Brandschutzordnung: Was Sie zu Vorgaben und Umsetzung wissen sollten

Brandschutzordnung: Was Sie zu Vorgaben und Umsetzung wissen sollten

Unternehmen sind verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Arbeitskräfte am Arbeitsplatz zu sorgen. Neben einer Einrichtung, die Gesundheit und Leben der Arbeitnehmer schützt, gehört auch die Erstellung und das Aushängen einer Brandschutzordnung zu den Pflichten eines Unternehmens. An den Inhalt der Brandschutzordnung knüpft der Gesetzgeber bestimmte Vorgaben, wir sagen Ihnen welche.
Inhaltsverzeichnis

Was ist die Brandschutzordnung?

Mit der Brandschutzordnung gibt das Unternehmen der Belegschaft einen Katalog von Verhaltensweisen und Maßnahmen an die Hand, die bei Ausbruch eines Brandes zu befolgen sind. Der Arbeitgeber nennt in der Verordnung Flucht- und Rettungswege. Außerdem weist er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf hin, dass diese für den Notfall freizuhalten sind.

Die Brandschutzordnung enthält Regelungen, die der Brandschutzverhütung dienen sollen. Dies kann sich z.B. auf den richtigen Umgang mit Kerzen oder die Entsorgung von elektronischen Geräten beziehen.

Welche Vorgaben macht der Gesetzgeber zur Brandschutzordnung?

Damit der Brandschutz in jedem Fall gewährleistet ist, regelt der deutsche Gesetzgeber durch die DIN 14096 Vorgaben, wie eine Brandschutzordnung auszusehen hat. Nach dieser Norm gliedert sich die Brandschutzordnung in die drei Teile A, B und C.

Brandschutzordnung Teil A

Die Brandschutzordnung Teil A muss jedes gewerbliche Unternehmen beachten, das Personal beschäftigt. Zur Zielgruppe gehören aber auch die Personen, die das Gebäude besuchen. Dies können z.B. Kunden und Geschäftspartner sein.

Die Unternehmensleitung führt in der Brandschutzordnung Teil A die Mindestanforderungen auf, die im Brandfall und zur Brandverhütung alle Arbeitnehmer beachten müssen.

Der Betrieb weist die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit diesem Aushang auf ein strenges Rauchverbot hin. Zudem soll die Belegschaft darauf achten, dass es keine offenen Flammen oder Zündquellen gibt.

Das Verhalten im Brandfall sieht als oberste Regel vor, Ruhe zu bewahren und den Brand bei der Feuerwehr zu melden. Dem meldenden Mitarbeiter obliegt es, möglichst genaue Angaben über den Ort und das Ausmaß des Brandes zu machen. Falls es dem Melder möglich ist, soll er mittels eines Feuerlöschers versuchen, den Brand zu löschen. In jedem Fall soll er gefährdete Personen warnen und alle Türen schließen. Um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen, soll die meldende Person keinen Aufzug benutzen und die von dem Brandschutzbeauftragten eingerichtete Sammelstelle aufsuchen.

Brandschutzordnung Teil B

Die Adressaten der Brandschutzordnung Teil B sind alle Personen, die sich regelmäßig in dem Gebäude aufhalten und keine besondere Brandschutzaufgaben erfüllen müssen. Das Unternehmen muss die Brandschutzordnung Teil B schriftlich aushängen und allen zugänglich machen, die sich in dem Gebäude aufhalten. Dabei muss das Unternehmen darauf achten, dass die Verordnung an die individuellen Verhältnisse eines jeden Betriebes angepasst wird. Zudem sieht § 12 des Arbeitsschutzgesetzes vor, dass der Betrieb jährlich eine Brandschutzunterweisung für die Beschäftigten durchführt.

Die Regelungen der Brandschutzverordnung Teil B beziehen sich auf Maßnahmen zur Brandverhinderung und zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung.

