Beitragsbild des Artikels "Firmenfahrrad". Rechts ist ein Piktogramm einer Frau abgebildet, die auf einem Firmenfahrrad unterwegs ist.

Firmenfahrrad und Steuern: So profitieren Arbeitgeber und Mitarbeiter

Über Jahre waren öffentliche Verkehrsmittel (ÖPNV) und das eigene Auto für Beschäftigte die üblichen Fortbewegungsmittel. Mit der gesellschaftlichen Diskussion um Umweltschutz und die notwendige Dekarbonisierung ist das Fahrrad in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus als Fortbewegungsmittel der ersten Wahl gerückt. Die Fördermöglichkeiten, die der Gesetzgeber für Firmenfahrräder implementiert hat, sind ein wesentlicher Grund für den Boom, den das E-Bike in den letzten Jahren erfährt. Dieser Artikel erklärt aus Arbeitgebersicht, wie das Rad steuerlich behandelt werden und wie Unternehmer die Betriebskosten von der Steuer absetzen können. Neben den Steuern absetzen geht es auch um die Frage, ob Leasing oder der Kauf eines Firmenfahrrads die bessere Alternative darstellen.
Inhaltsverzeichnis

Wie werden Dienstfahrräder steuerlich behandelt?

Bei der steuerlichen Behandlung von Firmenrädern ist zunächst die Frage entscheidend, ob das Dienstrad in Form einer Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt wird oder das Firmenfahrrad als Gehaltsextra betrachtet wird. Folgende steuerlichen Folgen ergeben sich daraus:

  • Dienstrad als Gehaltsumwandlung: Wird ein Fahrrad per Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt, zahlen Angestellte die Monatsraten aus ihrem Bruttolohn. Für die private Nutzung wird der geldwerte Vorteil mit nur noch 0,25 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung versteuert. Angestellte können durch die Gehaltsumwandlung durch den Steuervorteil bis zu 40 Prozent im Vergleich zum klassischen Kauf eines Fahrrads sparen.
  • Firmenrad als Gehaltsextra: Wird ein E-Bike vom Unternehmen als Gehaltsextra zur Verfügung gestellt, übernimmt der Arbeitgeber die vollen Kosten für das Fahrrad. Diese Variante ist für Mitarbeitende steuerfrei.

Geldwerter Vorteil beim Firmenfahrrad richtig versteuern

Für die private Nutzung von Fahrrädern muss in vielen Fällen ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Dieser beträgt seit 2020 nur noch 0,25 Prozent des Listenpreises pro Monat (zuvor 0,5 Prozent ab 2019 und 1 Prozent bis 2018).

Der geldwerte Vorteil ist Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns und unterliegt der Lohn- und Einkommensteuer sowie den Sozialversicherungsbeiträgen.

Beispielrechnung Versteuerung Dienstrad per Gehaltsumwandlung

Ein Unternehmen stellt seinem Mitarbeiter ein E-Bike im Wert von 3.000 Euro zur Verfügung. Der geldwerte Vorteil berechnet sich wie folgt:

  • 3.000 Euro x 0,25 % = 7,50 Euro monatlich.
  • 7,50 Euro x 12 Monate = 90 Euro jährlich.

Der Mitarbeiter muss 90 Euro pro Jahr als geldwerten Vorteil für das Rad versteuern.

Steuervergünstigung: Wann sind Firmenfahrräder steuerfrei?

Wird das Rad vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt, bleibt der geldwerte Vorteil seit 2019 steuer- und beitragsfrei. Wichtig ist, dass das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und die Nutzung nicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erfolgt.

Diese Steuervergünstigung für Fahrräder ist bis Ende 2030 befristet. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass das Bike im Zeitraum 2019 bis 2030 erstmals überlassen wurde. Für den Arbeitnehmer entfallen somit Lohn- und Einkommensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge auf den geldwerten Vorteil für das Rad. Zusätzlich gilt: Das Rad kann ebenso für private Fahrten genutzt werden.

Wie werden E-Bikes steuerlich behandelt?

Klassische E-Bikes werden steuerlich wie normale Fahrräder behandelt. Für S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h erreichen, gelten abweichende steuerliche Regelungen.

Info: S-Pedelecs sind schnellere Versionen von Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h. Im Gegensatz zu normalen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h benötigen S-Pedelecs eine Fahrerlaubnis, Versicherungskennzeichen und unterliegen der Helmpflicht.

Für S-Pedelecs gilt: Rechtlich werden sie wie ein E-Auto klassifiziert und versteuert. Seit 01.01.2020 gilt für Sie die 0,25 % Regel für die Versteuerung. Wie bei einem Dienstwagen müssen bei einem S-Pedelec ebenfalls die Kilometer des einfachen Arbeitswegs mit 0,03 % der geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden.

Beispielrechnung S-Pedelec

Ein Angestellter nutzt ein S-Pedelec als Fahrrad. Es hat einen Wert von 4.500 Euro UVP. Der Mitarbeiter fährt täglich einen einfachen Arbeitsweg von zehn Kilometern. Monatlich muss ein Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung des S-Pedelecs (4.500 Euro : 4 = 1.125 Euro), auf volle hundert abgerundet (1.100 Euro), mit 0,03 % versteuert werden. Somit beträgt die Steuer: 1.100 Euro 0,03 % 10 Kilometer = 3,30 Euro.

Der Mitarbeiter muss somit monatlich 3,30 Euro zusätzlich zur 0,25 % Regel versteuern.

