Gefahrgutklassen in der Übersicht: Tabelle mit Beispielen
- Was sind die Gefahrgutklassen?
- Welche Gefahrgutklassen gibt es?
- Praxisleitfaden für Gefahrgutmanagement im Unternehmen
- Unser Auftrag ist es Sie zu unterstützen
- Übersicht der 9 Gefahrgutklassen: Tabelle mit Beispielen
- Alle Gefahrgutklassen einfach erklärt
- Gefahrguttransport nach den ADR-Vorschriften
- Kennzeichnung der Gefahrgutklassen
- Systematik der Gefahrzettel
- Abgrenzung zu Großzetteln (Placards)
- Die orangefarbene Warntafel
- Gefahrstoffklassen Übersicht: Erforderliche GHS-Symbole bei ADR Klassen
- UN-Nummern der Gefahrgutklassen
- Flammpunkt der Gefahrgutklassen
- Klassifizierungscode von Gefahrgutklassen
Was sind die Gefahrgutklassen?
Gefahrgutklassen kategorisieren gefährliche Stoffe und Gegenstände basierend auf ihren chemischen und physikalischen Eigenschaften und den spezifischen Gefahren, die sie darstellen. Durch die Einhaltung dieser Klassifikationen und Vorschriften können die Risiken beim Umgang mit gefährlichen Gütern minimiert werden, um die Sicherheit von Menschen und Umwelt zu gewährleisten.
Die internationale Regelung der Gefahrgutklassen wird durch die Vereinten Nationen (UN) festgelegt und in verschiedenen Transportvorschriften wie dem ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Welche Gefahrgutklassen gibt es?
Grundsätzlich gibt es folgende 9 Gefahrgutklassen die weltweit Gültigkeit haben:
- Klasse 1: Explosive Stoffe
- Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe
- Klasse 3: Flüssige Stoffe
- Klasse 4: Feste Stoffe und Gegenstände
- Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe
- Klasse 6: Giftige Stoffe
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe
- Klasse 8: Ätzende Stoffe
- Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe
Praxisleitfaden für Gefahrgutmanagement im Unternehmen
Die korrekte Einordnung in Gefahrgutklassen ist für Unternehmen kein rein administrativer Akt, sondern eine zentrale Säule der Risikoprävention. In der Praxis zeigt sich oft, dass Fehler bereits bei der Wareneingangskontrolle oder der Stammdatenpflege entstehen. Ein systematisches Vorgehen schützt hier vor folgenschweren Fehlern.
Schritt 1: Identifikation und Stammdatenpflege
Jeder Stoff, der das Betriebsgelände verlässt, muss anhand seines Sicherheitsdatenblatts (SDB) geprüft werden. Für Unternehmer ist Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts der wichtigste Anhaltspunkt. Hier ist die UN-Nummer und die offizielle Benennung für die Beförderung hinterlegt.
Schritt 2: Die Klassifizierung am Beispiel „Lithiumbatterien“
Ein häufiges Praxisbeispiel in modernen Betrieben ist der Versand von Lithium-Ionen-Akkus (Klasse 9). Hier reicht die bloße Zuordnung zur Klasse 9 oft nicht aus.
- Szenario: Ein Hersteller von E-Bikes versendet Ersatzakkus.
- Herausforderung: Je nach Energiegehalt (Wh) und Zustand (neu, beschädigt oder zur Entsorgung) ändern sich die Sondervorschriften massiv. Während neue Akkus unter die Erleichterungen der Sondervorschrift 188 fallen können, erfordern beschädigte Akkus spezialisierte Verpackungen und eine strikte Kennzeichnung als „Beschädigte/Defekte Lithium-Ionen-Batterien“.
Schritt 3: Unterweisung und Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für die korrekte Klassifizierung liegt beim Absender. In der Praxis bedeutet dies, dass nicht nur der Gefahrgutbeauftragte, sondern auch die Mitarbeiter im Lager und im Versand regelmäßig unterwiesen werden müssen (gemäß ADR Kapitel 1.3).
