4 Tipps für eine geschickte Erinnerung „vergesslicher“ Geschäftspartner

Ihr Geschäftspartner hat eine Zusage nicht eingehalten? Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine taktvolle Erinnerung formulieren, die sowohl höflich, als auch effektiv ist.
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Stellen Sie sich vor: Ein Geschäftspartner hat Ihnen eine Zuarbeit versprochen und Sie warten und warten … und auf einmal reicht es Ihnen. Sie schreiben eine Erinnerung: 

  • „Jetzt sind schon 2 Wochen vergangen, doch Sie haben mir die versprochenen Unterlagen noch nicht geschickt!“

Eine solche Erinnerung mag zwar den Kern treffen, aber besonders geschickt ist sie nicht formuliert. Sie wirkt vorwurfsvoll und rechthaberisch. Darauf reagieren wohl die wenigsten Geschäftspartner mit Wohlwollen.

So erinnern Sie Ihren Geschäftspartner taktvoll an seine Zusage

Beherzigen Sie hingegen die folgenden 4 Tipps, wird Ihre Erinnerung den gewünschten Erfolg bringen.

Tipp 1: Leiten Sie Ihre Erinnerung mit einem Lob oder Dank ein!

Das schafft eine gute Basis und sorgt nicht für Verärgerung seitens des Empfängers.

Tipp 2: Entschuldigen Sie das Versäumnis nicht für den anderen!

Mit einem Satz wie „Sicher ist es Ihnen in der Hektik des Alltags entgangen …“ können Sie ganz schön falschliegen, und noch dazu unterstellen Sie Ihrem Geschäftspartner, er habe seine Geschäfte nicht im Griff.

Besser: Bleiben Sie stattdessen bei den Tatsachen, und sprechen Sie sachlich an, was Sie vermissen.

Tipp 3: Nennen Sie Ihren Grund für die Erinnerung!

Schreiben Sie also, warum Sie z.B. versprochene Informationen brauchen. Wenn Ihr Geschäftspartner weiß, was von ihm abhängt, ist er viel eher zum Handeln bereit.

Tipp 4: Nennen Sie einen konkreten Zeitpunkt

Sagen Sie Ihrem Geschäftspartner klipp und klar, bis wann Sie mit seiner Antwort rechnen. Damit wirkt Ihre Anfrage verbindlich. Das ist auch nicht unverschämt, sondern einfach nur plausibel, wenn Sie Ihre Frist mit dem Grund (siehe Tipp 3) verbinden.

Hier ist ein Beispielbrief, den Sie für Ihre Erinnerung abwandeln können:

Sehr geehrter Herr Meister,

vielen Dank, dass ich Ihre Fotos von meinem Messestand für die PR-Arbeit und Werbung nutzen darf! Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass Sie mir die Fotos kostenfrei zur Verfügung stellen können. Es reicht mir vollkommen aus, wenn Sie die Fotos wie besprochen mailen (max@mustermann.de).

Ich brauche sie für eine Kundenpräsentation am nächsten Montag (07.02), sodass ich Sie bitte, die E-Mail noch vor dem Wochenende herauszuschicken.

Herzlichen Dank dafür schon jetzt!

Mit einer solchen Erinnerung verärgern Sie Ihren Geschäftspartner nicht und er wird Ihrer Bitte gern nachkommen. Und darauf kommt es doch schließlich an!