Die Brandschutzordnung Teil B klärt die Belegschaft über die Flucht- und Rettungswege auf, die im Fall eines Brandes freizuhalten sind. DIN 14096 bestimmt, folgende Punkte in der Brandschutzverordnung Teil B zu berücksichtigen:

  • Brandverhütung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Verhalten zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung
  • Melde- und Löscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Meldung eines Brandes
  • Alarmvorrichtungen
  • Verhaltensweise, um sich selbst in Sicherheit zu bringen
  • Löschversuch 

Brandschutzordnung Teil C

Mit der Brandschutzordnung Teil C beschäftigten sich die Mitarbeiter, die besondere Brandschutzaufgaben erfüllen. Hierzu zählen die Brandschutzbeauftragten und die Brandschutzhelfer. In diesem Teil der Brandschutzvorschriften bestimmt der deutsche Gesetzgeber, wie einzelne Brandschutzmaßnahmen durchzuführen sind, damit ein Brand verhindert werden kann.

Die Brandschutzordnung Teil C soll die folgenden Gliederungspunkte zum Inhalt haben:

  • Maßnahmen zur Brandverhütung
  • Alarmierung und Meldung
  • Sicherheitsmaßnahmen für alle Personen, die sich in dem Gebäude aufhalten
  • Maßnahmen zur Lösung des Brandes
  • Vorbereitung und Unterstützung des Feuerwehreinsatzes
  • Nachsorge

Wie gelingt die Umsetzung der Brandschutzordnung in der Praxis?

Um im Brandfall die Sicherheit der Belegschaft zu garantieren, sieht der Gesetzgeber für die praktische Umsetzung der Brandschutzordnung die folgenden Maßnahmen vor:

  • Bestellung eines Brandschutzbeauftragten
  • Beschilderungen und Löscheinrichtungen
  • Brandschutzübungen
  • baulicher Brandschutz
  • Sammelstellen
  • Brandschutznachweis

Bestellung eines Brandschutzbeauftragten

Für jedes Unternehmen, dass eine Gewerbefläche von mehr als 2000 Quadratmetern hat, gehört die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zu den obersten Prioritäten. Unternehmen mit einer kleineren Verkaufsfläche sollten die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in ihrem Betrieb prüfen.

Zu dem Aufgabenbereich eines Brandschutzbeauftragten gehört die Brandverhütung. Er berät die Unternehmensführung, welche Maßnahmen diese ergreifen muss, damit die Brandgefahr in dem Betrieb minimiert wird.

Für die Beschäftigten ist der Brandschutzbeauftragte Ansprechpartner zu allen Fragen, die Brandverhütung und den Brandschutz betreffen.

Der Brandschutzbeauftragte sorgt dafür, dass sich in dem Unternehmen eine ausreichende Anzahl von Feuerlöscheinrichtungen befindet.

Die für den Brandschutz verantwortliche Person begleitet die Vertreter von Feuerwehr und Behörden bei den Betriebsbegehungen. Sie erstellt die Notfallpläne und gestaltet die Flucht- und Rettungswege.

Außerdem obliegt dem Brandschutzbeauftragten die Durchführung von regelmäßigen Kontrollgängen. Hierbei soll er überprüfen, ob die Rettungswege frei und die Feuerlöscheinrichtungen funktionsfähig sind.

Beschilderungen und Löscheinrichtungen

Der Brandschutzbeauftragte muss auf eine ausreichende Beschilderung achten, die die Mitarbeiter und andere Personen im Gebäude im Brandfall auf mögliche Brandschutzmaßnahmen hinweist. Hierzu zählen z.B. die Angabe, dass es sich bei einer Tür um eine Brandschutztür handelt. Auch Standorte von Löscheinrichtungen müssen von dem Brandschutzbeauftragten deutlich gekennzeichnet werden, sodass jeder in der Nähe darauf hingewiesen wird.

Brandschutzübungen

In der Verantwortung eines Brandschutzbeauftragten steht die Durchführung regelmäßiger Brandschutzübungen. Dem Brandschutzbeauftragten steht es frei, diese Aufgabe an eine Fachkraft für die Arbeitssicherheit zu delegieren. In der Planung der Brandschutzübung sollte die verantwortliche Person die Beantwortung der folgenden Fragen integrieren:

  • Welches Ziel verfolgt die Brandschutzübung?
  • Wie ist der genaue Ablauf?
  • Welchen Umfang soll die Brandschutzübung haben?
  • Zu welchem Zeitpunkt soll die Übung durchgeführt werden?
  • Soll es eine Vorankündigung an die Belegschaft geben oder nicht?
  • Wer übernimmt die Haftung für Schäden, die bei der Brandschutzübung entstehen können?

