Winterreifen bei Firmenwagen – wie steuerlich absetzen?

Selbstständige und Unternehmer fragen sich bei Ihrem Dienstwagen oftmals: Kann man die Kosten für einen Satz Winterreifen für den Firmenwagen sofort als Betriebsausgabe absetzen? Oder müssen die Winterreifen abgeschrieben werden? Ich liefere Ihnen die Antwort, wie Sie Winterreifen richtig steuerlich absetzen.
Inhaltsverzeichnis

Wann müssen Winterreifen vom Firmenwagen als Anschaffungskosten abgeschrieben werden?

Die Winterreifen für Ihren Firmenwagen müssen stets abgeschrieben werden, wenn es sich um den ersten Satz an Winterreifen handelt. Denn der erste Satz von Winterreifen, den Sie für Ihren aktuellen Firmenwagen gekauft haben, gehört noch zu den Anschaffungskosten und muss mit dem Restwert des Firmenwagens aktiviert und abgeschrieben werden – und zwar über dessen Nutzungsdauer.

Wann dürfen Sie Winterreifen vom Firmenwagen direkt als Betriebsausgabe abgesetzt werden?

Winterreifen dürfen als sofort abziehbare Betriebsausgaben verbucht werden, wenn es sich bei den Winterreifen um einen Ersatz für frühere Winterreifen handelt. Um die Kosten unmittelbar, also in demselben Jahr, noch vollständig absetzen zu können, darf also keine erstmalige Anschaffung vorliegen.

Übersicht: Winterreifen erfolgreich absetzen

Ob Winterreifen für den Firmenwagen steuerlich absetzbar sind oder aktiviert und abgeschrieben werden müssen, hängt davon ab, ob es sich bei den Winterreifen um eine Erstanschaffung handelt oder um einen Ersatz.

  • Erstanschaffung: Die erstmalige Anschaffung von Winterreifen für Ihren aktuellen Dienstwagen wird als Teil der Anschaffungskosten betrachtet und muss demnach gemeinsam mit dem Restwert des Firmenfahrzeugs aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
  • Ersatz: Die Ausgaben für einen neuen Satz Winterreifen als Ersatz können umgehend in voller Höhe abgeschrieben werden, vergleichbar mit den Kosten einer Autoreparatur.