Ist Ihr Arbeitnehmer auch nicht für die Kündigung erreichbar?

Die Frage: Zum 31.12. wollte ich einen Mitarbeiter kündigen, der schon seit 3 Wochen unentschuldigt nicht mehr zur Arbeit erscheint. Als ich die Kündigung einwerfen wollte, musste ich feststellen, dass der Arbeitnehmer unter seiner angegebenen Anschrift nicht mehr wohnt. Was soll ich jetzt tun?

Wie Sie eine Kündigung nach einem Umzug zustellen lassen können

Die Antwort: Lehnen Sie sich auf keinen Fall zurück und vertrauen Sie darauf, dass Ihr Arbeitnehmer nicht mehr wieder erscheint. Das könnte nämlich nach hinten losgehen. Versuchen Sie in jedem Fall, die Adresse heraus zu finden und die Kündigung zustellen zu lassen. Im Zweifel machen Sie das über einen Rechtsanwalt und einer Einwohnermeldeamtsanfrage. Stellen Sie in jedem Fall auch den Zugang der Kündigung sicher, also am besten durch einen vertrauenswürdigen Boten oder durch die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers. Können Sie auch über das Einwohnermeldeamt eine neue Adresse nicht ermitteln, ist das Arbeitsverhältnis trotzdem nicht beendet. Je nach dem, wie lange Ihr Arbeitnehmer fehlt, wird dieser sich allerdings unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung nicht mehr auf seine Rechte berufen können. Das ist allerdings alles andere als sicher.

Klagen Sie die Kündigung im Zweifel vor dem Arbeitsgericht ein

Im Zweifel klagen Sie vor dem Arbeitsgericht auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht. Dazu benötigen auch Sie nicht unbedingt einen Rechtsanwalt. Dafür gibt es eine Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht. Die Klage kann, wenn Sie nachweisen können, dass Sie alles erforderliche getan haben, um die Adresse herauszufinden, öffentlich zugestellt werden. Eine Einwohnermeldeamtsanfrage ist allerdings das Mindeste. Kennen Sie sonstige Freunde, Bekannte oder andere Familienmitglieder des Arbeitnehmers, müssen Sie diese vorher fragen. Hilft das alles nichts, hängt das Arbeitsgericht die Klage öffentlich aus, ebenso wie das Urteil. Sofern dann gerichtlich festgestellt ist, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht, sind Sie auf der rechtssicheren Seite. Ein umständlicher Weg – aber der einzige, mit dem Sie wirklich Rechtsklarheit erhalten. In den meisten Fällen werden Sie allerdings die Adresse Ihres Arbeitnehmers haben oder ausfindig machen können. Das heißt aber noch nicht, dass Sie dann keine Fehler machen können.