Unberechtigten Skontoabzug nachfordern: Muster & Erklärvideo
- Was tun, wenn der Kunde unberechtigt Skonto abzieht?
- Wann darf man Skonto nachfordern?
- Erklärvideo: Warum sollten Sie Skonto zurückfordern?
- Wie fordert man Skonto nach?
- Musterschreiben für den Skontoabzug nach verspäteter Zahlung
- Musterschreiben für den Skontoabzug ohne Vereinbarung
- Wie fordern Sie Skonto mit Nachdruck nach?
- Warum sollte man Skonto nachfordern?
Was tun, wenn der Kunde unberechtigt Skonto abzieht?
Wenn der Kunde unberechtigt Skonto abzieht, sollten Sie diesen ausstehenden Betrag in jedem Fall nachfordern – und zwar unabhängig davon, ob der Skontoabzug trotz verspäteter Zahlung oder einer fehlenden Skonto-Vereinbarung erfolgt ist.
Besonders wichtig ist diese Reaktion jedoch, wenn Ihr Kunde Skonto bei fehlender Vereinbarung abgezogen hat. Denn falls er einfach Skonto abzieht und Sie das ohne Widerspruch hinnehmen, gilt der Skonto-Abzug für künftige Rechnungen als vereinbart (OLG Frankfurt/Main, 16.2.2001, 24 U 128/99).
Bevor Sie jedoch eine Skonto-Nachforderung formulieren, sollten Sie zunächst prüfen, ob der Skontoabzug tatsächlich unberechtigt erfolgt ist. Denn nur in diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf die ausstehende Summe vom Skonto-Abzug.
Wann darf man Skonto nachfordern?
Skonto dürfen Sie lediglich in zwei Fällen nachfordern:
- Skontoabzug bei verspäteter Zahlung – nach Ablauf der vereinbarten Skontofrist
- Skontoabzug bei fehlender Skonto-Vereinbarung
In der Praxis müssen Unternehmen jedoch aufpassen – bei beiden Fällen. Beim Skontoabzug trotz verspäteter Zahlung ist es wichtig, nicht nur den Zahlungseingang zu betrachten. Denn laut Rechtsprechung ist nicht der Zahlungseingang ausschlaggebend für die Rechtzeitigkeit, sondern dass die Zahlung rechtzeitig veranlasst wurde.
Das bedeutet: Bei einer Überweisung zählt das Datum auf dem Überweisungsträger (OLG Nürnberg, Urteil vom 27. Juli 2000, AZ: 13 U 1118/00), bei einer Einzahlung das Datum auf dem Einzahlungsbeleg und bei einem per Brief übersandten Scheck das Datum des Poststempels (BGH, Urteil v.11. Feb. 1998, AZ: VIII ZR 287/97). Ihre Skonto-Nachforderung ist also nur berechtigt, wenn der Käufer die Zahlung erst nach Ablauf der Skontofrist veranlasst hat, und nicht, wenn das Geld nur zu spät auf Ihrem Konto eingeht.
Bei einem Skontoabzug trotz fehlender Skonto-Vereinbarung ist wiederum darauf zu achten, ob der Kunde eventuell eine Skonto-Klausel in seinen Verträgen oder AGB besitzt. Sollte dies der Fall sein und der Kunde eine eigene Skonto-Klausel aufgesetzt haben, könnte es sein, dass der Skontoabzug berechtigt war. Dies liegt insbesondere vor, wenn Sie keine Skonto-Klausel – auch keine, die Skonto explizit ausschließt – in ihren AGB und / oder Rechnungen eingetragen haben.
Sollten Sie nicht explizit Widerspruch gegen die Skonto-Klausel des Geschäftspartners eingelegt haben, kann der Kunde Skonto aufgrund seiner eigenen Regelung abziehen. Hätte Sie hingegen eine eigene Skonto-Klausel in Ihren AGB, die der Klausel des Kunden widerspricht, gilt keine dieser Regelungen. Sie können also Skonto nachfordern, da keine wirksame Vereinbarung getroffen wurde.
Erklärvideo: Warum sollten Sie Skonto zurückfordern?
Ein unberechtigter Skontoabzug ist für Sie als Unternehmer weit mehr als nur ein kleines Ärgernis. Es ist ein direkter Eingriff in Ihre kalkulierte Liquidität und kann, gerade für Soll-Versteuerer, sogar zu einer unnötig hohen Umsatzsteuerlast führen. Wenn Sie solche Abzüge stillschweigend dulden, riskieren Sie zudem, dass Ihre Kunden auch in Zukunft ganz selbstverständlich unberechtigte Rabatte in Anspruch nehmen.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie Sie souverän reagieren, wenn Kunden die Skontofrist überschritten haben oder ohne jede Vereinbarung Abzüge vornehmen. Sie erfahren, warum es wichtig ist, hier konsequent zu bleiben, und wie Sie den fehlenden Betrag professionell, rechtssicher und vor allem kundenorientiert nachfordern, ohne die Geschäftsbeziehung zu belasten.
Wie fordert man Skonto nach?
Skonto lässt sich ganz einfach durch ein Schreiben Ihrerseits nachfordern, in dem Sie auf den unberechtigten Skonto-Abzug hinweisen und um eine unverzügliche Nachzahlung bitten. Damit Sie Ihren Kunden jedoch nicht verlieren, ist es wichtig, diese Skonto-Nachforderung höflich und doch bestimmt aufzusetzen. Der Aufbau des Schreibens kann wie folgt aussehen:
- Dank für die Zahlung
- Ablehnung des Skontoabzugs
- Begründung
- Bitte um Nachzahlung
1. Dank für die Zahlung oder den Auftrag
Beginnen Sie die Skonto-Nachforderung mit einem positiven Grundton. Danken Sie für die Zahlung oder für den Auftrag. Das muss nicht ausführlich sein. Meist genügt schon ein Satz dazu.