Wichtiger Hinweis für die Geschäftsführung: Eine fehlende oder fehlerhafte Unterweisung kann im Schadensfall als Organisationsverschulden gewertet werden. Dokumentieren Sie jede Schulung revisionssicher.
Schritt 4: Kontrolle der Versandstücke und Kennzeichnung
Bevor ein Fahrzeug das Gelände verlässt, muss eine Sichtprüfung erfolgen. Stimmen die Gefahrzettel auf dem Paket mit den Angaben im Beförderungspapier überein? Sind die Großzettel (Placards) am Container korrekt angebracht, wenn die Kennzeichnungspflicht (z. B. bei Überschreitung der 1000-Punkte-Regel) eintritt?
Unser Auftrag ist es Sie zu unterstützen
Die Komplexität der Gefahrgutvorschriften stellt Unternehmen regelmäßig vor organisatorische Herausforderungen. In den folgenden Abschnitten erläutern wir Ihnen präzise, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen des ADR sicher in Ihre Betriebsabläufe integrieren. Dieser Leitfaden dient Unternehmern und Logistikverantwortlichen als fundierte Informationsquelle, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter sowie der Umwelt proaktiv zu gewährleisten. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über die korrekte Einstufung, Kennzeichnung und Dokumentation Ihrer Gefahrguttransporte.
Übersicht der 9 Gefahrgutklassen: Tabelle mit Beispielen
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die genauen Merkmale der jeweiligen Gefahrgutklassen:
| Gefahrgutklasse | Merkmale der ADR Klasse | Beispiele |
| 1: Explosive Stoffe | Können durch Feuer oder Funkenschlag schnell explodieren. Es sind massenexplosive Substanzen und Stoffe. Es besteht die Gefahr, dass das Transportfahrzeug bei einem Gefahrguttransport in die Luft fliegt, wenn die Stoffe und Substanzen dazu angeregt werden. | 1.1 : Treibladungspulver oder Schwarzpulver 1.2: Waffenpatronen 1.3: Blitzlichtpulver oder Leuchtkörper 1.4: Feuerwerkskörper 1.5: Sprengstoff Typ B und E |
| 2: Gase und gasförmige Stoffe | Die Stoffe gelten als selbstentzündlich und teilweise als giftig. Wenn die Stoffe hohem Druck ausgesetzt sind, können Gefahren entstehen. | 2.1: Entzündbare Gase wie Propan oder Ethylen 2.2: Nicht entzündbare, nicht giftige Gase wie zum Beispiel Stichstoff oder Kohlendioxid 2.3: Giftige Gase wie beispielsweise Chlor oder Ammoniak |
| 3: Flüssige Stoffe | Flüssige Stoffe sind leicht entzündlich. | Benzin, Diesel, Ethanol oder Aceton |
| 4: Feste Stoffe und Gegenstände | Sie haben selbstentzündliche Eigenschaften. Bei den selbstentzündlichen Stoffen und Gegenständen können Gefahren auch dann von ihnen ausgehen, wenn sie Luft ausgesetzt sind. | 4.1: Zelluoid, Aluminiumpulver, geschmolzener Schwefel oder TNT 4.2: Metallisches Eisen, Kohle, Phosphor 4.3: Zinkpulver und Zinkstaub oder Calcium |
| 5: Entzündend wirkende Stoffe | Die Stoffe müssen nicht zwingend selbst brennbar sein. Sie können allerdings dafür sorgen, dass andere Stoffe bei einem Gefahrguttransport in Brand geraten, wenn sie mit diesen in Berührung kommen. | 5.1: Entzündung (oxidierend) wirkende Stoffe wie Sauerstoff oder Fluor 5.2: Organische Peroxide |
