Text „Minijob ist eine Befristung möglich?“ mit einer nachdenklichen Person daneben.

Darf ein Minijob in Deutschland befristet werden? – ein Leitfaden

Flexibilität sowie Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit charakterisieren Minijobs. Eine der wichtigsten Fragen, die sich sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in Punkto Minijob stellen lautet: Darf ein Minijob befristet werden? Und falls dies rechtlich vertretbar ist, unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen ist dies möglich? Dieser Artikel geht darauf ein, wann ein Minijob befristet werden darf und wie lange dies vorstellbar ist. Ob eine nachträgliche Befristung aus rechtlicher Sicht möglich ist, wird ebenfalls in diesem Artikel thematisiert. Im letzten Teil der Abhandlung erfahren Sie, ob für einen befristeten Minijob auch eine 6-monatige Probezeit vereinbart werden darf.
Inhaltsverzeichnis

Darf ein Minijob befristet werden?

Grundsätzlich ist es möglich, einen Minijob als befristete Beschäftigung auszugestalten. Dies erlaubt es Arbeitgebern, auf temporäre Bedarfsspitzen zu reagieren, die in vielen Branchen beispielsweise am Jahresende oder in der Erntezeit im Sommer zu beobachten sind. Auch für Arbeitnehmer, die zeitlich eingeschränkt sind und nur wenige Monate einen Minijob benötigen, kann eine Befristung sinnvoll sein.

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses wird vom Gesetzgeber im Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge oder abgekürzt TzBfG) geregelt. Es wird zwischen zwei Arten von Befristungen unterschieden:

  1. Die Befristung mit Sachgrund.
  2. Die sachgrundlose Befristung.

Wann liegt eine Befristung mit Sachgrund?

Eine Befristung mit Sachgrund liegt auf Grundlage von § 14 TzBfG vor, wenn die Befristung des Arbeitsvertrages durch einen sachlich nachvollziehbaren Grund gerechtfertigt ist. Typische Gründe für eine Befristung mit Sachgrund sind, dass der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung vorübergehend besteht oder dass der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird. Eine Befristung zur Erprobung ist ebenfalls möglich. Ein typisches Beispiel ist der Einzelhandel, der während der Weihnachtszeit Minijobber befristet einstellt, um den saisonal erhöhten Kundenandrang im November und Dezember abzufedern.

Was ist eine Befristung ohne Sachgrund?

Im Umkehrschluss wird eine sachgrundlose Befristung als eine Befristung ohne speziellen Grund definiert. Ein typisches Beispiel für eine sachgrundlose Befristung ist ein Unternehmer, der einen Minijobber für zwei Jahre befristet einstellt, um seine Geschäftsentwicklung zu testen, ohne dabei spezifische Projekte oder Aufgaben zu beachten.

Die Wahl der Befristungsart wirkt sich darauf aus, wie und unter welchen Voraussetzungen der Minijob befristet werden kann.

Wann darf ein Minijob befristet werden? Wie oft und wie lange?

Nach aktueller Gesetzeslage, die ebenfalls im § 14 TzBfG nachgelesen werden kann, darf ein Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines Sachgrundes auf bis zu 24 Monate befristet werden, auch bei Minijobbern. In der Phase der Befristung können bis zu drei Verlängerungen stattfinden. Für Arbeitgeber bedeutet dies eine gewisse Flexibilität in der Personalplanung.

Zusätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die Befristung auszuweiten:

  • Unternehmensgründer profitieren von der Ausnahme, Minijobber ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren befristet anzustellen.
  • Mitarbeiter, die 52 Jahre oder älter sind und in den letzten vier Monaten arbeitslos gemeldet waren, können ebenfalls längerfristig befristet eingestellt werden. Ein solcher Vertrag mit einem Minijobber kann bis zu fünf Jahre dauern und mehrfach verlängert werden. Die Möglichkeit der langfristigen Befristung gilt für Personen, die im Vorfeld bestimmte Arten von Sozialleistungen erhalten oder an einer staatlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen haben.

Wichtig: Eine Befristung ohne Sachgrund ist grundsätzlich nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das Verbot der sachgrundlosen Befristung bei Vorbeschäftigung gilt aber nicht ausnahmslos. Laut Bundesverfassungsgericht müssen Gerichte in Ausnahmefällen davon abweichen, etwa wenn die Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt, ganz anders geartet war oder von sehr kurzer Dauer war (Az. 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14). Mit Sachgrund ist eine Befristung auch über die genannten Zeiträume hinaus möglich. Befristungen mit Sachgrund sind vom Gesetzgeber nicht limitiert.

Darf ein Minijob nachträglich befristet werden?

Eine nachträgliche Befristung eines bereits bestehenden, unbefristeten Arbeitsverhältnisses kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber erfolgen. Für eine nachträgliche Befristung ist die Zustimmung beider Vertragsparteien notwendig. In diesem Fall spricht man fachlich von einer Änderungskündigung oder Befristungsabrede.

Beispiel: Ein Minijobber ist aktuell in der Probezeit. Ein weiterer Kollege fällt langfristig aufgrund eines komplizierten Knochenbruchs aus. Der Minijobber hat in diesem Fall die Möglichkeit, den Mitarbeiter in Probezeit als Vertretung für den erkrankten Angestellten zu benennen. Der unbefristete Arbeitsvertrag des Minijobbers wird in diesem Fall nachträglich befristet. Hierfür muss ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden. Der Mitarbeiter muss zwischen Nicht-Übernahme oder Befristung wählen.

