Lohnabrechnung: So bekommen Sie bei Lohnüberzahlung Ihr Geld zurück
Die Frage: Wir haben einer Arbeitnehmerin aus Versehen zu viel Gehalt überwiesen. Nun hat die Geschäftsleitung vorgegeben, dass wir einfach das nächste Gehalt einbehalten sollen, um die Überzahlung zu korrigieren. Ich habe Bauchweh damit. Geht das rechtlich überhaupt in Ordnung?
Lohnabrechnung: Lohnüberzahlung ist nur schwer zu korrigieren
Die Antwort: Ihre Bauchschmerzen sind berechtigt. Denn so einfach, wie es sich Ihre Geschäftsleitung machen möchte, geht es leider nicht. Das zeigt auch ein Blick auf ein Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, dass Sie der Geschäftsleitung zukommen lassen sollten. Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Arbeitgeber ebenfalls eine hohe Gehaltsüberweisung an einen Mitarbeiter zurückholen, indem er der Einfachheit halber das nächste Monatsgehalt einbehielt, um die Überzahlung zu korrigieren.
Lohnabrechnung: Arbeitgeber muss Pfändungsfreigrenzen beachten
Das sei der falsche Weg, urteilten die Mainzer Arbeitsrichter. Wie jeder andere Gläubiger müsse der Arbeitgeber bei der Korrektur einer zu hohen Gehaltszahlung die Pfändungsfreigrenzen beachten und dem Mitarbeiter den gesetzlichen Sockellohn belassen. Damit folgte das Gericht dem Argument des Mitarbeiters, der vorgebracht hatte, seine Familie ernähren zu müssen. Dass er im Vormonat das doppelte Gehalt bekommen hatte, interessierte die Richter nicht (LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007, 9 SaGa 1/07).
Lohnabrechnung: Arbeitnehmer muss Lohnüberzahlungen melden
Fazit: Haben Sie einem Mitarbeiter zu viel Gehalt überwiesen, sollten Sie die Überzahlung sofort mit der nächsten Lohnzahlung verrechnen. Beachten Sie dabei aber unbedingt nach dem Urteil der Mainzer Richter die Pfändungsfreigrenzen.
Achtung: Zu den Treuepflichten des Arbeitgebers gehört es auch, offensichtliche (!) Lohnüberzahlungen zu melden. Tut er es nicht, sollten Sie ihm auf jeden Fall eine Abmahnung erteilen.