Entfernungspauschale bei Firmenfahrrad absetzen

Die Entfernungspauschale kann nicht nur für ein Auto oder den ÖPNV angesetzt werden. Arbeitnehmer können sie ebenso für Fahrten mit dem Fahrrad zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (erster Tätigkeitsstätte) absetzen. Folgendes ist zu beachten:

  • Die Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit beträgt einheitlich 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel (auch für Fahrten mit dem Fahrrad).
  • Für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer gilt seit 2022 eine höhere Pauschale von 0,38 Euro, die man über die Steuer absetzen kann.
  • Es wird die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Arbeit zugrunde gelegt. Eine längere Strecke kann bei stichhaltiger Begründung (z. B. verkehrsgünstigere Route) anerkannt werden.
  • Die Entfernungspauschale kann maximal für 230 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche) pro Jahr angesetzt werden. Als Höchstbetrag können Arbeitnehmer maximal pro Kalenderjahr 4.500 Euro von der Steuer absetzen.

Können Selbstständige ein Firmenfahrrad von der Steuer absetzen?

Für Selbstständige kann ein Fahrrad eine probate Möglichkeit sein, Steuern zu sparen, die eigene Gesundheit zu fördern und CO2 einzusparen.

In der Regel leasen Selbstständige ein Fahrrad oder E-Bike über einen Zeitraum von 36 Monaten. Die monatlichen Raten können vollständig als Betriebsausgabe angesetzt werden. Wird das Fahrrad klassisch per Rechnung gekauft, kann es linear abgeschrieben werden. Die allgemeine Abschreibungsdauer für E-Bikes und Fahrräder ohne Elektrounterstützung beträgt 7 Jahre.

Das Leasing eines Fahrrads hat für Selbstständige zusätzliche Vorteile. Neben der Möglichkeit, alle Kosten für das Dienstrad steuerlich absetzen zu können, entfällt für Leasingobjekte die Bilanzierungspflicht. Wer als Selbstständiger vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die in den Raten enthaltene Umsatzsteuer ebenfalls ansetzen.

Wichtig: Für S-Pedelecs gelten für Selbstständige die gleichen steuerlichen Regelungen wie bei der Überlassung an Mitarbeiter. Sie werden in der Steuererklärung wie ein E-Auto behandelt und müssen pauschal über die 0,25 Regel abgerechnet werden.

Gegenüberstellung: Fahrrad kaufen oder leasen?

Das Fahrräder aus steuerlicher Sicht lohnend sind, steht außer Frage. Ob man das Fahrrad letztlich kauft oder einen Leasingvertrag abschließt, muss im Einzelfall entschieden werden. Hier sind einige Vor- und Nachteile, die jeweils beachtet werden sollten:

Vorteile Kauf Firmenfahrrad Vorteile Leasing Firmenfahrrad
Das Fahrrad ist im sofortigen Besitz des Unternehmens. Regelmäßige, planbare monatliche Raten.
Keine laufenden Kosten nach dem Kauf. Möglichkeit, alle monatlichen Aufwendungen als Betriebsausgabe abzusetzen
Nachteile Kauf Firmenfahrrad Nachteile Leasing Firmenfahrrad
Hohe einmalige Investitionskosten. Langfristige Verpflichtung zur Ratenzahlung.
Langjährige Abschreibung. Eventuell höhere Gesamtkosten als bei einem Einmalkauf.

Welche Vorteile hat die Bereitstellung von Diensträdern für Arbeitgeber?

Die Bereitstellung eines Dienstrads kann für Arbeitgeber verschiedene Vorteile bieten:

  • Mitarbeitermotivation und -Gesundheit: Gesunde Mitarbeiter, die regelmäßig mit dem Fahrrad oder E-Bike fahren, sind produktiver und fehlen seltener. Eine großzügige Regelung für Fährräder, die für die Arbeit genutzt werden, kann die Mitarbeitermotivation und das Employer Branding verbessern.
  • Förderung des Umweltbewusstseins: Unternehmen, die auf Nachhaltigkeit setzen, können ihr Image verbessern. Gleichzeitig können sie ihren Anteil an der Dekarbonisierung der Gesellschaft leisten.
  • Nutzung steuerlicher Vorteile: Die Kosten für Dienstfahrräder (Reparatur etc.) sind Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden. Zudem können die Kosten für das Leasing des Fahrrads monatlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
  • Günstige Übernahme des Dienstrads bei Leasingende: Das Dienstrad kann nach Ende der Leasinglaufzeit in den Besitz des Mitarbeiters übergehen. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, das Dienstrad nach Ablauf der Leasingzeit zu einem vorab festgelegten Restwert zu übernehmen. Dieser Restwert beträgt üblicherweise 18 % des ursprünglichen Neupreises des Fahrrads. Entscheidet sich der Mitarbeiter für die Übernahme, zahlt er diesen Restwert direkt an den Leasinganbieter.

FAQ zum Firmenrad

Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für Versicherung und Wartung eines Dienstfahrrads. Diese sind in der Regel bereits in den Leasingvertrag inkludiert.
Ein schriftlicher Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist notwendig. Er regelt die Rechte und Pflichten im Schadensfall oder bei einem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Arbeitsverhältnis.
Ein Dienstrad oder Firmenrad kann je nach Modell und Ausstattung zwischen 500 bis 5.000 Euro oder mehr kosten. Die durchschnittlichen Leasingkosten für ein Dienstrad liegen typischerweise zwischen 30 und 100 Euro pro Monat für einen 36-Monats-Leasingvertrag.
Ein Leasingvertrag für ein Firmenrad wird in der Regel auf 36 Monate festgesetzt.
Bis zum 31.12.2030 bleiben das kostenlose oder verbilligte Aufladen privater Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge beim Arbeitgeber sowie die private Nutzung betrieblicher Ladevorrichtungen steuer- und sozialversicherungsfrei.