Arbeitsrecht kompakt online
Aktuelle Urteile und Empfehlungen für Arbeitgeber
Machen Sie das deutsche Arbeitsrecht ab sofort zum ARBEITGEBER-Recht!
Denn jetzt kennen Sie genau die Urteile, die FÜR Sie und nicht gegen Sie Recht sprechen!
Jeden Tag werden von den deutschen Arbeitsgerichten zahlreiche Urteile gefällt. Da heißt es aufgepasst: Denn wenn Sie sich als Arbeitgeber auf veraltete Informationen stützen, ist das immer mit einem unkalkulierbaren Risiko verbunden.
Aber eines ist genauso klar: Woher sollen Sie die Zeit nehmen, den ganzen Tag in unverständlichem Juristendeutsch verfasste Urteile zu lesen?
Die Lösung: Nutzen Sie ab sofort den E-Mail-Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt online“ und Sie erhalten bequem per E-Mail alle 14 Tage genau die Informationen, die für Sie als Arbeitgeber wichtig sind. „Arbeitsrecht kompakt online“ ist der einzigen Informationsdienst, der zuverlässig ermittelt und praxisorientiert aufbereitet, was neue Urteile speziell für Sie als Arbeitgeber bedeuten. Zudem können Sie wichtige Checklisten und Musterschreiben sofort am PC ausfüllen und ausdrucken!
Weitere Produktinformationen
Chefredakteur Professor Dr. jur. Burkhard Boemke kennt die betriebliche Praxis und schult regelmäßig Arbeitsrichter, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Personalleiter in Fragen rund ums Arbeitsrecht.
Ihr Vorteil: In nur 15 Minuten alle 2 Wochen sind Sie über alles informiert, was Sie arbeitsrechtlich wissen müssen!
Und das ganz ohne Anstrengung: leicht, schnell und verständlich.
Direkter Kontakt zur Redaktion
Sie haben eine spezielle Frage zum Thema Arbeitsrecht, auf die Sie in den Ausgaben keine Antwort finden? Herr Burkhard Boemke beantwortet Ihre Fragen persönlich.
Online-Bereich mit GRATIS Downloads
Im Premiumbereich finden Sie immer aktuelle Zusatzinformationen. Zudem alle Downloads, Checklisten und Muster aus den Ausgaben.
Live Webinar
Einmal im Monat haben Sie die Möglichkeit an unserer Live-Redaktionssprechstunde mit wechselnden Experten teilzunehmen. Erhalten Sie tiefergehende Informationen zu aktuellen Themen wie „Top 5 Mitarbeiter-Benefits im Home-Office“ oder „Digitale Trends und Tools im HR“. Nutzen Sie die Möglichkeit des direkten Kontaktes zu unseren Experten und stellen Sie Ihre Fragen persönlich.
Zeugnisgenerator
Die Erstellung von individuellen und rechtlich einwandfreien Arbeitszeugnissen gehört zu den absoluten „Zeitfressern“ im Berufsalltag von Führungskräften und Personalern. Kaum eine Tätigkeit ist nerviger und zugleich heikler, als ein Arbeitszeugnis aufzusetzen, denn schon ein falsches Wort an der falschen Stelle kann einen verlorenen Prozess bedeuten. Im Rahmen Ihres Abonnements haben Sie Zugang zu unserem Zeugnisgenerator, mit dessen Hilfe rechtssichere Arbeitszeugnisse in nur 4 Schritten erstellt werden können.
Podcast im Premiumbereich
Podcasts werden immer beliebter, wenn es darum geht, Wissen aufzunehmen. Deshalb bieten wir Ihnen spannende Inhalte zum Reinhören an. Personalwissen bringt Ihnen einen frischen Blick auf Ihre Personalarbeit und gibt Ihnen neue Impulse. Regelmäßig erwartet Sie eine spannende Mischung aus News, Tipps und Erfahrungsberichten für die tägliche Personalarbeit.
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- 1. Ausgabe GRATIS zum 14-Tage-Test. Diese Ausgabe dürfen Sie auf jeden Fall behalten.
- Wenn ich Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile (E-Mail oder Fax genügt), erhalte ich 34-mal pro Jahr die neueste Ausgabe „Arbeitsrecht kompakt online“ zum günstigen Preis von nur 21,95 € pro Ausgabe ohne Versandkosten zzgl. 7% MwSt.
- Der Bezug gilt für ein Jahr, eine Kündigung dieser Vereinbarung ist zum Ende eines Bezugsjahres möglich.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk, die freien Berufe, den öffentlichen Dienst, Behörden sowie sonstige öffentliche oder karitative Einrichtungen, Verbände oder vergleichbare Institutionen und ist zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Wir halten unsere Kunden mit Informationen zu eigenen ähnlichen Produkten per E-Mail auf dem Laufenden (Art. 6 (1) (f) DS-GVO, § 7 Abs. 3 UWG). Wenn das nicht gewünscht ist, kann der Zusendung jederzeit (z. B. per E-Mail) widersprochen werden, ohne dass weitere Kosten als die der reinen Kommunikation entstehen.