| 6: Giftige Stoffe | Diese Stoffe können der menschlichen Gesundheit schaden, wenn sie in den Organismus gelangen. Krankheitserreger gehören ebenfalls in diese Gefahrgutklasse. Darüber hinaus zählen Pestizide zu der Gefahrgutklasse. | 6.1 Giftige Stoffe 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe |
| 7. Radioaktive Stoffe | Von diesen Stoffen und Substanzen geht radioaktive Strahlung aus. Dementsprechend können sie der menschlichen Gesundheit schwere Schäden zufügen. Wenn die Atomkerne der Stoffe zerfallen, wird radioaktive Strahlung freigesetzt. | Radioaktive Stoffe wie Uran |
| 8: Ätzende Stoffe | Können sowohl Menschen als auch Gegenständen schaden | Baukalk, Ameisensäure, Salzsäure, Essigsäure, Phosgen, Fluorwasserstoff |
| 9: Verschiedene gefährliche Stoffe | Es sind Stoffe und Gegenstände, die keiner anderen Gefahrgutklasse zugeordnet werden können. Airbags gehören beispielsweise zu der Gefahrgutklasse. Unter hohem Druck können sie zu einer Art Explosion führen. | Lithiumbatterien, Asbest, Trockeneis, Airbags, genetisch veränderte Mikroorganismen |
Alle Gefahrgutklassen einfach erklärt
Im Folgenden möchten wir Ihnen die einzelnen Gefahrgutklassen und die dazugehörigen Stoffe möglichst einfach erklären:
Gefahrgutklasse 1
Die Gefahrgutklasse 1 fasst alle Stoffe und Gegenstände mit explosiven Eigenschaften zusammen. Darüber hinaus wird die Gefahrgutklasse nochmals in sechs Unterklassen eingeteilt.
Diese werden wiederum durch Buchstaben voneinander getrennt. Stoffe, die als massenexplosionsfähig gelten und bei der Ladung und Beförderung explodieren können, gehören zur Unterklasse 1.1. Weniger explosive Stoffe werden mit der Gefahrgutklasse 1.4 S deklariert. Zu dieser Unterklasse gehören beispielsweise Feuerwerkskörper.
Gefahrgutklasse 2
Bei der Beförderung von Gasen oder Gasgemischen mit einem oder mehreren Stoffen, muss man diese als Gefahrgutklasse 2 kennzeichnen. Beispiel für die Gefahrgutklasse 2 sind Haarspray, Propangas oder Wasserstoff. Bei der Beförderung von Gasen oder Gasgemischen sind vor allem zwei Dinge notwendig:
Die Kennzeichnung dieser Gefahrgutklasse muss mit Großbuchstaben erfolgen. Die Buchstaben sind die Anfangsbuchstaben der englischen Bezeichnung. Während die Klassifizierungscodes (wie 2F oder 2TF) diese Buchstaben nutzen, erfolgt die eigentliche Kennzeichnung der Versandstücke primär über die Gefahrzettel (Symbole) und die UN-Nummer.
- A: Bei der Bezeichnung steht der Buchstabe A beispielsweise für „asphyxiant“ und hat erstickende Eigenschaften.
- O: Dagegen steht das O für „oxidizing“ – brandfördernd.
- F: Der Buchstabe F steht für „flammable“ (entzündlich).
- T: Das T bedeutet „toxic“ (giftig).
- C: Das C bedeutet „corrosive“ (ätzend).
Gefahrgutklasse 3
Die entzündbaren Stoffe und Gegenstände sind ab einer bestimmten Temperatur und ab einem bestimmten Druck entflammbar. Benzin und Alkohol sind die bekanntesten Beispiele für diese Gefahrgutklasse.
Im Gegensatz zu den anderen Klassen gibt es hier eine Besonderheit: Im Zusammenhang mit der Gefahrgutklasse 3 werden in den meisten Fällen die Verpackungsgruppen genannt. Diese geben den Gefährlichkeitsgrad an.