Baulicher Brandschutz

Der Brandschutzbeauftragte hat die Unternehmensleitung darauf hinweisen, dass ein Gebäude in seiner baulichen Art nicht die Anforderungen eines wirksamen Brandschutzes erfüllt. Hier gilt es, alle Maßnahmen und Methoden zu ergreifen, die einen Brand verhindern oder im Brandfall die Ausbreitung auf ein Mindestmaß reduzieren. Dies kann das Unternehmen z.B. durch den Einsatz von Brandtüren realisieren.

Einrichten von Sammelstellen

Bei Ausbruch eines Brandes muss die Unternehmensleitung das Gebäude so schnell wie möglich evakuieren. Zu diesem Zweck richtet der Brandschutzbeauftragte vorbeugend Sammelstellen ein, an die sich alle Personen aus dem Gebäude begeben sollen. Bei der Auswahl der Sammelstelle muss der Brandschutzbeauftragte darauf achten, dass sich die Sammelstelle nicht in einer möglichen Gefahrenzone befindet und über alle Flucht- und Rettungswege erreicht werden kann. Durch eine ausreichende Beschilderung trägt er dafür Sorge, dass auch ortsfremde Personen die Sammelstelle ohne Zeitverzögerung aufsuchen können.

Brandschutznachweis

Mit dem Brandschutznachweis bestätigt ein Unternehmen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, dass es alle erforderlichen Maßnahmen erfüllt hat, die zur Vorbeugung oder zur Bekämpfung eines Brandes ergriffen werden müssen.

Welche Prüfverfahren zur Brandschutzordnung gibt es?

Für die Einhaltung der Brandschutzordnung müssen die Regelung und die praktische Umsetzung turnusmäßig überprüft werden. Die Prüfungsverfahren sind in den folgenden DIN-Normen festgelegt:

DIN EN 1364-1

Die DIN EN 1364-1 regelt das Prüfverfahren, das die Feuerwiderstandsdauer von nicht tragenden Wänden bestimmt. Die Vorgaben beziehen sich auf Innenwände, die nicht verglast sind und auch für nichttragende Glaswände.

DIN EN 1365-1

Die DIN 1365-1 stellt Verfahren auf, die die Feuerwiderstandskraft von tragenden Bauteilen kontrollieren sollen. Der Kontrolleur kann die Vorschrift bei Innenwänden und bei Außenwänden zu Rate ziehen.

Die DIN 1365-1 legt z.B. die Prüfgeräte fest, die der Kontrolleur bei der Prüfung benutzen kann. Außerdem muss er sich an die Prüfbedingungen halten, die eine bestimmte Reihenfolge bei der Durchführung der Prüfung festlegen.

Zu den Maßnahmen, die ein Prüfer ergreift, gehören z.B. die Rohrabschottungen. Diese beziehen sich auf alle in dem Gebäude vorhandenen Versorgungs-, Abwasser- und Elektroleitungen. Mit den Rohrabschottungen soll sichergestellt werden, dass Feuer oder Rauch sich im Brandfall nicht weiter ausbreiten können (Rauchdichtheit).

Fazit: Die Bedeutung der Brandschutzordnung im Betrieb

Die Brandschutzordnung gibt Ihnen Vorgaben, um in Ihrem Unternehmen effektive Maßnahmen zur Brandverhütung durchzusetzen. Auch gewährleisten diese Maßnahmen Ihnen und Ihren Beschäftigten sowie Besuchern im Brandfall den bestmöglichen Schutz. 

Durch die festgelegten Normen der Brandschutzordnung scheint diese auf den ersten Blick kompliziert und aufwendig umzusetzen. Doch Sie können durch die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten einige Aufgaben sowie Verantwortlichkeiten delegieren. Setzen Sie die gesetzlichen Vorgaben also pflichtgemäß um, so sind Sie im Kontrollfall, noch wichtiger im Notfall, auf der sicheren Seite.