DIN 5008 – die Neuauflage

So setzen Sie die DIN 5008 leicht in Ihre tägliche Sekretariatspraxis um
Von Mitgliedern des Normenausschusses Bürowesen und Claudia Marbach für den Praxis-Einsatz entwickelt: Die „Übersetzungshilfe“ der über 50-seitigen DIN 5008 für den Alltag.
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„Die DIN 5008 ist für eine Assistentin wie das BGB für den Juristen, das Wörterbuch für den Übersetzer oder die Bibel für den Priester. Ihre Wirkung hängt vom richtigen Einsatz in der Praxis ab.“ -Johanna Schlamp-Ogawa, Leiterin Sekada-

Die DIN 5008 ist die Norm für jede Geschäftskorrespondenz. Das Regelwerk enthält mittlerweile über 50 Seiten und ist leider nicht gerade praxisorientiert und verständlich geschrieben.

In dem Praxis-Ratgeber „DIN 5008 - Die Neuauflage“ hat das Sekada-Redaktionsteam alle Punkte der DIN 5008 aufgegriffen und für „Normalsterbliche“ übersetzt. Und nicht nur das:

Zu vielen Fragen der Korrespondenz lässt Sie die neue DIN im Stich!

Auch solche Zweifelsfälle hat sich das Redaktionsteam vorgeknöpft, zum Beispiel den Punkt nach Abkürzungen, den Vermerk „Vorab per Fax“, die Positionierung des Leistungsdatums oder der Steuernummer auf Rechnungen ...

  • Zu jedem Stichpunkt können die DIN-5008-Tipps in Sekundenschnelle nachgeschlagen werden (alphabetische Aufteilung).
  • Alle DIN-Empfehlungen werden mit praxisnahen Beispielen aus Ihrem Sekretariatsalltag verdeutlicht.
  • Die DIN gilt nicht für die englischsprachige Korrespondenz. Doch welche Regeln gelten hier? Auch das erfahren Sie im Ratgeber.
  • Detaillierte Zusatztipps für korrekte Anreden und Anschriften sind sehr übersichtlich aufbereitet - ein kniffliges Thema ganz einfach gelöst!

Bestellen Sie jetzt den Praxis-Ratgeber zur DIN 5008 zur leichten Anwendung der DIN im Sekretariats-Alltag!

Die DIN 5008 sorgt für eine ansprechende Briefform und schafft die Voraussetzungen dafür, dass sich der Empfänger überhaupt mit dem Brief beschäftigt!

Die DIN 5008 erhebt den Anspruch, Empfehlungen zu geben, mit denen sich Schriftstücke lesefreundlich, zweckmäßig und übersichtlich gestalten lassen. Diese Norm legt nicht fest, was zu schreiben ist, sondern wie.

Das „WIE“ ist unbedingt zu berücksichtigen, denn die Empfänger Ihrer Briefe schenken Ihren Schreiben viel mehr Beachtung, wenn sie lesefreundlich sind.

Achten Sie deshalb in Ihrem Sekretariat, in Ihrer Abteilung - am besten in Ihrer gesamten Firma - auf ein einheitliches Erscheinungsbild Ihrer Korrespondenz!

Mit einer einheitlichen Form Ihrer Geschäftskorrespondenz sind Ihre Schreiben lesefreundlich

Die DIN 5008 hat ihren Sinn. Niemand möchte bei jedem Brief, den er erhält, das Suchspiel starten: „Na, wo hat er denn dieses Mal das Datum versteckt?“ Sie wollen zu Recht auf Anhieb wissen, an wen das Schreiben gerichtet ist und worum es geht. Normierung ordnet und erleichtert die Arbeit. Daher ist es hilfreich und empfehlenswert, die Regeln der DIN zu kennen und in Ihrer Sekretariats-Korrespondenz anzuwenden.

Mit dem Praxis-Ratgeber „DIN 5008 - Die Neuauflage“ versenden Sie jederzeit leserfreundliche Briefe. Hier anfordern!