Die Kennzeichnung erfolgt in der Regel mit VG und der jeweiligen Nummer des Stoffes. VG steht als Abkürzung für Verpackungsgruppe. VG I bedeutet zum Beispiel, dass die Stoffe während des Transports oder der Lagerung eine hohe Gefahr darstellen. Darüber hinaus bedeutet VG I, dass der Siedebeginn der Stoffe unter 35 Grad Celsius liegt. VG II dagegen bedeutet eine mittlere Gefahr. VG III steht für eine niedrige Gefahr.
Gefahrgutklasse 4
Die entzündbaren festen Stoffe der Gefahrgutklasse 4 werden nochmals unterteilt in die Unterklassen 4.1, 4.2 und 4.3. Die Gefahrgut-Unterklasse 4.1 fasst die selbstzersetzenden und desensibilisierten Stoffe zusammen. Die Unterklassen 4.2 und 4.3 beschreiben die selbstentzündlichen Stoffe und Gegenstände, die bei der Berührung mit Wasser empfindliche Gase bilden.
Stoffe und Gegenstände der Unterklasse 4.1 sind leicht entzündbar. Hier reicht lediglich eine leichte Reibung oder ein Funkenflug. Somit kann schnell ein Brand ausgelöst werden. Darüber hinaus werden mit der Gefahrgut-Unterklasse 4.1 Stoffe beschrieben, die sich bei hohen Temperaturen selbst zersetzen. Darüber hinaus neigen die Stoffe bei extremen Temperaturen zu Zersetzungen. Dies ist dann der Fall, wenn sie mit Verunreinigungen in Berührung kommen.
Beispiele für die desensibilisierten Güter und festen entzündbaren Stoffe der Klasse 4.1 sind Streichhölzer, Schwefel und Kautschukreste. Zur Gefahrgut-Unterklasse 4.2 zählen beispielsweise Fischmehl, pflanzliche Kohle und weißer Phosphor. Natrium und Zinkstaube zählen zur Unterklasse 4.3. Für den Transport muss auch bei dieser Gefahrgut-Unterklasse die korrekte Bezettelung vorhanden sein.
Gefahrgutklasse 5
Wie in der Tabelle erwähnt, werden in der Gefahrgutklasse 5 die entzündend wirkenden Stoffe zusammengefasst. Die Unterteilung erfolgt in die Unterklassen 5.1 und 5.2.
Stoffe der Unterklasse 5.1 können Brände bei anderen Stoffen auslösen. Beispiele für die Unterklasse 5.1 sind Wasserstoffperoxid oder bestimmte Düngemittel. Wasserstoffperoxid wird vor allem dann gefährlich, wenn es hoch konzentriert ist. Weitere Beispiele für die Gefahrgut-Unterklasse 5.1 sind Sauerstoff, Salpetersäure sowie ammoniumhaltige Düngemittel. Zur Gefahrgut-Unterklasse zählen organische Peroxide mit mehr als ein Prozent Aktivsauerstoff, mehr als ein Prozent Wasserstoffperoxid.
Die Unterklasse 5.2 umfasst die organischen Peroxide. Diese Stoffe sind thermisch instabil und können sich bereits bei geringer Wärmeeinwirkung selbst zersetzen, was oft zu heftigen Reaktionen oder Bränden führt. Im Gegensatz zur Klasse 5.1 sind viele dieser Stoffe selbst brennbar und extrem empfindlich gegenüber Schlag oder Reibung. Typische Beispiele sind Härter für Kunstharze, wie Dibenzoylperoxid oder Methylethylketonperoxid, die aufgrund ihrer Reaktivität oft unter streng kontrollierten Temperaturen transportiert werden müssen.
Gefahrgutklasse 6
Bei der Gefahrgutklasse 6 gibt es die Unterklassen 6.1 (giftige Stoffe) und 6.2 (ansteckungsgefährliche Stoffe). Wenn Stoffe der Gefahrgutklasse 6 eingeatmet oder verschluckt werden, können gesundheitsschädliche Schäden entstehen.
