Infografik mit Aufschrift "Brandschutzbeauftragter"

Der Brandschutzbeauftragte: Pflichten, Qualifikation und Bestellung

Selbst in den modernsten und sorgfältig gestalteten Arbeitsumgebungen bleibt die potenzielle Gefahr von Bränden stets präsent. Aus diesem Grund spielt der Brandschutz eine unverzichtbare Rolle, um Leben zu schützen, Sachschäden zu minimieren und die Arbeitskontinuität zu gewährleisten. In diesem Kontext erweist sich die Rolle des Brandschutzbeauftragten als von entscheidender Bedeutung. Doch welche Aufgaben übernimmt der Brandschutzbeauftragte? Und welche Rechte und Pflichten gehen mit dieser Position einher? Von den Tätigkeiten und der Bedeutung des Brandschutzbeauftragten über die Verantwortlichkeiten, die Haftung und nötigen Kompetenzen bis hin zum Gehalt und der Bestellung.
Inhaltsverzeichnis

Was ist der Brandschutzbeauftragte?

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine in Bezug auf Brandschutzmaßnahmen und die Brandschutzbeurteilung fachlich ausgebildete Person. Der Brandschutzbeauftragte wird explizit vom Arbeitgeber beauftragt, den betrieblichen Brandschutz im Unternehmen zu leiten, das Brandschutzkonzept zu überwachen und Mitarbeiter in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz zu schulen.

Brandschutzbeauftragte übernehmen zusätzlich eine Beraterrolle für die Geschäftsführung. Sie beraten die Unternehmensleitung bei allen Maßnahmen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes. Selbstverständlich sind sie ebenfalls Ansprechpartner bei Bränden, Evakuierungen und anderen Notfällen im Betrieb. 

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer?

Der Brandschutzhelfer übernimmt ebenfalls eine wichtige Funktion im Betrieb. Gleichzeitig unterscheiden sich sowohl die Aufgaben und ebenso die Kompetenzen des Brandschutzhelfers von denen des Brandschutzbeauftragten. 

Im Gegensatz zum Brandschutzbeauftragten sind Brandschutzhelfer nicht direkt der Geschäftsleitung unterstellt. Sie nehmen ihre Aufgaben als Brandschutzhelfer zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit wahr. Aus diesem Grund sind der Fachbereichsleitung ihrer Abteilung unterstellt. Da ein Brandschutzhelfer keine Fachausbildung im vorbeugenden Brandschutz nachweisen muss, verfügt er häufig nicht über die fachliche Qualifikation, die ein Brandschutzbeauftragter mitbringt.

In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 werden im Abschnitt 7.3 die Aufgaben der Brandschutzhelfer und die Verantwortung des Arbeitgebers eindeutig beschrieben:

  • Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
  • Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.

Ist ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen Pflicht?

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, einen Brandschutzbeauftragten im Unternehmen zu implementieren. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 wird in Bezug auf den Brandschutzbeauftragten erklärt, dass die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zweckmäßig sein kann, wenn der Arbeitgeber eine erhöhte Brandgefahr im Betrieb ermittelt.

In vielen Fällen fordern Sachversicherer mit dem Angebot der Versicherung von Gebäuden die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.  Dies ist zum Beispiel bei sehr großen Verkaufsflächen ab einer Geschossfläche von 5.000 m2 der Fall. Warenhäuser und Einzelhändler sind ab einer bestimmten Verkaufsfläche auf Grundlage der Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) in der Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen.

Weiterführende Informationen über die Aufgaben, die Qualifikation, die Ausbildung und die Bestellung von Brandschutzbeauftragten finden Arbeitgeber und interessierte Mitarbeiter in der DGUV-Information 205-003, die für einen geringen Unkostenbeitrag auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erworben werden kann. 

Ab welcher Mitarbeiterzahl ist es sinnvoll einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen?

