Gerhard Schneider

Gerhard Schneider
Gerhard Schneider ist Chefredakteur des Informationsdienstes „Einfach Steuern sparen“. Nach dem Studium und einem Volontariat beim Verlag für die Deutsche Wirtschaft gründete er sein eigenes Redaktionsbüro. Als Selbstständiger arbeitete Gerhard Schneider sich tief in die Steuermaterie ein, um seine persönliche Steuerlast zu senken, und begann wenig bekannte Steuertipps zu „sammeln“. Die Ergebnisse stellt er seither seinen Lesern zur Verfügung.
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Große Unternehmen werden turnusmäßig von Betriebsprüfern durchleuchtet. Eine solche regelmäßige Überprüfung gibt es bei kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern nicht.
So setzen Sie private Gegenstände für den Betrieb ab
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Frage: Ich habe mich gerade selbstständig gemacht. Um möglichst viel Geld zu sparen, habe ich mein Büro mit alten Möbeln und Computern eingerichtet, die ich vorher privat genutzt...
Ehemalige Kunden zurückgewinnen – neue Umsätze mit alten Kunden
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Neukundenwerbung – darum dreht sich in Werbung und Marketing fast alles. Doch darüber wird immer wieder ein Weg vergessen, der oft preiswerter und weniger aufwändig ist: Die Rückgewinnung...
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Die Idee: Sie legen Gegenstände aus Ihrem Privatbesitz in Ihr Unternehmen ein. Wenn Sie es richtig machen, verringert sich Ihr zu versteuernder Gewinn um den Wert des Gegenstands...
Aushilfsbeschäftigung: Minijobber und Aushilfskräfte steueroptimal beschäftigen
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Mit dem Einsatz von Aushilfskräften können Sie als Selbstständiger nicht nur personelle Engpässe überbrücken. Es eröffnen sich auch interessante finanzielle und steuerliche Aspekte, für Sie als Arbeitgeber wie...
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Warum Sie auch die Steuernummer genau anschauen sollten
Buchhaltung
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Der Eigentumsvorbehalt ist zurzeit an mehreren Stellen in der politischen Diskussion. So wird diskutiert, ob auch für Werkunternehmer die ursprünglich für Kaufverträge entwickelten Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gelten sollen.
Vermeiden Sie diese Steuerfalle: Wann Sie Zinsen nicht als Steuern absetzen können
Steuerrecht
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Eine Steuerfalle, die nur wenige Selbstständige kennen: Sind die Zinszahlungen zu hoch oder werden sie fürs falsche Konto fällig, können Sie die Zinsen nicht als Betriebsausgabe absetzen.