Dies ist auch bei Berührungen mit der Haut der Fall. Bei Kontakt reichen bereits kleine Mengen für Gesundheitsschädigungen aus. Beispiele für die Gefahrgut-Unterklasse sind Arsen, Pestizide und Cyanwasserstoff (Blausäure)
Zur Unterklasse 6.2 zählen die ansteckungsgefährlichen Stoffe. Diese enthalten Krankheitserreger, die für Menschen und Tiere gefährlich sind. Zudem sind in beiden Gefahrgutklassen auch Stoffe enthalten, die nicht zur Beförderung zugelassen sind.
Wie in der Tabelle erwähnt, gehören Pestizide zu der Gefahrgutklasse. Die Pestizide werden vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt und ziehen Schäden für die Umwelt und den Menschen nach sich.
Gefahrgutklasse 7
Die Gefahrgutklasse 7 fasst die radioaktiven Stoffe zusammen. Diese Klasse wird nicht in weitere Unterklassen eingeteilt. Atommüll mit radioaktivem Abfall aus Uran oder Plutonium sind Beispiele für die Gefahrgutklasse. Darüber hinaus zählen medizinische Geräte und technische Anlagen zur Gefahrgutklasse 7.
Gefahrgutklasse 8
Ätzende Stoffe fallen unter die Gefahrgutklasse 8. Bei Berührung greifen die Stoffe die Haut an und schädigen beim Einatmen die Schleimhäute. Darüber hinaus gehören Stoffe zur Gefahrgutklasse 8, die beim Gefahrguttransport andere Güter und Transportmittel beschädigen und zerstören.
Zu diesen Transportmitteln gehören beispielsweise Container oder Fahrzeuge. Darüber hinaus gehören Stoffe zur Gefahrgutklasse, die mit Wasser ätzende Flüssigkeiten oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe bilden. Weitere Beispiele für die Gefahrgutklasse 8 sind Natronlauge, Salz- und Schwefelsäure. Auch diese Gefahrgutklasse wird nicht in weitere Unterklassen aufgeteilt.
Gefahrgutklasse 9
Die Gefahrgutklasse 9 vereint die verschiedenen gefährlichen Stoffe und Gegenstände. Diese können beim Gefahrguttransport gefährlich werden. Die Stoffe und Gegenstände sind deshalb in dieser Klasse, da sie keiner anderen Klasse zugeordnet werden können. Auch diese Gefahrgutklasse wird nicht nochmals unterteilt. Es existiert seit einigen Jahren der Gefahrzettel 9A, der speziell für Lithiumbatterien eingeführt wurde. Dieser zeigt im unteren Teil zusätzlich das Symbol eines Batteriepakets.
Gefahrguttransport nach den ADR-Vorschriften
Bei der Beförderung von Gefahrgut müssen sich die Transporteure an die sogenannten ADR-Vorschriften halten. Das europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr mit Blick auf Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.
Die ADR-Vorschriften regeln unter anderem Folgendes:
- Gefahrguttransporte auf dem Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftweg
- Die zu transportierenden Güter werden als Gefahrgut eingestuft. Je nachdem welcher Gefahrstoff transportiert wird, werden die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen zugeordnet.
- Durch die ADR-Vorschriften wird die Bezettelung (Kennzeichnung) durch die Gefahrzettel geregelt. Zudem schreiben die ADR-Vorschriften die Dokumentation über den Gefahrguttransport vor. Hier sind vor allem die Beförderungspapiere sowie die schriftliche Weisung eines Gefahrguttransports gemeint.
- Die Vorschriften regeln, wie die Behälter, Tanks und Fahrzeuge für Gefahrguttransporte beschaffen sein müssen.
- Die Vorschriften regeln, wann Unternehmen davon befreit sind.
- LKW-Fahrer müssen einen Gefahrgutführerschein besitzen. Seit 2013 müssen sie im Besitz der sogenannten ADR-Karte sein.