Wie lange darf die Probezeit bei einem befristeten Minijob sein?

Auch bei einem Minijob kann eine Probezeit vereinbart werden. Eine Probezeit ermöglicht es beiden Parteien, das Arbeitsverhältnis kurzfristig zu beenden, falls es nicht den Erwartungen entspricht. Gemäß § 622 BGB beträgt die maximale Dauer der Probezeit bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen (auch beim Minijob) sechs Monate. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen sowohl vom Arbeitgeber wie vom Arbeitnehmer oder Minijobber ohne Angabe von Gründen beendet werden.

Bei befristeten Arbeitsverträgen gilt dagegen eine eigene gesetzliche Regelung. Nach § 15 Abs. 3 TzBfG muss die vereinbarte Probezeit „im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit“ stehen. Das bedeutet, eine pauschale Probezeit von 6 Monaten könnte bei einem befristeten Minijob nicht verhältnismäßig sein, zum Beispiel, wenn der Arbeitsvertrag auf nur ein Jahr befristet ist. Eine feste Prozentgrenze gibt es dabei nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 30.10.2025 (Az. 2 AZR 160/24) klargestellt, dass es keinen starren Regelwert gibt, sondern stets eine Einzelfallabwägung nach Dauer der Befristung und Art der Tätigkeit erforderlich ist. Eindeutig ist nur, dass eine Probezeit, die die gesamte Befristungsdauer umfasst, in jedem Fall unwirksam ist. Arbeitgeber haben eine verhältnismäßige Probezeit zu wählen, und zwar nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und nach Tätigkeitsart.

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Welche Abgaben werden bei einem befristeten Minijob fällig?

Die Verdienstgrenze für einen Minijob beträgt seit 01.01.2026 exakt 603 Euro monatlich oder 7.236 Euro jährlich

Arbeitgeber zahlen bei einem befristeten Minijob:

  • pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung
  • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen
  • Steuern.

Alle Abgaben des Arbeitgebers für den Minijob betragen zusammengerechnet 31,17 Prozent. Bei einem Monatsverdienst bis zur Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat muss der Arbeitgeber zusätzlich rund 188 Euro an Steuern und Abgaben pro Monat aufwenden. Der seit dem 1. Januar 2026 gültige Mindestlohn von 13,90 Euro muss bei Minijobbern beachtet werden.

Minijobber haben die Möglichkeit, 3,6 Prozent Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten. Alternativ können sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, können diese Befreiung seit dem 1. Juli 2026 nach Angaben der Minijob-Zentrale einmalig rückgängig machen und so zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren. Der Antrag hierfür ist beim Arbeitgeber zu stellen und wirkt nur für die Zukunft. Eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen.

Was gilt bei einer kurzfristigen Beschäftigung und wie wird sie definiert

Wird eine Tätigkeit pro Jahr nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage ausgeübt, spricht man von einer kurzfristigen Beschäftigung. Die kurzfristige Beschäftigung ist kein regulärer Minijob, da es keine Verdienstgrenze gibt. Der Mindestlohn muss eingehalten werden. Kurzfristige Jobs sind zeitlich begrenzt und können nicht als Hauptverdienst dienen. Sie kommen oft in der Industrie oder Landwirtschaft vor, zum Beispiel als Erntehelfer.

Checkliste für die erfolgreiche Befristung eines Minijobbers

Für Arbeitgeber sind einige entscheidende Punkte zu beachten, um eine rechtlich sichere Befristung eines Minijobs sicherzustellen:

  • Schriftform der Befristung im Arbeitsvertrag.
  • Vereinbarung eines konkreten Enddatums oder eines sachlichen Grundes im Arbeitsvertrag.
  • Beachten der Höchstdauer bei sachgrundlosen Befristungen.
  • Klare und unmissverständliche Formulierungen im Arbeitsvertrag.
  • Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Probezeit und Kündigungsfristen.

Die Verantwortung und Professionalität in der Vertragsgestaltung sind von essenzieller Bedeutung. Eine sorgfältige Ausarbeitung und Dokumentation aller Vereinbarungen spiegelt nicht nur die Wertschätzung gegenüber dem Minijobber wider, sondern dient auch der Vermeidung möglicher juristischer Komplikationen.

FAQ zum befristeten Minijob

Ja, für bis zu 24 Monate mit maximal drei Verlängerungen, vorausgesetzt, es gab zuvor kein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber. Bei einer sehr lange zurückliegenden oder ganz anderen früheren Beschäftigung kann diese Regel im Einzelfall aber gelockert werden.
Eine feste Prozentgrenze gibt es nicht. Die Probezeit muss sich am Verhältnis zur Vertragsdauer und zur Art der Tätigkeit orientieren. Fest steht lediglich, dass eine Probezeit über die komplette Befristungsdauer unwirksam ist
Ja, zwingend. Eine Befristung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Fehlt die Schriftform oder wird sie erst nach Arbeitsbeginn nachgeholt, gilt der Minijob automatisch als unbefristetes Arbeitsverhältnis.