Selbstständige: Steuerärger um Ihren Zweitwagen

Als Selbstständiger haben Sie sich bestimmt schon einmal gewünscht, dass Sie sich teilen oder klonen könnten, damit Sie gleichzeitig an mehreren Stellen arbeiten könnten… Der Fiskus geht neuerdings davon aus, dass Sie dazu in der Lage sind – zumindest wenn es um Ihren Firmenwagen geht.

Als Selbstständiger haben Sie sich bestimmt schon einmal gewünscht, dass Sie sich teilen oder klonen könnten, damit Sie gleichzeitig an mehreren Stellen arbeiten könnten … Der Fiskus geht neuerdings davon aus, dass Sie dazu in der Lage sind – zumindest wenn es um Ihren Firmenwagen geht. Wieder einmal ist der Fiskus auf seiner stetigen Suche nach Mehreinnahmen beim Firmenwagen fündig geworden. Diesmal geht es um diese häufige Konstellation: Sie sind Single und haben 2 Firmenwagen. Oder alternativ: Sie haben 2 Firmenwagen nur für Ihre eigene betriebliche Nutzung und Ihr Ehepartner hat einen eigenen Privatwagen.

Bisher nur für ein Fahrzeug einen Privatanteil versteuern

In solchen Fällen galt bisher die nach dem gesunden Menschenverstand richtige Anweisung der Finanzverwaltung, dass nur für einen der beiden Fahrzeuge ein Privatanteil versteuert werden muss. Wenn der Selbstständige per 1-%-Regelung einen Privatanteil für das teurere Fahrzeug versteuerte, konnte er die Kosten für den anderen Firmenwagen ohne weiteren Nachweis zu 100 % als Betriebsausgabe geltend machen. Schließlich kann sich niemand mehrteilen und mehr als einen Wagen gleichzeitig nutzen. Doch damit ist nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs nun Schluss (BFH, Urteil vom 9.3.2010, Az. VIII R 24/08):

Selbstständiger nutzte mehrere Wagen aus seinem Betriebsvermögen

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein selbstständiger Unternehmensberater mehrere Wagen in seinem Betriebsvermögen, die er auch privat nutzte. Seine Ehefrau hatte an Eides statt versichert, nur ihr eigenes Fahrzeug zu nutzen. Kinder hatte das Ehepaar nicht. Trotzdem hatte das Finanzamt die 1-%-Regelung auf alle Autos angewandt. Die Klage dagegen blieb jetzt bis zur letzten Instanz erfolglos.

Nutzen Sie diese Auswege

Nach dieser Entscheidung bleiben Ihnen 2 Auswege, um die Kosten eines betrieblichen (Zweit-)Wagens steuerlich zu 100 % als Betriebsausgabe geltend zu machen.

  • Lösung 1: Sie führen ein Fahrtenbuch und weisen dadurch lückenlos nach, dass Sie diesen Wagen nur betrieblich nutzen. Diese Lösung ist jedoch mit viel Arbeit verbunden und fehleranfällig, da Fahrtenbücher vom Finanzamt überprüft und gern angezweifelt werden.
  • Lösung 2: Sie suchen sich als zweiten Firmenwagen ein Fahrzeug, das von der Bauart ein typisches betriebliches Fahrzeug ist. Beispielsweise ein Kastenwagen ohne hintere Sitze und mit Ladefläche. Wenn Sie dann auch noch nachweisen können, dass Sie einen solchen Wagen brauchen, um Material, Werkzeuge, Muster oder Waren zu transportieren, steht einer 100%igen Anerkennung der Kosten nicht mehr viel im Wege.