- Der Fahrer des LKW muss bei einer Kontrolle entsprechende Kenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen.
- Alle Unternehmen, bei denen Gefahrstoffe im Umlauf sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. In den meisten Fällen ist dies ein Beschäftigter der Firma. Allerdings kann auch ein externer Berater ins Unternehmen geholt werden.
Kennzeichnung der Gefahrgutklassen
Die visuelle Kennzeichnung ist das Herzstück der Transportsicherheit. Sie ermöglicht Einsatzkräften und Logistikbeteiligten, Gefahrenpotenziale auf den ersten Blick zu erfassen. Dabei wird strikt zwischen der Kennzeichnung einzelner Versandstücke und der Kennzeichnung der Beförderungseinheit unterschieden.
Systematik der Gefahrzettel
Gefahrzettel dienen der Markierung von Versandstücken wie Kisten, Fässern oder IBCs. Sie sind quadratisch, auf die Spitze gestellt und in zwei Hälften unterteilt. In der oberen Hälfte befindet sich das grafische Gefahrensymbol, während die untere Ecke die Nummer der Gefahrgutklasse zeigt. Entgegen weitverbreiteter Annahmen ist Text auf den meisten Gefahrzetteln optional und nicht vorgeschrieben.
Eine Ausnahme bildet die Gefahrgutklasse 1. Hier sind neben der Unterklasse auch die Buchstaben der Verträglichkeitsgruppe zwingend anzugeben. Diese Gruppen steuern die Zusammenladeverbote und geben an, welche explosiven Stoffe sicher gemeinsam transportiert werden dürfen. Bei den Unterklassen 1.4, 1.5 und 1.6 ersetzt die Ziffer der Unterklasse das Symbol in der oberen Hälfte des Zettels.
Abgrenzung zu Großzetteln (Placards)
Während Gefahrzettel die einzelnen Güter markieren, werden an Containern, Tankaufliegern und Fahrzeugen sogenannte Großzettel oder Placards angebracht. Diese sind mit einer Seitenlänge von mindestens 25 cm deutlich größer, entsprechen in Farbe und Symbolik jedoch den kleinen Gefahrzetteln. Sie signalisieren das Gefahrenpotenzial der gesamten Ladung nach außen. Hochwertige Ausführungen bestehen oft aus wetterfester Selbstklebefolie oder robusten Trägerplatten aus Kunststoff oder Aluminium, um den mechanischen Belastungen während der Fahrt standzuhalten.
Die orangefarbene Warntafel
Fahrzeuge, die Gefahrgut transportieren, müssen mit reflektierenden orangefarbenen Warntafeln (Format 40 x 30 cm) ausgestattet sein. Diese müssen so beschaffen sein, dass sie selbst nach einer Brandeinwirkung von 15 Minuten noch lesbar und am Fahrzeug fixiert bleiben. Man unterscheidet hierbei zwei Arten.
Die neutrale Warntafel wird bei der Beförderung von Versandstücken (Stückgut) verwendet. Sie weist lediglich darauf hin, dass sich Gefahrgut an Bord befindet. Bei Tanktransporten oder Schüttgut kommen hingegen Tafeln mit Nummern zum Einsatz. Hier ist die Tafel durch einen schwarzen Querbalken geteilt:
- Obere Hälfte: Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Gefahrennummer oder Kemler-Zahl). Sie gibt Aufschluss über die Art der Gefahr, wie etwa Entzündbarkeit oder Giftigkeit.
- Untere Hälfte: Die vierstellige UN-Nummer, die den spezifischen Stoff präzise identifiziert.