„Sehr geehrte Frau Sparliese, unsere Rechnung 116 vom 15. Juni 20.. haben Sie bereits beglichen. Vielen Dank dafür.“
2. Ablehnung des Skonto-Abzugs oder der Skonto-Klausel
Äußern Sie nun, womit Sie nicht einverstanden sind: Entweder, Sie wehren sich gegen den unberechtigten Skonto-Abzug. Dann nennen Sie hier auch gleich den Grund dafür, warum er Ihrer Meinung nach nicht korrekt war (fehlende Vereinbarung, Überschreiten der Frist, zu hoher Abzug).
Oder Sie stellen fest – bei einem Widerspruch gegen die AGB-Skonto-Klausel Ihres Kunden –, dass Sie mit der dort getroffenen Regelung nicht einverstanden sind, und schlagen selbst eine andere Regelung vor.
„Sie haben 3 % Skonto vom Rechnungsbetrag gezogen, obwohl wir darüber keine Vereinbarung getroffen haben. Das kann ich leider nicht akzeptieren.“
3. Begründung
In diesem Teil des Schreibens sollten Sie Begründungen nennen, mit denen Sie rechtfertigen, dass Sie den Skonto-Abzug Ihres Kunden nicht dulden bzw. seine Skonto-Klausel nicht akzeptieren.
Möglich sind z. B. folgende Gründe:
- Sie bieten auch ohne Skonto-Nachlass schon einen sehr günstigen Preis an.
- Ihre knappe Kalkulation lässt keinen Spielraum für Skonto-Abzüge.
- Sie bieten generell nur ab einem bestimmten Auftragsvolumen Skonto an.
„Wir sind stolz darauf, unseren Kunden höchste Qualität zum einmalig günstigen Sparpreis zu liefern. Besonders unsere Mengenrabatte für Einkaufsgemeinschaften finden großen Zuspruch. Unsere Kalkulation lässt sich aber nur aufrechterhalten, wenn wir neben den Mengenrabatten keine weiteren Nachlässe – auch keinen Skonto-Abzug – gewähren. Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür.„
4. Bitte um Nachzahlung oder Vorschlag für eine abweichende Skonto-Regelung
Am Schluss des Briefs bitten Sie den Empfänger um Nachzahlung bzw. fordern ihn dazu auf. Vergessen Sie nicht, eine Zahlungsfrist zu setzen. Falls Sie einer AGB-Skonto-Regelung widersprechen, machen Sie hier einen Vorschlag, wie die Skonto-Regelung Ihrer Meinung nach aussehen soll.
Berücksichtigen Sie dabei Ihre Verhandlungsposition: Falls Sie dringend auf den Auftrag angewiesen sind, sollten Sie dem Verhandlungspartner einen Kompromiss anbieten, statt den Skonto-Abzug rigoros abzulehnen. Vielleicht ist er ja mit einer kürzeren Zahlungsfrist (z. B. 10 statt 14 Tage) oder einem geringeren Skonto-Satz (z. B. 2 statt 3 %) einverstanden?
Bieten Sie dann außerdem die Möglichkeit zur Rücksprache und gegebenenfalls zur Nachverhandlung.
„Darum bitte ich Sie, den Restbetrag von 230,60 € binnen 14 Tagen zu begleichen, und bedanke mich im Voraus dafür.„
Musterschreiben für den Skontoabzug ohne Vereinbarung
Im Folgenden finden Sie zwei vollständige Musterschreiben für eine Skonto-Nachforderung bei Skontoabzug trotz fehlender Vereinbarung.
Wie fordern Sie Skonto mit Nachdruck nach?
Sie haben schon zum wiederholten Mal schlechte Erfahrungen mit einem Kunden gemacht? Dann formulieren Sie Ihre Skonto-Nachforderung energisch und mit Nachdruck – und rechnen Sie damit, dass Sie ihn gegebenenfalls als Kunden oder Auftraggeber verlieren. Weisen Sie auf Folgendes hin:
- Mahngebühren (üblich sind bis zu 5 € pro Mahnung) und
- Verzugszinsen auf den noch ausstehenden Betrag.
Warum sollte man Skonto nachfordern?
Die fehlenden Einnahmen, die durch den unberechtigten Skonto-Abzug entstehen, sind nicht der einzige Grund, weshalb Sie eine Skonto-Nachforderung schreiben sollten. Auch folgende Gründe sollten Sie unbedingt beachten, da sie aufzeigen, wie wichtig es für Sie als Unternehmer ist, Skonto nachzufordern:
- Sie verhindern durch eine Skonto-Nachforderung, dass der Kunde plötzlich für die Zukunft Anspruch auf den Skontoabzug bekommt – nur weil Sie diese Geschäftspraktiken bisher stillschweigend geduldet haben.
- Sie zahlen Sie bei stillschweigender Duldung zu viel Umsatzsteuer ans Finanzamt – zumindest wenn Ihre Rechnungen und nicht die tatsächlichen Zahlungseingänge Grundlage für die Besteuerung sind (also falls Sie ein sogenannter Soll-Versteuerer sind): Steht nichts über den möglichen Skontoabzug auf der Rechnung, verlangt der Staat die Umsatzsteuer auf den vollen Rechnungsbetrag statt auf die tatsächlich gezahlte Summe. Zieht der Kunde 2 oder 3 % Skonto, ohne dass diese Möglichkeit ausdrücklich auf der Rechnung erwähnt ist, müssen Sie Umsatzsteuer auch auf den Teil des Betrags abführen, den Sie in Wirklichkeit gar nicht eingenommen haben.



