Probezeitkündigung am letzten Tag. Es geht, aber…

Die Frage: Ist es zulässig, den Mitarbeiter den ganzen (letzten) Arbeitstag voll arbeiten zu lassen und ihm dann abends vor dem Gehen die Kündigung zu überreichen? Oder, ist mit dem Ableisten der z.B. vertraglichen 8 Stunden der letzte Arbeitstag schon vorbei und es gilt die 4-Wochen-Kündigungsfrist?Und versprochen:

Die Frage: Ist es zulässig, den Mitarbeiter den ganzen (letzten) Arbeitstag voll arbeiten zu lassen und ihm dann abends vor dem Gehen die Kündigung zu überreichen? Oder, ist mit dem Ableisten der z.B. vertraglichen 8 Stunden der letzte Arbeitstag schon vorbei und es gilt die 4-Wochen-Kündigungsfrist?

Kündigung ist bis zum letzten Tag der Probezeit möglich

Die Antwort: Anders als viele Arbeitnehmer glauben, ist eine Kündigung bis zum letzten Tag der Probezeit – und an diesem Tag theoretisch sogar bis 24 Uhr – möglich, auch wenn der tatsächliche Beendigungszeitpunkt dann schon außerhalb der Probezeit liegt. Die Testphase dauert wirklich bis zu vollen sechs Monaten – und muss nicht etwa schon 14 Tage zuvor beendet werden.

Kündigungsschreiben muss noch in der Probezeit zugehen

Wichtig ist aber: Das Kündigungsschreiben muss Ihrem Mitarbeiter noch in der Probezeit zugehen – und zwar nachweisbar! Die Kündigung kann ihn also durchaus auch noch am letzten Tag der Probezeit erreichen – entweder durch persönliche Übergabe oder anderweitige Zustellung zu den üblichen Postzustellungszeiten.