Gefahrstoffklassen Übersicht: Erforderliche GHS-Symbole bei ADR Klassen
Nachfolgend werden die einzelnen Unterklassen der Gefahrgutklassen sowie die Farben und das Symbol des Großzettels nochmals in einer Tabelle zusammengefasst.
| Unterklasse | Farbe des Großzettels | Symbol des Großzettels | Beispielstoffe |
| 1.1, 1.2, 1.3 | orange | Explosions-Symbol (berstende Bombe) | TNT, Schwarzpulver, Dynamit |
| 1.4 | orange | Ziffernaufdruck „1.4“ | Feuerwerkskörper, Übungsmunition |
| 1.5 | orange | Ziffernaufdruck „1.5“ | Sprengstoffe Typ B (sehr unempfindlich) |
| 1.6 | orange | Ziffernaufdruck „1.6“ | Extrem unempfindliche Gegenstände |
| 2.1 | rot | Flamme (schwarz oder weiß) | Propan, Butan, Acetylen |
| 2.2 | grün | Gasflasche (schwarz oder weiß) | Stickstoff, Helium, Argon |
| 2.3 | weiß | Totenkopf mit gekreuzten Knochen | Chlor, Ammoniak, Kohlenmonoxid |
| 3 | rot | Flamme (schwarz oder weiß) | Benzin, Diesel, Ethanol, Aceton |
| 4.1 | senkrecht rot-weiß gestreift | Flamme (schwarz) | Schwefel, Streichhölzer, Kautschukreste |
| 4.2 | obere Hälfte weiß, untere Hälfte rot | Flamme (schwarz) | Weißer Phosphor, Kohle (pflanzlich) |
| 4.3 | blau | Flamme (schwarz oder weiß) | Natrium, Calciumcarbid, Zinkstaub |
| 5.1 | gelb | Flamme über einem Kreis | Wasserstoffperoxid, Salpetersäure |
| 5.2 | obere Hälfte rot, untere Hälfte gelb | Flamme (schwarz oder weiß) | Dibenzoylperoxid, Härter für Kunstharze |
| 6.1 | weiß | Totenkopf mit gekreuzten Knochen | Arsen, Blausäure, Pestizide |
| 6.2 | weiß | Drei in einen Kreis verschlungene Sicheln (Biohazard) | Klinische Abfälle, Virusproben |
| 7A | weiß | Radioaktivitäts-Symbol (Trefoil), ein roter Strich | Radionuklide (Kategorie I-WEISS) |
| 7B | obere Hälfte gelb, untere Hälfte weiß | Radioaktivitäts-Symbol (Trefoil), zwei rote Striche | Radioaktive Stoffe (Kategorie II-GELB) |
| 7C | obere Hälfte gelb, untere Hälfte weiß | Radioaktivitäts-Symbol (Trefoil), drei rote Striche | Uran, Kobalt-60 (Kategorie III-GELB) |
| 7E | weiß | Aufschrift „FISSILE“ (spaltbar) | Angereichertes Uran-235 |
| 8 | obere Hälfte weiß, untere Hälfte schwarz | Zwei Reagenzgläser (Verätzung von Hand und Metall) | Schwefelsäure, Natronlauge, Salzsäure |
| 9 | obere Hälfte weiß mit 7 schwarzen Längsstreifen, untere Hälfte weiß | Kein spezielles Symbol (neutraler Zettel) | Asbest, Trockeneis, Rettungsmittel |
| 9A | obere Hälfte weiß mit 7 schwarzen Längsstreifen, untere Hälfte weiß | Abbildung von Batteriepaketen | Lithium-Ionen-Batterien, E-Bike-Akkus |
UN-Nummern der Gefahrgutklassen
Neben der Einordnung der Stoffe und Gegenstände in die einzelnen Gefahrgutklassen werden die Gefahrgüter mit sogenannten UN-Nummern gekennzeichnet. Jedem Stoff wird die vierstellige UN-Nummer zugeordnet.
Im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten spielen die UN-Nummern eine wichtige Rolle. Auf der orangefarbenen Tafel sind die Nummern angebracht. Die Nummer selbst steht auf der unteren Hälfte der Tafel. Daneben gibt es eine zweite Nummer, die auf der oberen Hälfte der Tafel steht. Diese obere Nummer wird als Gefahrennummer oder als Kemler-Zahl bezeichnet.