Die Vereinigung zur Förderung des Brandschutzes (vfdb) empfiehlt Unternehmen, einen Brandschutzbeauftragten auf Grundlage des objektiven Brandrisikos zu bestellen. Wird ein hohes Brandrisiko im Betrieb festgestellt, sollte ein Brandschutzbeauftragter sich bei 100 Mitarbeitern um das Brandschutzkonzept, die Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen und die Feuerlöscheinrichtungen im Betrieb kümmern. Bei einem geringen Brandrisiko reicht die Bestellung gemäß vfdb ab 250 Mitarbeitern. 

Die folgende Tabelle zeigt, wann ein Brandschutzbeauftragte nach Anzahl an Arbeitnehmern und je nach Brandrisiko empfohlen wird:

Brandrisiko auf geringem Niveaubei mindestens 250 Arbeitnehmern
Brandrisiko auf mittlerem Niveaubei mindestens 175 Arbeitnehmern
Brandrisiko auf hohem Niveaubei mindestens 100 Mitarbeitern

Abweichende Empfehlungen gelten für Bürobetriebe, Hotels, Gaststätten, Krankenhäuser oder Pflegeheime. Einen externen oder festangestellten Brandschutzbeauftragten zu bestellen, ist zusammenfassend keine unternehmerische Verpflichtung. Gleichzeitig gibt es objektive Gründe, bei denen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten sinnvoll ist und die Sicherheit aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter erhöht.  

In den meisten Fällen reicht ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen aus. In sehr großen Firmen kann die Bestellung mehrerer Brandschutzbeauftragter aufgrund der Größe der Belegschaft notwendig werden. 

Welche Aufgaben übernimmt der Brandschutzbeauftragte?

Ein Brandschutzbeauftragter hat vielfältige Aufgaben, die sich nach den Gegebenheiten im Betrieb und nach der individuellen Brandgefährdung richten. Zu den typischen Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten gehören: 

  • Konzeption und Weiterentwicklung der Brandschutzordnung,
  • Beratertätigkeit in Bezug auf den Brand- und Explosionsschutz im Betrieb,
  • proaktive Erkennung von Gefahrenpotenzialen für Brände im Betrieb,
  • die Entwicklung geeigneter Brandschutzmaßnahmen,
  • Begutachtung von Arbeitsplätzen in Bezug auf die Brandgefährdung,
  • Gewährleistung ausreichender Qualifikation und Schulung aller Mitarbeiter zum Thema Brandschutz,
  • Bewertung potenzieller Risiken von physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen,
  • Implementierung einer professionellen Brandschutzorganisation,
  • Aufbau der Brandschutzordnung, die zum Beispiel die Feuerlöscheinrichtungen im Betrieb und Alarmpläne beschreibt,
  • Beratertätigkeit zu Brandschutzmaßnahmen bei Neubauten oder Umbaumaßnahmen,
  • Lotse und Kommunikator zwischen Geschäftsleitung, Fachbehörden, Sachversicherern, der Berufsgenossenschaft und der Feuerwehr,
  • Organisation von Brandschutzkontrollen, Betriebsbegehungen und Probeevakuierungen und 
  • die enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung und den Brandschutzhelfern.

Welche Rechte hat der Brandschutzbeauftragte?

Der Brandschutzbeauftragte ist im Betrieb nicht weisungsbefugt. Trotz der fehlenden Weisungsbefugnis verfügt er über weitreichende Rechte und Kompetenzen im Fachbereich Brandschutz. Unter anderem hat ein Brandschutzbeauftragter die Verantwortung, die Einhaltung der Brandschutzvorschriften zu überwachen. Dies beinhaltet: 

  • Überprüfung der Feuerlöscheinrichtungen,
  • Überprüfung aller Brandschutzmaßnahmen und der Brandschutzausrüstung, 
  • das Erstellen von Notfallplänen, 
  • die Durchführung regelmäßiger Brandschutzübungen und 
  • die Schulung der Mitarbeiter. 

Des Weiteren ist der Brandschutzbeauftragte für die Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und anderen beteiligten Personen zuständig.