Diese Punkte regelt die DIN nicht:

Zu manchen Punkten gibt auch die neue DIN 5008 mehrere Alternativen zur Auswahl, zum Beispiel bei der Darstellung des Datums. Nicht ganz einfach zu entscheiden, was die beste Lösung ist ...

Die neue DIN 5008 schweigt sich auch immer noch über wichtige Kriterien der Geschäftskorrespondenz aus. Zum Beispiel über die Angabe des Leistungsdatums auf Rechnungen, in Briefen und vielem mehr.

Die Norm der neuen DIN 5008 lässt sich auch manchmal nicht ohne weiteres auf den eigenen Firmenbriefbogen übertragen. Auch dann ist guter Rat teuer!

Und manchmal sind die Vorschläge nicht wirklich an der (Sekretariats-) Praxis orientiert ...

Der Praxis-Ratgeber „DIN 5008 - Die Neuauflage“ klärt all diese Zweifelsfälle übersichtlich und praxisorientiert und räumt mit möglichen Unklarheiten auf.

Perfekte, DIN-gerechte Geschäftskorrespondenz erwartet die Unternehmensleitung heutzutage ganz nebenbei von Ihnen!

Und weil Sie sich tagtäglich eben nicht nur über das WAS Ihrer Geschäftskorrespondenz Gedanken machen, sondern auch noch die korrekte zeitgemäße Form aller geschäftlichen Schreiben einhalten müssen, hilft Ihnen jetzt der neue Praxisratgeber „DIN 5008 - Die Neuauflage“ von Sekada.

So finden Sie jederzeit die richtige Form der Anreden und Anschriften

Vermeiden Sie peinliche Fettnäpfchen gleich zu Beginn Ihres Schreibens und stellen Sie sich dem komplizierten Thema der Anreden und Anschriften. Der erste Eindruck eines Briefs oder einer E-Mail kann schlecht ausfallen, wenn Sie gleich zu Beginn mit der Anschrift auf dem Umschlag oder der falschen Anrede danebenliegen.

Im Praxis-Handbuch „DIN 5008 - Die Neuauflage“ können Sie in Minutenschnelle nachschlagen, worauf es ankommt.

Diese Empfehlungen sollten Sie kennen:

Die Anrede steht immer linksbündig mit einem zweizeiligen Abstand zur Betreffzeile. Nach der Anrede folgt eine Leerzeile. Für den Fall, dass der Betreff entfällt, gibt auch die aktuelle DIN keine Empfehlung.

Sekada empfiehlt: Bleiben Sie bei den zwei Leerzeilen Abstand – entweder zur

  • letzten Zeile des Informationsblocks,
  • letzten Zeile der Bezugszeichenzeile oder
  • letzten Zeile (9. Zeile) des Anschriftenfelds.

Doch wie schreibt man einen Herrn und eine Dame richtig an? Wie reden Sie Titelträger richtig an? Und wie sieht die Sache aus, wenn dann noch Adelstitel mit im Spiel sind?

Der Ratgeber „DIN 5008 - Die Neuauflage“ gibt Ihnen neben den formalen Punkten wichtige Zusatztipps für die inhaltliche Gestaltung richtiger Anreden und Anschriften.

Beim Betreff gibt es einiges zu beachten - was ist hier noch zeitgemäß, was veraltet?

Es geht nicht nur darum, dass sich zwischen Betreffzeile und Anrede zwei Leerzeilen befinden. Das weiß sicher fast jeder.

Das sollten Sie über die Betreffzeile wissen: Sie ...

  • ist kein Muss.
  • darf zweizeilig sein.
  • wird nicht durch das Wort „Betreff“, „Betr.“, „Betrifft“ oder Ähnliches eingeleitet.
  • kann aus optischen Gründen hervorgehoben werden, laut DIN 5008 mit Farb- oder Fettdruck der Schrift (in Geschäftsbriefen sollten Sie jedoch auf den Farbdruck verzichten und dem Fettdruck den Vorrang geben).

