Text "Kündigung zurückziehen", zerrissener Vertrag, erklärt Rücknahme von Kündigungen.

Kündigung zurückziehen: Wie? Schritt-für-Schritt-Anleitung

Im Unternehmenskontext kann es immer wieder einmal zu hitzigen Diskussionen und Auseinandersetzungen kommen. Bei Streitigkeiten ergibt ein Wort häufig das andere. Manchmal fällt auch der Satz: „Sie sind gekündigt!“ Oder ein Mitarbeiter erklärt: „Ich kündige!“ Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist schnell ausgesprochen. Doch wenn sich die Situation entspannt, möchten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Kündigung in manchen Fällen zurückziehen, statt eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Hier stellt sich die Frage: Ist eine ausgesprochene Kündigung rechtskräftig oder kann sie zurückgezogen werden?
Inhaltsverzeichnis

Kann man eine Kündigung zurückziehen?

Die Rücknahme oder das Zurückziehen einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist ein komplexes arbeitsrechtliches Unterfangen. Es hängt stark von den individuellen Umständen der Kündigung ab, ob diese zurückgenommen werden kann. War ein handfester Streit der Auslöser der Kündigung und wurden die Anschuldigungen persönlich, ist es in der Regel für beide Seiten schwieriger, die Angelegenheit zu vergessen, als bei einer Diskussion um fachliche Themen.

Abseits vom Auslöser der Kündigung spielt es eine entscheidende Rolle, ob die Kündigung schriftlich oder mündlich erfolgt ist.

Kann ich eine mündliche Kündigung zurückziehen?

Eine mündliche Kündigung durch den Mitarbeiter hat keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Der Arbeitgeber sollte den kündigenden Mitarbeiter in diesem Fall auf die Formvorschrift des BGB hinweisen und darauf bestehen, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss, um wirksam zu sein.

Wirksamkeit einer Kündigung erfordert Schriftform

Gemäß § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB muss eine Kündigung im Arbeitsrecht schriftlich erfolgen. Das Arbeitsrecht gibt vor: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

Nach § 126 BGB bedeutet Schriftform, dass eine Urkunde (Kündigungsschreiben) vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet wurde.

Der arbeitsrechtliche Grundsatz, dass eine Kündigung in Schriftform erfolgen muss, hat zur Folge, dass eine mündlich ausgesprochene Kündigung in der Regel nichtig ist. Grundlage dafür ist § 125 Satz 1 BGB. Ein Rechtsgeschäft, dem die gesetzlich vorgeschriebene Form fehlt, ist von Anfang an unwirksam. Die mündliche Kündigung entfaltet damit keinerlei Rechtswirkung.

Kann ich eine schriftliche Kündigung zurückziehen?

Eine schriftliche Kündigung ist nach § 623 BGB grundsätzlich verbindlich. Sie kann nicht einseitig zurückgenommen werden. Das Arbeitsverhältnis endet zu dem im Kündigungsschreiben genannten Termin.

Möchte der Arbeitgeber die Kündigung rückgängig machen, muss er um eine Rücknahme der Kündigung bitten. Diese Zustimmung des Arbeitnehmers ist jedoch freiwillig und kann verweigert werden.

Wichtig: Eine schriftliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses per E-Mail, Fax oder SMS ist nicht rechtswirksam. § 623 BGB schließt die elektronische Form ausdrücklich aus.

Anleitung: Wie zieht man als Arbeitgeber eine Kündigung erfolgreich zurück?

Die Rücknahme einer schriftlichen Kündigung durch den Arbeitgeber kann kompliziert sein. Die folgenden drei Schritte sind entscheidend, um eine Kündigungsrücknahme professionell und wertschätzend zu gestalten.

Schritt 1: Zustimmung des Arbeitnehmers einholen

Der erste und wichtigste Schritt besteht darin, die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Rücknahme der Kündigung einzuholen. In der Regel ist ein offenes, strukturiertes und wertschätzendes persönliches Gespräch der beste Weg, um mit dem Mitarbeiter in Kontakt zu kommen.

Mit Empathie gelingt es, den Standpunkt des anderen zu verstehen, ohne diesem in jedem inhaltlichen Punkt Recht zu geben. In vielen Fällen verlaufen klärende Gespräche emotional. Sie helfen wie ein reinigendes Gewitter, angestauten Frust, Ärger und Probleme auszusprechen und einen Neustart zu wagen.

Der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer über die Gründe für die Rücknahme der Kündigung informieren und ihn davon überzeugen, dass es im besten Interesse beider Parteien ist, die Kündigung aufzuheben.

Schritt 2: Neue schriftliche Vereinbarung treffen

Falls der Arbeitnehmer der Rücknahme der Kündigung zustimmt, sollte eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, die die Rücknahme der Kündigung dokumentiert. Das Agreement sollte von beiden Parteien unterschrieben werden. Das Schriftstück sollte klarstellen, dass die ursprüngliche Kündigung hinfällig ist und das Arbeitsverhältnis zu den gleichen oder neu besprochenen Konditionen fortgesetzt wird.

