Sind Abkürzungen in Geschäftsbriefen zeitgemäß?

M. E. wäre es ggf. angebracht, d. Fa. zu kontaktieren. Diesen Satz werden die meisten Leser verstehen – doch welchen Eindruck hinterlassen Sie damit beim Empfänger? Und vor allen Dingen: Warum wurden die Abkürzungen überhaupt verwendet? Ein Argument könnte Zeitdruck sein. Doch mal ehrlich – investieren Sie so viel mehr Zeit, wenn Sie alle Wörter ausschreiben?
Inhaltsverzeichnis

Vermeiden Sie Abkürzungen in Geschäftsbriefen, so weit wie möglich. Denn sie verstümmeln Ihre Briefe und sind leseunfreundlich. Außerdem führen sie zu Missverständnissen. Oder wüssten Sie auf Anhieb, was die Abkürzungen „TK“, „AL“ oder „a. A“ bedeuten?
Hier ist die Lösung:
TK – Telekommunikation oder Tiefkühlkost oder Terminkontrolle
AL – Abteilungsleiter
a. A. – auf Anweisung
Überrascht? Ihnen fallen selbst bestimmt auch noch ein paar „Übersetzungen“ ein.
Aber auch allgemein verständliche Abkürzungen in Geschäftsbriefen wie „bzw.“ oder „z. B.“ wirken unhöflich und sind unnötig. 

Welche Abkürzungen in Geschäftsbriefen kein Faux pas sind

Verwenden Sie nur wenige Abkürzungen in Geschäftsbriefen, zum Beispiel diese:
AG, BGB, USA, UNICEF oder PS sind erlaubt, denn sie gehören zum  allgemeinen Sprachgebrauch.
Außerdem können Sie diese Abkürzungen in Geschäftsbriefen problemlos verwenden:
etc. – niemand würde „et cetera“ schreiben
usw. – niemand würde „und so weiter“ schreiben.
Jetzt wissen Sie auch, weshalb „z. B.“ keine empfehlenswerte Abkürzung ist. Es ist weder Sprachgebrauch noch ist es so außergewöhnlich, „zum Beispiel“ zu schreiben.

Abkürzungen in E-Mails

Aber im schnellen E-Mail-Verkehr können Sie doch sicher jede Menge Abkürzungen verwenden, oder? Natürlich nicht. Eine Mail wird schließlich nicht verständlicher und höflicher dadurch, dass Sie sie mit Abkürzungen bestücken. Auch hierbei gilt: Finger weg – auch von „MfG“!

Bitte verwenden Sie diese Abkürzungen in Geschäftsbriefen nicht:

d. J. – schreiben Sie es aus oder nennen Sie die Jahreszahl
dergl.  – ein ganz normales Wort; schreiben Sie es aus
dto. – ohne einen Anschlag mehr steht dort „dito“
evtl. – siehe dergl.
Fa. – Familie? Oder heißt es doch Firma? Oder ist es eine Seifenmarke?
Fam. – das soll bestimmt Familie heißen
MfG – Mit farbigen Grüßen?
o. a. – das kann alles mögliche sein
o. g. – siehe o. a.
od. – siehe dergl.
s. o. – auch hier können Sie interpretieren, was es heißt
tägl. – ein ganz normales Wort; schreiben Sie es aus
u. U. – diese Abkürzung könnte „unter Umständen“ bedeuten
u. v. m. – und von mir?
v. – ein Anschlag mehr, und Sie haben „vom“ oder „von“ geschrieben
z. H. – schreiben Sie stattdessen einfach den Namen des Empfängers

Wenn Sie Abkürzungen in Geschäftsbriefen verwenden: Leerschritt zwischen 2 abgekürzten Wörtern

Wenn Sie nicht auf Abkürzungen verzichten möchten oder können, dann machen  Sie es bitte richtig: Wenn Sie zwei Wörter mithilfe eines Punktes hintereinander abkürzen, steht nach jedem abgekürzten Wort ein Leerschritt, wie etwa bei d. h. und z. B.