Diese und weitere Tipps zum korrekten Betreff finden Sie ab Seite 39 im Praxis-Ratgeber „DIN 5008 - Die Neuauflage“.

Wie wird das Datum korrekt dargestellt und positioniert?

Mit der 2011er Überarbeitung der DIN 5008 stärkt die DIN die Verwendung der Datumsschreibweise Jahr-Monat-Tag.

Also 2013-12-04 für 4. Dezember 2013. Sie lehnt sich damit an die ISO 8601 an. Die Jahreszahl soll immer vierstellig geschrieben werden. Also ist diese Schreibweise falsch: 13-12-04.

Außer der internationalen Schreibweise erlaubt die DIN auch diese:

04.12.2013 - sofern keine Missverständnisse entstehen
4. Dezember 2013 - einstellige Tagangaben enthalten keine Null vorweg

Der Monatsname, so die DIN, soll im Fließtext nicht abgekürzt werden.

Daraus kann man schließen, dass Sie den Monatsnamen außerhalb des Fließtextes abkürzen dürfen, zum Beispiel "Dez". In der letzten Überarbeitung der DIN 5008 aus dem Jahr 2005 waren sehr viel mehr Datumsschreibweisen erlaubt. Mit dieser Überarbeitung gibt es nur noch vier Schreibweisen.

  • 2013-12-04
  • 04.12.2013
  • 4. Dezember 2013
  • 4. Dez. 2013 - nicht im Fließtext zu verwenden

Welche Schreibweise ist nun ratsam, und wo steht das Datum auf Briefen mit Bezugszeichenzeile, und wo wird es bei Verwendung des Informationsblocks positioniert?

Auch hier hilft der Ratgeber „DIN 5008 - Die Neuauflage“ mit seinen Anleitungen und Empfehlungen weiter (ab Seite 47).

Gerüchte um die Grußformel

Auch die aktuelle DIN 5008 äußert sich nur zur formalen und nicht zur inhaltlichen Gestaltung der Grußformel. Es heißt kurz und bündig, dass die Grußformel mit einer Leerzeile zum Brieftext abgesetzt wird.

Immer wieder heißt es, dass die Grußformel „Mit freundlichen Grüßen“ nicht mehr zeitgemäß ist. Genauso heißt es dann wieder, dass diese Grußformel nach der DIN 5008 die einzig zulässige ist. Was ist denn nun richtig?

Sekada empfiehlt:

Es ist laut DIN nicht verboten, die Grußformel abzuwandeln. „Freundliche Grüße nach Hannover“ oder ähnliches ist durchaus korrekt und auch abwechslungsreich.

Soll nach der Grußformel noch der Firmenname oder die Bezeichnung der Behörde genannt werden, lassen Sie eine Leerzeile Abstand zum Gruß. Der Name der Behörde oder Firma wird nicht besonders hervorgehoben.

Auch bei erweiterten Grußformeln (zum Beispiel Unterschriften mit ppa.) hilft der neue Ratgeber „DIN 5008 - Die Neuauflage“ ab Seite 59 mit wichtigen Tipps!

Produktvorteile

  • Die aktuelle DIN 5008 - alle Stichwörter von A bis Z auf einen Blick
  • Praxisnahe Beispiele für alle Stichwörter der neuen DIN
  • 13 praktische Zusatztipps, die die DIN in ihrem Regelwerk unbeantwortet lässt
  • Weiterführende Praxis-Empfehlungen, wenn das  Sekada-Team mit seiner Erfahrung in der „echten“ Sekretariatswelt eine DIN Norm für unvollständig oder nicht praxisorientiert hält. Die DIN empfiehlt zum Beispiel den Professorentitel abzukürzen, Sekada sagt: das ist unhöflich!
  • Wertvolle Tipps und Musterbriefe für die englischsprachige Geschäftskorrespondenz, deren Aufbau und Layout von Briefen. 

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