Im Rahmen seiner Tätigkeit kann der Brandschutzbeauftragte auf Brandgefährdung hinweisen, Brandschutzmaßnahmen implementieren, die Gefährdungsbeurteilungen prüfen und anpassen und das Brandschutzkonzept aktuell halten. 

Bei Gefahren oder Verstößen gegen Vorschriften muss der Brandschutzbeauftragte proaktiv auf die Einhaltung der Bestimmungen hinweisen. Festgestellte Mängel oder Fehler, die vom Arbeitgeber nicht behoben werden, werden vom Brandschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet. 

Wer kann Brandschutzbeauftragte werden?

Grundsätzlich können alle Mitarbeiter im Betrieb mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Brandschutzbeauftragten im Betrieb bestellt werden. Neben einem persönlichen Interesse an den Themen Brandschutz und Arbeitssicherheit müssen angehende Brandschutzbeauftragte eine Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten absolvieren und ihre Sachkunde nachweisen. Sie erhalten in der Folge die Genehmigung der lokalen Behörden, als Brandschutzbeauftragter zu arbeiten. 

Zusätzlich müssen sie sich regelmäßig weiterbilden und die neuesten Vorschriften und Entwicklungen im Bereich der Brandschutzmaßnahmen kennen. 

Welche Qualifikationen und Kompetenzen sollte ein Brandschutzbeauftragter aufweisen? 

Brandschutzbeauftragte sollten sich mit ihrer Aufgabe identifizieren können. Zusätzlich sollten sie über kommunikative Fähigkeiten und Durchsetzungsvermögen verfügen und Brandschutzmaßnahmen und Vorgaben der Behörden ernst nehmen. Neben ihrer Berufsausbildung absolvieren sie eine spezifische Qualifikation im Bereich Brandschutz, die entweder an einer Fachhochschule oder bei einem externen Anbieter erworben werden kann.  

Die gesammelten Anforderungen und Ausbildungsinhalte für Brandschutzbeauftragte sind in der Berufsgenossenschaftlichen Information “Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten” (BGI 847) aufgeführt. Die Ausbildung beträgt für Personen ohne Vorkenntnisse zwei Wochen und kann auf eine Woche verkürzt werden, wenn die Teilnehmer als Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt sind oder Mitglieder der Feuerwehr mit Gruppenführerausbildung sind. 

Eine Erstschulung bei der DEKRA-Akademie zum Brandschutzbeauftragten in Präsenz kostet beispielsweise 2.796,50 Euro. 

Wie viel Gehalt bekommt ein Brandschutzbeauftragter?

Bei einer hauptberuflichen Tätigkeit verdient ein Brandschutzbeauftragter abhängig von seiner Qualifikation und der Größe des Betriebs zwischen 3.000 Euro bis 4.000 Euro brutto im Monat. 

Warum ist ein Brandschutzbeauftragter im Betrieb wichtig?

Die Arbeit eines Brandschutzbeauftragten im Unternehmen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Brandschutzbeauftragte kümmern sich nicht nur um das Brandschutzkonzept und die Brandschutzmaßnahmen. Mit ihrer Qualifikation im Bereich Brandschutz schulen sie ebenfalls die Belegschaft und legen auf diese Weise den Grundstein, um die Brandgefährdung im Betrieb zu minimieren und Brandunfälle zu reduzieren.

Sind Brandschutzbeauftragte haftbar?

Brandschutzbeauftragte sind nicht weisungsbefugt. In ihrer Tätigkeit beraten sie die Geschäftsleitung und kümmern sich um die Einhaltung von Brandschutzmaßnahmen. Ob sie im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden können, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel sind Brandschutzbeauftragte bei Brandunfällen rechtlich nicht haftbar. Wurden Unternehmenspflichten im Brandschutz eindeutig von der Geschäftsleitung auf den Brandschutzbeauftragten übertragen, kann sich ein anderes Bild ergeben. Bei Haftungsfragen sollte ein spezialisierter Anwalt kontaktiert werden.