Überzahlung Gehalt: Wann Rückforderungen möglich sind
- Kann man zu viel gezahltes Gehalt zurückfordern?
- Wie lange kann man die Überzahlung des Gehalts zurückfordern?
- Rückforderung von überzahltem Gehalt – Muster
- Muss der Arbeitnehmer das zu viel gezahlte Gehalt melden?
- Gibt es Umstände, die einen Rückzahlungsanspruch verhindern?
- Darf man die Überzahlung einfach mit dem nächsten Gehalt verrechnen?
- Was passiert, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen bereits verlassen hat?
- Fazit
- FAQ zum Thema Überzahlung des Gehalts
Kann man zu viel gezahltes Gehalt zurückfordern?
Arbeitgeber haben ein grundsätzliches Recht, zu viel gezahltes Gehalt beim Arbeitnehmer zurückzufordern. Hierbei ist es unerheblich, ob der Grund für das Verschulden beim Mitarbeiter oder beim Unternehmen liegt. Hat der Mitarbeiter beispielsweise eine fehlerhafte Überstundenabrechnung abgegeben, für die die Gehaltsabrechnung überzahlt wir, muss mit der Korrektur das zu viel gezahlte Gehalt zurückgefordert werden. Ähnlich verhält es sich, wenn durch einen Abrechnungsfehler in der Lohnsoftware eine Lohnüberzahlung entstanden ist.
Wie lange kann man die Überzahlung des Gehalts zurückfordern?
Es ist möglich, dass Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen, Arbeits- oder Tarifverträgen festgelegt sein können. Derartige Fristen legen in diesem Fall fest, bis wann der Arbeitgeber das zu viel gezahlte Entgelt zurückfordern darf. Bemerkt der Arbeitgeber seinen Fehler nicht und verpasst die Frist, erlischt sein Anspruch.
Wurde keine Ausschlussfrist vereinbart, gilt die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Der Fristbeginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB. Danach beginnt die Frist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Rückforderungsanspruch entstanden ist und der Arbeitgeber von der Überzahlung sowie der Person des Arbeitnehmers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Praxisbeispiel:
- Überweist ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im November 2025 zu viel Lohn und bemerkt seinen Kalkulationsfehler noch im Dezember 2025, verjährt der Anspruch zum Ende des Jahres 2028.
- Bemerkt der Arbeitgeber eine im November 2025 erfolgte Überzahlung dagegen erst im März 2027, beginnt die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Jahres 2027 und der Anspruch verjährt entsprechend erst Ende 2030.
Rückforderung von überzahltem Gehalt – Muster
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit dem folgenden Musterschreiben die Rückforderung des überzahlten Gehalts zu initiieren. Selbst wenn der Mitarbeiter im Vorfeld mündlich informiert wurde, ist es rechtlich sinnvoll, die Rückforderung schriftlich zu formulieren:
Muss der Arbeitnehmer das zu viel gezahlte Gehalt melden?
Aus § 812 BGB ergibt sich für beide Seiten ein sogenannter Herausgabeanspruch. Der Gesetzgeber formuliert: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.“
Ein im Gegensatz zur normalen Gehaltszahlung überaus hohes Monatsgehalt ohne ersichtlichen Grund wird vom Arbeitnehmer spätestens bemerkt, wenn der Geldbetrag auf dem Konto eingegangen ist. Bei kleineren Beträgen mag dies nicht der Fall sein.
Arbeitnehmer sind auf Grundlage eines Urteils des Landesarbeitsgerichts vom 26.02.2007 (Az. 9 Sa 1560/06) nicht verpflichtet, jede Gehaltsabrechnung akribisch zu prüfen. Dennoch liegt es in ihrer Verantwortung, die Gehaltszahlung oberflächlich zu prüfen und eine Überzahlung zu melden. Tun sie dies wider besseres Wissen nicht, verstößt dies gegen die Treuepflichten. Kann der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Überzahlung registriert hat, können arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung gezogen werden.
Gibt es Umstände, die einen Rückzahlungsanspruch verhindern?
