbeiterbindung: Die Zahlung der VL ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern und stellt ein Mittel der Mitarbeiterbindung dar. Schließlich kann die Zahlung der VWL die Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöhen.
  • Steuerliche Behandlung der VL: Arbeitgeber können die Sparbeiträge als Betriebskosten steuerlich absetzen.
  • Employer-Branding: Die Attraktivität des Unternehmens nimmt bei Arbeitssuchenden zu. Denn für manche Arbeitnehmer ist die Zahlung der VWL ein Argument, sich für das Unternehmen als Arbeitgeber zu entscheiden.

Was sind die Nachteile von VL?

Wie bei allen Geldanlagen gibt es bei vermögenswirksamen Leistungen nicht nur Vorteile, sondern auch einen Nachteil: Die Erfassung der Förderung ist für die Personalabteilung mit einem höheren Aufwand verbunden. 

Einen finanziellen Nachteil hat das VL-Sparen für den Arbeitgeber jedoch nicht. Denn Vermögenswirksame Leistungen stellen keine zusätzlichen Lohnkosten für das Unternehmen dar.

Sind vermögenswirksame Leistungen steuer- und beitragspflichtig?

Die vermögenswirksamen Leistungen, die ergänzend zum regulären Lohn in die gewünschte Anlage überwiesen werden, werden in vollem Umfang als Arbeitsentgelt betrachtet, wodurch sie steuer- und sozialversicherungspflichtig sind.

Die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers erfolgt auf Basis des üblichen Arbeitsentgelts sowie des Arbeitgeberanteils für vermögenswirksame Leistungen. Steuert der Arbeitnehmer zusätzlich zur Finanzierung der vermögenswirksamen Leistungen Beiträge hinzu, gehören diese also nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Allerdings dürfen die VWL in der Summe monatlich 40 Euro nicht überschreiten.

Zum besseren Verständnis erklären wir Ihnen den Sachverhalt an einem Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer möchte mit vermögenswirksamen Leistungen sparen. Die monatliche Beitragshöhe beträgt 40 Euro, Sie als Arbeitgeber zahlen jedoch laut Tarifvertrag nur Leistungen in Höhe eines Betrages von 20 Euro. Das heißt, Ihr Arbeitnehmer zahlt die verbleibenden 20 Euro selbst. Das monatliche reguläre Gehalt des Mitarbeiters beläuft sich auf 1.400 Euro.

Die 20 Euro, die der Arbeitgeber übernimmt, sind sozialversicherungspflichtig – und zwar im Gegensatz zu den selbst angelegten 20 Euro des Arbeitnehmers. Dies bedeutet, dass aus dem Brutto-Arbeitsentgelt in Höhe von 1.420 Euro Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.

Die erzielten Gelder und Gewinne aus der vermögenswirksamen Anlage unterliegen ebenfalls der Steuerpflicht für Arbeitnehmer.

Kann der Arbeitgeber die VL von der Steuer absetzen?

Arbeitgeber können die zusätzlichen Kosten der vermögenswirksamen Leistungen steuerlich absetzen. Diese lassen sich nämlich als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Diese Möglichkeit obliegt jedoch nur den Arbeitgebern und nicht den Arbeitnehmern.

Was ist die maximale Höhe an vermögenswirksamen Leistungen?

Die maximale Höhe der vermögenswirksamen Leistungen beträgt pro Jahr 480 Euro. Für Sie als Arbeitgeber oder Verantwortlicher ist es wichtig, dass die vermögenswirksamen Leistungen für alle Mitarbeiter gleich hoch oder gleich niedrig angesetzt werden. Die Mindestgrenze des monatlichen Betrags beläuft sich auf 6,65 Euro, die Maximalgrenze wiederum auf 40 Euro.

Die Höhe des Betrages, welche Arbeitgeber gewähren, wird entweder im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in einer betrieblichen Vereinbarung festgehalten.

Wie lange können vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden?

Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet Sie sich als Arbeitgeber, mindestens sechs Jahre in den Sparvertrag einzuzahlen. Das siebte Jahr ist ein Sperrjahr. In diesem Jahr wird kein Geld mehr bezahlt.

Bausparverträge bilden die Ausnahme: Sie werden länger als die definierten sieben Jahre bespart. Wie lange die Laufzeit bei dieser Anlageform der VWL ist, hängt von den Rahmenbedingungen des Vertrags ab.

Nach Ablauf der sechs Jahre besteht die Möglichkeit, einen neuen Sparplan anzulegen, um dem Arbeitnehmer weiterhin die Vorteile der vermögenswirksamen Leistungen zu bieten.

Wo werden vermögenswirksame Leistungen eingezahlt?