Schritt 3: Kommunikation und Dokumentation

Es ist entscheidend, alle Kommunikationsschritte sorgfältig zu dokumentieren. Dies umfasst jede Mail, Briefe und Notizen von Gesprächen der Vertragspartner. Eine gründliche Dokumentation kann zu einem späteren Zeitpunkt bei einer Kündigungsschutzklage als Beweis vor Gericht dienen, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Muster: Vereinbarung zur Rücknahme einer Kündigung

Betreff: Rücknahme der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom [Datum der Kündigung]

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name],

mit Schreiben vom [Datum der Kündigung] wurde das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis von [Arbeitgeber/Arbeitnehmer] zum [Datum, zu dem die Kündigung wirken sollte] gekündigt. Nach einem klärenden Gespräch am [Datum des Gesprächs, optional] sind sich beide Parteien einig, dass diese Kündigung zurückgenommen und das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien Folgendes:

  • Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom [Datum] wird einvernehmlich zurückgenommen und gilt als gegenstandslos.
  • Das Arbeitsverhältnis zwischen [Name des Unternehmens] und [Name des Arbeitnehmers] wird ohne Unterbrechung zu den bisherigen vertraglichen Bedingungen fortgesetzt.
  • Die Betriebszugehörigkeit und alle bislang erworbenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.
  • Diese Vereinbarung ersetzt keine Änderung des ursprünglichen Arbeitsvertrags vom [Datum] und lässt dessen übrige Regelungen unberührt.

Wir freuen uns, die Zusammenarbeit fortzusetzen, und bitten Sie, den Erhalt und Ihr Einverständnis mit dieser Vereinbarung durch Ihre Unterschrift zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

[Name, Funktion – Arbeitgeber]

Mit der Rücknahme und Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einverstanden:

[Name – Arbeitnehmer], [Ort, Datum]

Wie lange kann eine Kündigung zurückgenommen werden?

Eine Kündigung kann grundsätzlich bis zu ihrem Wirksamwerden zurückgenommen werden.

Eine Kündigung wird aus arbeitsrechtlicher Sicht wirksam, sobald sie dem Kündigungsempfänger zugegangen ist. Der Zeitpunkt des Zugangs ist entscheidend für den Beginn der Kündigungsfrist.

Die Frist für die Rücknahme hängt außerdem davon ab, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche (fristlose) Kündigung handelt.

Kündigung zurückziehen: Ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist

Die Kündigung kann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zurückgenommen werden. Geht der Widerruf vor oder gleichzeitig mit der Kündigung ein, ist er nach § 130 BGB automatisch wirksam.

Der § 130 BGB erklärt eindeutig:

„Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

Geht der Widerruf nach Zugang der Kündigung ein, muss der andere Vertragspartner dem Widerruf zustimmen.

Kündigung zurückziehen: Außerordentliche, fristlose Kündigung

Im Arbeitsrecht gilt für diesen Fall: Die Kündigung kann bis zu zum Zugang beim Vertragspartner, zurückgenommen werden. Nach Zugang der Kündigung ist eine Rücknahme ausschließlich mit Zustimmung des anderen Vertragspartners möglich.

Welche Optionen haben Arbeitgeber, wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung zurückziehen möchte?

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können den Widerruf der Kündigung anstreben. Möchte ein Arbeitnehmer die schriftliche Kündigung rückgängig machen, sollten Arbeitgeber sorgfältig prüfen, ob es wirklich sinnvoll und ratsam ist, den Arbeitnehmer weiterhin zu beschäftigen.

Der Arbeitgeber ist bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung grundsätzlich in der besseren Position. Er kann objektiv und anhand von Fakten entscheiden, ob er der Rücknahme der Kündigung zustimmt oder nicht. Er kann die Rücknahme akzeptieren und das Arbeitsverhältnis fortsetzen oder ablehnen und auf der Kündigung bestehen.

Rücknahme Kündigung durch Arbeitnehmer: Vor- und Nachteile als Arbeitgeber abwägen

Bei der Entscheidung, ob die Kündigung zurückgenommen werden soll, sollten Arbeitgeber die Vor- und Nachteile abwägen. Bei einem verdienten, loyalen und erfolgreichen Mitarbeiter, der in einer Kurzschlusshandlung die Kündigung eingereicht hat, ist es in der Regel sinnvoll, der Rücknahme der Kündigung zuzustimmen.

Aus Arbeitgebersicht ist es wichtig, die Gründe für die Kündigung und den individuellen Fall zu verstehen, damit einer erneuten Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt vorgebeugt werden kann.

Ein Nachteil bei einer Kündigungsrücknahme könnte darin bestehen, dass der Widerruf der Kündigung bei anderen Beschäftigten als Zeichen von Unsicherheit oder Schwäche wahrgenommen wird. Außerdem müssen der Arbeitgeber und der direkte Vorgesetzte objektiv bewerten, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beeinträchtigt ist oder nicht. Die Furcht vor einer Kündigungsschutzklage sollte nicht zu einer voreiligen Entscheidung führen.

Wenn ein Mitarbeiter gekündigt hat, der aufgrund seiner Leistung oder seines Sozialverhaltens im Betrieb wenig geschätzt wurde, wird der Arbeitgeber den Widerruf der Kündigung in der Regel aus guten Gründen ablehnen.

FAQ: Kündigung zurückziehen

Eine förmliche Rücknahme ist dafür nicht nötig. Eine mündliche Kündigung ist mangels der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform (§ 623 BGB) ohnehin nichtig (§ 125 BGB) und entfaltet keine Rechtswirkung. Das Arbeitsverhältnis besteht unverändert fort.
Aus Beweisgründen sollte die Rücknahme der Kündigung schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterschrieben werden. Zwar ist eine mündliche Zustimmung zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses rechtlich möglich, im Falle einer Kündigungsschutzklage oder bei Unklarheiten über die Fortzahlung von Bezügen bietet jedoch nur eine unterzeichnete Vereinbarung maximale Rechtssicherheit.
Die Kündigung bleibt vollumfänglich wirksam. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer dann nur noch einen neuen Arbeitsvertrag anbieten, dessen Annahme freiwillig ist.