Sowohl die UN-Nummer als auch die Kemler-Zahl sagen bei einem Gefahrguttransport aus, was für Güter transportiert werden. Die UN-Nummern werden von einer Expertengruppe der UN erstellt. Sie wird für Stoffe, Stoffgemische und Gegenstände sowie für gefährliche Güter erstellt.
Flammpunkt der Gefahrgutklassen
Vor dem Hintergrund der Gefahrgutklassen muss der Flammpunkt erwähnt werden. Hierbei handelt es sich um die niedrigste Temperatur, bei der eine Flüssigkeit bei Normaldruck brennbares Gas oder brennbaren Dampf in einer solchen Menge abgibt, dass bei Kontakt der Dampfphase mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt. (Quelle: BG Bau)
Wie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) weiter ausführt, wird der Flammpunkt in Temperatur (Grad Celsius) und der Prüfmethode angegeben. Es gibt verschiedene Prüfmethoden. Bekannt sind beispielsweise die Gleichgewichtsmethode, die Nicht-Gleichgewichtsmethode. Die BG Bau verweist in diesem Zusammenhang auf die Prüfmethoden-Verordnung.
Diese gilt nicht nur für Stoffe, sondern auch für Stoffgemische. Darüber hinaus verweist die BG Bau, dass eine Methode im geschlossenen Tiegel verwendet werden muss.
Der Flammpunkt wird zudem immer mit „größer als“ oder „unter“ angegeben. Hier müssen nach BG Bau allerdings die nationalen und internationalen Einstufungs-Transport- und Lagervorschriften eingehalten werden. Wie die BG Bau weiter mitteilt, ist bei Angaben „größer als“ für die Einstufung die angegebene untere Flammpunktgrenze entscheidend.
Der Flammpunkt ist zudem ein Kriterium zur Einstufung in „entzündbar“, „leicht entzündbar“ sowie in „extrem entzündbar“. Zudem gilt der Flammpunkt als feste Größe zur Beurteilung der Brand- und Explosionsgefahr von Flüssigkeiten. Dies gilt auch für massenexplosionsfähige Flüssigkeiten, von denen während des Gefahrguttransports eine extreme Gefahr ausgeht.
Ein Stoff erreicht am Flammpunkt einen Dampfdruck, der so hoch ist, dass sich das entsprechende Gas-Luft-Gemisch mit einer Zündquelle kurzzeitig entflammen lässt. Als Dampfdruck wird ein stoff- und temperaturunabhängiger Gasdruck bezeichnet.
Darüber hinaus bezeichnet man den Dampfdruck auch als Umgebungsdruck, unterhalb dessen eine Flüssigkeit beginnt, bei einer konstanten Temperatur in den gasförmigen Zustand überzugehen.
Klassifizierungscode von Gefahrgutklassen
In den meisten Fällen wird der Klassifizierungscode zu den einzelnen Gefahrgutklassen genannt. Der Klassifizierungscode charakterisiert die gefährlichen Eigenschaften, die von einem Stoff oder Gegenstand ausgehen. Diese Eigenschaften sind beispielsweise giftig (T) oder entzündliche (F).
Darüber hinaus können diese Eigenschaften auch in Kombination miteinander auftreten. Beispiele hierfür sind Güter, die gleichzeitig giftig und ätzend (TC) sind. Für Stoffe, Gemische und Gegenstände der Gefahrgutklasse 1 wird zum Beispiel der Klassifizierungscode aus der Unterklasse und der Verträglichkeitsgruppe gebildet. Die Bezeichnung hierfür ist 1.1F.
Bei den Stoffen und Gegenständen der Gefahrgutklasse 2 besteht der Code aus einer Ziffer und einem oder mehreren Buchstaben. Letzterer gibt die gefährlichen Eigenschaften der jeweiligen Güter wieder.