Dies ist eine Infografik mit der Aufschrift: "Feuerlöscher-Prüfpflicht - So halten Sie Ihre Prüffrist erfolgreich ein".

Feuerlöscher: Prüfpflicht und Prüffristen einhalten

Die Prüfung von Feuerlöschern ist für jeden Betrieb Pflicht. Schließlich müssen die Löscher im Falle eines Brandes auch sicher funktionieren. Daher müssen sie regelmäßig von Fachleuten auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Doch wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden? Und welche Strafen drohen bei Überziehung der Prüffrist? Im folgenden Artikel verrate ich Ihnen, welche Prüffristen für Feuerlöscher gelten, wie Sie sicherstellen, dass Sie die Prüfplicht auch einhalten und mit welchen Bußgeldern Sie rechnen müssen, wenn Sie die Prüffrist doch mal überschritten haben.
Inhaltsverzeichnis

Feuerlöscher-Prüfplicht: Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?

In Deutschland hergestellte Feuerlöscher sind mindestens alle 2 Jahre zu prüfen. Gesetzliche Grundlage für die Prüfplicht bildet die Norm DIN 14406-4. Die regelmäßige Wartung stellt sicher, dass die Feuerlöscher im Notfall einwandfrei funktionieren und jederzeit einsatzbereit sind. Die Prüfung muss durch einen „Sachkundigen“ erfolgen. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Feuerlöscher eine Prüfplakette, die das Datum der nächsten Wartung anzeigt.

Zusätzlich sollte der Betrieb regelmäßig visuelle Inspektionen durchführen, um sicherzustellen, dass die Feuerlöscher unbeschädigt, zugänglich und ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.

Was wird bei einer Feuerlöscher-Prüfung kontrolliert?

Die Kontrolle von Feuerlöschern ist unter anderem in der DIN 14406 geregelt. Bei einer Prüfung wird zunächst der allgemeine Zustand des Löschers kontrolliert. Danach nehmen sich die Prüfer das Gehäuse vor. Sie schauen dort nach möglichem Rostbefall oder äußeren Beschädigungen.

Anschließend wird bei Dauerdrucklöschern der Druck kontrolliert. Bei Aufladelöschern wird ebenfalls geprüft, ob die Druckgaskartusche noch funktionsfähig ist.

Zur Feuerlöscher-Prüfung gehört auch die Kontrolle der Prüfplakate sowie der Beschriftung des Löschers.

Verfügt der Schaumlöscher über eine spezielle Aufhängung wird diese auch im Prüfprotokoll aufgenommen.

Finden die Prüfer Schäden am Feuerlöscher oder haben sie festgestellt, dass das Löschmittel nicht mehr ausreicht, werden Schaumlöscher nachgefüllt und anschließend wieder versiegelt.

Kennzeichnung des Feuerlöschers nach Prüfung

Nach erfolgreicher Prüfung des Feuerlöschers muss dieser mit einem Prüfplakette versehen werden. So kann jeder erkennen, ob und wann das Gerät letztmals gecheckt wurde und wann die nächste Prüfung ansteht.

Mit folgenden Angaben muss der Feuerlöscher nach Prüfung gekennzeichnet werden:

  • Anschrift, Kontakt und Name des Sachverständigen, der die Prüfung übernommen hat (inklusive Kennziffer)
  • Prüftermin (Datum des Tages, wo die Prüfung erfolgt ist)
  • Hinweise zur Durchführung der Innenprüfung (inklusive Datum)
  • Datum der nächsten wiederkehrenden Prüfung (Datum errechnet sich aus der 2-jährigen Prüffrist, bezogen auf das tatsächliche Herstellungsdatum des Feuerlöschgeräts.)

Wer darf Feuerlöscher prüfen?

Feuerlöscher können nur von dafür ausgebildeten Personen kontrolliert werden, den sogenannten Sachkundigen. Die Bedingungen, die der Prüfer erfüllen muss, finden sich in der Norm 14406-4.

Als Sachkundige kommen in Frage:

  • Hersteller von Feuerlöschern (oftmals werden entsprechende Prüfungen als Kundenservice angeboten)
  • Sachverständige des TÜV’s
  • Freie Prüfdienste, die sich auf die Wartung von Feuerlöschern spezialisiert haben

Welche Strafen drohen bei abgelaufener Prüffrist bei Feuerlöschern?

Werden Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gewartet oder geprüft, kann das ein Bußgeld von bis zu 1.000 € nach sich ziehen. Aus diesem Grund sollten Sie die Prüfpflicht ernst nehmen und stets die Prüffristen einhalten.

Wie halten Sie die Prüffristen bei Feuerlöschern erfolgreich ein?

Um hohe Bußgelder zu vermeiden, sollten Sie sich stets vergewissern, ob wirklich alle Feuerlöscher in Ihrem Betrieb einsatzbereit sind. Schauen Sie sich bei einem Betriebsrundgang die Prüfplaketten Ihrer Feuerlöscher ganz genau an. Notieren Sie alle Löschgeräte, bei denen die Prüfung in Kürze ansteht oder bei denen die Prüffrist bereits überschritten wurde.

Markieren Sie die betroffenen Löschgeräte beispielsweise in einer Kopie Ihres Flucht- und Rettungsplans und händigen Sie diesen dem Prüfer aus. So stellen Sie sicher, dass auch wirklich alle prüfpflichtigen Feuerlöscher kontrolliert werden.

Mein Expertentipp: Durch einen einheitlichen Prüftermin für alle Feuerlöscher in Ihrem Betrieb können Sie Kosten sparen und gleichzeitig eine Überschreitung der Prüffrist vermeiden.

Ebenfalls wichtig: Die Feuerlöscher-Prüffrist sollte auch bei der Brandschutzunterweisung thematisiert werden, damit Mitarbeiter für dieses Thema sensibilisiert werden.