Im § 818 BGB im Unterpunkt 3 wird eine einzige Situation aufgeführt, in der ein überbezahltes Gehalt nicht zurückgezahlt werden muss. Dies ist dann der Fall, wenn der Grundsatz des Gesetzes zutrifft: „Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.“
Für die Praxis bedeutet diese rechtliche Vorgabe, dass eine Rückzahlung nicht notwendig ist, wenn das zu viel gezahlte Gehalt bereits ausgegeben wurde und der Arbeitnehmer den Fehler nicht bemerkt hat. Im Fachjargon spricht man in diesem Fall von „Entreicherung.“
Zur Abgrenzung gilt: Ist der Gegenwert des Geldes noch im Vermögen des Arbeitnehmers vorhanden, beispielsweise, weil dieser das Geld in eine Uhr investiert hat, kann der Arbeitgeber die Rückzahlung fordern. Wurde das überzahlte Gehalt jedoch für einen Urlaub oder Dinge des täglichen Bedarfs ausgegeben, kann es nicht zurückgefordert werden.
Abseits der Entreicherung haben Arbeitgeber in diesem Fall die Möglichkeit, den Arbeitnehmer vor dem zuständigen Arbeitsgericht zu verklagen, da sie davon ausgehen, dass dieser die Überzahlung bemerkt haben muss.
Darf man die Überzahlung einfach mit dem nächsten Gehalt verrechnen?
Für den Ausgleich der Überzahlung stehen Arbeitgebern grundsätzlich zwei unterschiedliche Wege offen. Beim ersten Weg einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf, dass das nächste Gehalt um einen bestimmten Betrag gekürzt wird. Da der Arbeitnehmer dieser Reduzierung aktiv zustimmt, sind die Parteien bei der Ausgestaltung vergleichsweise frei, solange die Lebenshaltungskosten des Arbeitnehmers gesichert bleiben.
Beim zweiten Weg erklärt der Arbeitgeber einseitig die Aufrechnung mit dem laufenden Gehalt. Eine Zustimmung des Arbeitnehmers ist hierfür nicht erforderlich, die Erklärung des Arbeitgebers genügt, damit sich Rückzahlungsanspruch und Gehaltsanspruch in entsprechender Höhe gegenseitig aufheben. Weil der Arbeitnehmer bei dieser Variante nicht mitentscheidet, greift hier eine strengere gesetzliche Schutzgrenze. Rechtsgrundlage ist § 394 BGB in Verbindung mit den Pfändungsschutzvorschriften der § 850 ff. Zivilprozessordnung (ZPO).
Der Gesetzgeber schützt Arbeitnehmer damit davor, dass ihnen durch eine einseitige Aufrechnung die Existenzgrundlage entzogen wird. Aus diesem Grund darf nur der pfändbare Teil des Gehalts für die Verrechnung genutzt werden. Wie hoch dieser Teil ausfällt, ergibt sich aus der Pfändungstabelle nach § 850c ZPO und hängt vom Nettoeinkommen sowie der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ab.
Praxisbeispiel: Verdient ein Arbeitnehmer so viel, dass monatlich nur 150 Euro pfändbar sind, kann eine Überzahlung von 750 Euro nicht in einem Monat verrechnet werden. Der Arbeitgeber muss die Aufrechnung stattdessen auf fünf Monate verteilen.
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen bereits verlassen hat?
Ist das Arbeitsverhältnis bereits beendet, fällt die Möglichkeit zur Aufrechnung mit künftigen Gehältern weg. Dem Arbeitgeber bleibt in diesem Fall nur die direkte Rückforderung auf Grundlage von § 812 BGB.
In der Praxis bietet sich zunächst eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit angemessener Frist an, etwa nach dem in diesem Artikel bereitgestellten Muster. Reagiert der ehemalige Arbeitnehmer darauf nicht oder verweigert er die Zahlung, kann der Arbeitgeber den Anspruch gerichtlich durchsetzen, in der Regel mit einer Zahlungsklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht.
Fazit
Eine Gehaltsüberzahlung ist für Arbeitgeber kein Grund zur Sorge, sondern in aller Regel ein lösbares Problem. Grundsätzlich lässt sich zu viel gezahltes Gehalt zurückfordern, unabhängig davon, wer den Fehler verursacht hat. Solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, klärt sich die Sache meist unkompliziert im direkten Austausch oder durch eine schrittweise Verrechnung mit dem laufenden Gehalt. Ist der Mitarbeiter bereits ausgeschieden, bleibt der direkte Weg über eine schriftliche Rückforderung, notfalls auch gerichtlich.
Entscheidend ist, den Fehler frühzeitig zu erkennen und die Rückforderung zeitnah einzuleiten. Je länger eine Überzahlung unbemerkt bleibt, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Arbeitnehmer sich auf eine Entreicherung berufen kann, weil das Geld bereits für den täglichen Bedarf verbraucht wurde.



