So informieren Sie über einen Todesfall

Ist ein geliebter Mensch verstorben, würden die Hinterbliebenen sich am liebsten zurückziehen, um den Verlust zu begreifen und zu verarbeiten. Doch zunächst müssen andere vom Tod des Angehörigen informiert werden. Und das ist in mehrfacher Hinsicht keine leichte Aufgabe, denn bei der Formulierung von Todesanzeigen, Trauerkarten, Nachrufen und Danksagungen gibt es Unsicherheiten und Beratungsbedarf.

Ich greife heute den Part heraus, der für uns Sekretärinnen wichtig ist. Schließlich sind nicht alle Drucksachen im Zusammenhang mit einem Todesfall Sache der Angehörigen. Um als Firma die verstorbene Person zu würdigen, ist ein Nachruf das richtige Mittel.

Er wird als Anzeige in der lokalen oder in einer überregionalen Zeitung geschaltet (Beispiele für so einen Nachruf finden Sie ebenfalls im Beitrag). Mit einem Nachruf drücken Sie (stellvertretend für die Kollegen, Mitarbeiter, Mitglieder etc.) aus, wie sehr Sie die Person, die jetzt verstorben ist, geschätzt haben.

Mein Tipp: Stimmen Sie sich unbedingt mit der Familie des Verstorbenen ab, wenn Sie einen Nachruf formulieren möchten. Wird ein Hinweis auf die Trauerfeier gewünscht oder lieber nicht? Wann erscheint die Anzeige der Familie? Und ganz wichtig: Stellen Sie sicher, dass Sie nur korrekte Angaben machen.

Denn es passiert immer wieder, dass in einer Zeitung mehrere Nachrufe für einen Verstorbenen von unterschiedlichen Firmen erscheinen. Das ist ja prinzipiell in Ordnung.

Allerdings ist der Verstorbene in der einen Anzeige 72 Jahre alt geworden, in der anderen hingegen 74 Jahre. Mal ist er am 20. Oktober verstorben, mal am 18. Oktober. Stellen Sie also unbedingt sicher, dass Sie richtige Angaben veröffentlichen.

Achten Sie außerdem auf die korrekte Formulierung. Nicht die Firma oder die Organisation trauert, sondern die Menschen, die Kollegen und Mitarbeiter des Verstorbenen.

Beachten Sie dabei:

  • Familien- und Unternehmensnachrufe sollten möglichst am selben Tag in der Tageszeitung erscheinen. Auf gar keinen Fall darf der Nachruf der Firma vor dem der Familie erscheinen.
  • Das Wort „Nachruf“ sollte nicht über der Anzeige stehen. Jeder, der diese Anzeige liest, sieht, dass es sich um einen Nachruf handelt.