Tankkarte und private Nutzung: So geht das aber nicht, lieber Arbeitnehmer!
Als Sie ihn zur Rede stellen, behauptet er auch noch frech, dass Sie ihm die Privatnutzung doch erlaubt hätten. Schließlich sei sie ihm nicht ausdrücklich verboten worden …
Genau so ist es einem Arbeitgeber aus Schleswig-Holstein ergangen, der von seinem Arbeitnehmer das Geld zurückforderte, das dieser über die Firmenkarten (Kreditkarte und Tankkarte) ausgegeben hatte. Da das Arbeitsverhältnis beendet wurde (wen wundert’s?) , behielt der Arbeitgeber die offene Summe kurzerhand von der letzten Lohnabrechnung ein. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer.
So hat das Gericht entschieden
Wenn ein Arbeitnehmer behauptet, ihm sei eine Firmenkreditkarte oder Tankkarte auch zur privaten Nutzung überlassen worden, muss er diese Behauptung auch beweisen können. Kann er das nicht, können Sie – ungeachtet aller Pfändungsfreigrenzen – das Geld zurückfordern bzw. vom Lohn einbehalten (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.03.2011, Az. 2 Sa 526/10).
Tipp:
Grundsätzlich dienen Bank- und Tankkarten, die Sie als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer überlassen, zur Bestreitung von Ausgaben für dienstliche Zwecke – auch wenn das nicht ausdrücklich besprochen wurde. Soll eine Privatnutzung möglich sein, muss dies ausdrücklich vereinbart werden. Trotz dieses klaren Richterspruchs empfehle ich Ihnen dennoch, die Privatüberlassung ausdrücklich zu untersagen, so dass es zu solchen „Missverständnissen“ erst gar nicht kommen kann. Zum Beispiel so:
„Die dem Arbeitnehmer überlassene Visa-Kreditkarte sowie die Tankkarte Nr. xxxxxxx wird ausschließlich zur geschäftlichen Nutzung überlassen. Eine private Verwendung wird ausdrücklich untersagt.“