Abkürzungen in Geschäftsbriefen

Abkürzungen in Geschäftsbriefen und E-Mails: Bedeutung und DIN 5008

Im privaten Schriftverkehr greifen wir gern auf Abkürzungen zurück. Im geschäftlichen Kontext, vor allem bei Geschäftsbriefen und E-Mails, stellt sich wiederum die Frage, ob Abkürzungen zielführend sind. In diesem Beitrag erfahren Sie nicht nur gängige deutsche Abkürzungen sowie deren Bedeutung, sondern auch die Anforderungen der DIN 5008 an Abkürzungen. Darüber hinaus gehen wir der Frage, welche Abkürzungen in Geschäftsbriefen verwendet werden sollten und welche nicht, auf den Grund.
Inhaltsverzeichnis

Gängige deutsche Abkürzungen in Geschäftsbriefen und ihre Bedeutung

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bedeutung verschiedener deutscher Abkürzungen, die in Geschäftsbriefen gängig sind:

Gängige AbkürzungBedeutung der Abkürzung
Abb.Abbildung
Abs.Absatz
Adr.Adresse
AfAAbsetzung für Abnutzung (Abschreibung)
AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen
Aktz.Aktenzeichen
allg.allgemein
Art.Artikel
a. O.am angegebenen Ort
Best.-Nr.Bestellnummer
BLZBankleitzahl
bspw.beispielsweise
bzgl.bezüglich
bzw.beziehungsweise
ca.circa
dergl.dergleichen
dto.dito
d.h.das heißt
dtschdeutsch
dt.deutsch
EDVElektronische Datenverarbeitung
einschl.einschließlich
etc.et cetera
EUREuro
gez.gezeichnet
ggf.gegebenenfalls
Hrn.Herrn
Hr.Herr
inkl.inklusive
i. A.im Auftrag (von)
i. H. v.in Höhe von
kmKilometer
max.maximal
MfG.Mit freundlichen Grüßen
Mio.Millionen
o. g.oben genannt
ppa.per procura
PSPost Scriptum
s. o. siehe oben
tägl.täglich
Tel.Telefon
usw.und so weiter
u. a.unter anderem
u. v. m.und vieles mehr
vgl.vergleichsweise/vergleiche
zzgl.zuzüglich
z. B.zum Beispiel
z. Hd.zu Händen
Gängige Abkürzungen in deutschen Geschäftsbriefen und E-Mails mit Bedeutung

Abkürzungen nach DIN 5008: Wie kürzen Sie richtig ab?

Auch bei geschäftlich verwendeten Abkürzungen macht die DIN 5008 klare Vorgaben. So werden manche Abkürzungen mit einem Punkt abgekürzt, andere wiederum erhalten keinen Punkt. Wir verraten Ihnen im Folgenden, welche Abkürzungen wie richtig geschrieben werden.

Welche Abkürzungen werden nach DIN 5008 mit einem Punkt abgekürzt?

Jedes abgekürzte Wort, welches tatsächlich als vollständiges Wort gelesen wird, also nicht pro Buchstabe ausgesprochen wird, erhält in der Regel einen Punkt. Beispiele:

Abkürzung mit PunktBedeutung
bzgl.bezüglich
inkl.inklusive
zzgl.zuzüglich

Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch:

  • Größeneinheiten (wie bspw. m und kg),
  • Elemente (z. B. aus dem Periodensystem wie Na (Natrium) und K (Kalium))
  • nationale und internationale Währungen (EUR oder USD).

Bei diesen Ausnahmen erfolgt kein Punkt.

Welche Abkürzungen werden gemäß DIN 5008 ohne Punkt abgekürzt?

Abkürzungen, deren Buchstaben einzeln ausgesprochen werden, erhalten keinen Punkt. Folgende Abkürzungen dienen als Beispiele:

Abkürzungen ohne PunktBedeutung
GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung
LKWLastkraftwagen
USAUnited States of America

Wie werden mehrere abgekürzte Wörter nach DIN 5008 geschrieben?

Wenn eine Abkürzung mehrere Wörter umfasst, werden die einzelnen Begriffe einzeln abgekürzt und mit einem Punkt versehen. Zudem ist jeweils ein Leerzeichen zwischen den Wörtern zu setzen und Nomen werden großgeschrieben.

Mehrere abgekürzte WörterBedeutung
u. v. m.und vieles mehr
d. h.das heißt
z. B.zum Beispiel

Sollten Abkürzungen in Geschäftsbriefen und E-Mails verwendet werden?

Ob Abkürzungen in Geschäftsbriefen und E-Mails verwendet werden sollten, hängt stets von ihrem Empfänger ab.

In der internen Firmenkommunikation oder bei der Korrespondenz mit langjährigen Kunden können gängige Abkürzungen verwendet werden.

Bei neuen Geschäftspartnern oder formellen Schreiben sollten Abkürzungen so weit wie möglich vermiede werden. Einfach, um Missverständnisse in der Kommunikation zu vermeiden. Zudem können auch allgemein verständliche Abkürzungen in Geschäftsbriefen wie “bzw.” und “z. B.” unhöflich wirken.

Auch bei einer internationalen Geschäftskorrespondenz sollten Abkürzungen – vor allem aus dem Deutschen – eher vermieden werden.

Abkürzungen in E-Mails

Aber im schnellen E-Mail-Verkehr können Sie doch sicher jede Menge Abkürzungen verwenden, oder? Natürlich nicht. Eine Mail wird schließlich nicht verständlicher und höflicher dadurch, dass Sie sie mit Abkürzungen bestücken.

Auch hierbei gilt: Finger weg – auch von „MfG“!

Welche Abkürzungen können problemlos in der Geschäftskorrespondenz verwendet werden?

Lediglich allgemein gängige Abkürzungen, die allseits bekannt sind, sollten in Geschäftsbriefen und E-Mails verwendet werden. Dazu gehören beispielsweise die Abkürzungen wie:

  • etc.
  • bzw.
  • usw.
  • z. B.

Auch Abkürzungen wie AG, BGB, USA, UNICEF oder PS sind erlaubt, denn diese gehören zum allgemeinen Sprachgebrauch.