Die VL können in Bausparverträge, Bank- und Fondssparpläne eingezahlt werden. Auch die Tilgung einer Baufinanzierung ist mit diesem Arbeitgeber-Zuschuss möglich. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick über die Formen, in die vermögenswirksamen Leistungen eingezahlt werden können.

VL-Fondssparplan

Bei einem Fondssparplan erhalten Arbeitnehmer die höchste Rendite, haben jedoch auch ein erhöhtes Risiko, dass die Performance des Fonds nach Ablauf der Laufzeit nicht „gut genug“ war und kaum Wertentwicklung oder gar ein Minus verbucht wird. Die monatlichen Zahlungen für den Fondssparplan erfolgen an das Vertragsinstitut.

VL-Banksparplan

Die vermögenswirksamen Leistungen der Banksparpläne sind gebührenfrei, erhalten jedoch keine zusätzliche Förderung durch den Staat. Der Banksparplan gehört zu den risikoarmen Geldanlagen und bietet den Vorteil, dass der Verwendungszweck frei bestimmt werden kann. Die VL werden auf das Sparkonto des Arbeitnehmers gezahlt.

Bausparvertrag

Die VWL können auch in einen Bausparvertrag eingezahlt werden, welcher zum Bau, zum Kauf oder zur Modernisierung einer Immobilie genutzt wird. Arbeitgeber zahlen die monatlich vereinbarte Summe in den Bausparvertrag ein.

Baukredit

Hat der Arbeitnehmer ein Bauspardarlehen abgeschlossen, können die VL alternativ zur Tilgung des laufenden Kredits verwendet werden. Arbeitgeber zahlen die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf das Konto des Arbeitnehmers – jedoch nur unter der Bedingung, dass das Kreditinstitut offiziell anerkennt, dass die gezahlten Leistungen auch wirklich der Rückzahlung dienen.

Müssen Arbeitgeber die VWL bei Beantragung rückwirkend bezahlen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen nachträglich beantragen, jedoch in der Regel nur zum 1. Januar eines Kalenderjahres. Eine Nachzahlung für vergangene Jahre ist nicht gestattet. Hinzu kommt, dass dies technisch nicht umsetzbar ist.

Im ersten Jahr können vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber rückwirkend für alle Monate bis zum Jahresbeginn gezahlt werden. Dadurch haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, die tarifliche Zulage des Arbeitgebers vollumfänglich für das laufende Kalenderjahr zu nutzen.

Um dies anhand eines praktischen Beispiels zu verdeutlichen: Wenn ein Arbeitnehmer einen Vertrag am 1. April abschließt, kann der Vorteil für das gesamte Jahr genutzt werden – entweder durch Zahlung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers selbst. Falls der Arbeitgeber die Nachzahlung übernimmt, erfolgt dies in der Lohnabrechnung.

Falls der Arbeitgeber die Nachzahlung nicht übernimmt, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Betrag für das Jahr selbst zu überweisen.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Geldzulage, die dazu dient, die Vermögensbildung der Arbeitnehmer zu fördern. Die Arbeitnehmersparzulage ist damit eine finanzielle Unterstützung für vermögenswirksame Leistungen, die vom Arbeitgeber gezahlt werden. 

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage?

Damit Arbeitnehmer Anspruch auf die staatliche Sparzulage haben, müssen sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Diese Grenzen variieren je nachdem, ob der Arbeitnehmer ledig, verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Im Hinblick auf die Förderung gelten folgende steuerpflichtige Einkommensgrenzen:

 Einkommen beim BausparenEinkommen bei Aktien
Ledige Beschäftigte17.90020.000
Arbeitnehmer, verheiratet oder verpartnert sind35.80040.000

Kinderfreibeträge werden bei den Einkommensgrenzen nicht berücksichtigt. 

Um die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen zu können, müssen die vermögenswirksamen Leistungen einer spezifischen Anlageform entsprechen

Welche Anlageformen eignen sich für die Arbeitnehmersparzulage?

Als Anlageformen für die Arbeitnehmersparzulage kommen die nachfolgenden vier in Betracht:

  • Anlage in Aktienfonds oder Beteiligungen des Unternehmens des Arbeitgebers.
  • Bausparverträge, mit denen Kapitel für den Eigentumskauf aufgebaut werden soll.
  • Anlage in offene Investmentfonds zum Vermögensaufbau mit Aktien.
  • Darlehen für selbst bewohnte Häuser und Co. zur Kredittilgung.

Wie wird die Arbeitnehmersparzulage beantragt?

Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt üblicherweise im Rahmen der Einkommensteuererklärung. In der Regel ist es erforderlich, einen Nachweis des jeweiligen Anlageinstituts vorzulegen, bei dem der Arbeitnehmer seine Sparguthaben anlegt.