So schreiben Sie Adlige im „normalen“ Leben an
Eine Grundregel lautet: Die Anrede „Königliche Hoheit“ ist für deutsche Adlige unpassend. Denn: Es gibt keine regierenden Häuser mehr in Deutschland (mit Ausnahme von Ernst August von Hannover, der in der Liste der Thronfolger des britischen Königshauses steht). Also: Nur Mitglieder eines regierenden Hauses müssten Sie mit „Königliche Hoheit“ ansprechen. Das gilt auch für Mitglieder ausländischer Königshäuser, und auch den Scheich eines regierenden Hauses würden Sie so anreden.
Es ist aber gar nicht so selten, dass ein Geschäftspartner ein Prinz oder eine Prinzessin ist. Schreiben Sie also beispielsweise an einen Prinzen, etwa aus dem Hause Baden, der einen Doktortitel hat und Geschäftsführer eines Unternehmens ist, lautet die korrekte Anrede im Brief: „Sehr geehrter Dr. Prinz von Baden, …“ Und die Anschrift sähe so aus:
Herrn
Dr. Alexander Prinz von Baden
Für den Fall, dass Sie einen Baron und seine Ehefrau anschreiben müssen, gelten die gleichen Gesetze wie für uns Normalsterbliche:
Herrn Dr. Adalbert Baron von Hinterfeld
Frau Dr. Sieglinde Baronin von Hinterfeld
Sehr geehrte Baronin von Hinterfeld, sehr geehrter
Baron von Hinterfeld,
Mein Tipp: Hüten Sie sich auch bei Adligen grundsätzlich vor der Bezeichnung „Gemahlin“ oder „Gattin“. Auch wenn man mit Adel automatisch etwas Altes verbindet, haben auch Adlige „nur“ Ehefrauen.
Und widerstehen Sie der Versuchung, zu gestelzten Grußformeln zu greifen. Solche wie „Mit vorzüglicher Hochachtung“ oder „Ergebenste Grüße“ sind deplatziert. Bleiben Sie beispielsweise bei „Mit freundlichen Grüßen“ oder „Mit freundlichem Gruß aus Hamburg“ – damit liegen Sie auf jeden Fall richtig.
Hier ein paar Regeln, die Sie sich ganz leicht merken können: Bei allen Adligen fallen in der schriftlichen Anrede „Herrn“ und Frau“ weg. Ausnahmen bilden lediglich: Freiherr und Freifrau. Und: In der Anrede bleiben „von“ und „zu“ immer erhalten. Nur beim Baron entfällt das „von“ in der Anrede.