Datenschutz im Verein
So handeln Sie rechtssicher und machen sich als Vereinsvorstand unangreifbar
Aufgrund der Datenschutz-Skandale in jüngster Zeit sind viele Mitglieder für das Thema Datenschutz sensibilisiert und wollen wissen, ob ihre persönlichen Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geschützt werden.
Heikle Fragen gilt es zu klären, bei denen Sie als Vorstand gefordert sind:
- Wie sichern Sie sich ab, wenn Sie Daten veröffentlichen wollen?
- Welche Daten dürfen Sie keinesfalls an Dritte weitergeben?
- Dürfen Sie eine Mitgliederliste im Verein verteilen?
Nur wenn Sie umfassend informiert sind, können Sie richtig und rechtssicher handeln.
Weitere Produktinformationen
In modern geführten Vereinen ist es heute selbstverständlich, die Mitgliederverwaltung mit dem Computer zu erledigen. Dabei werden vielfältige Daten der Mitglieder gespeichert und verarbeitet. Ihnen als Vereinsvorstand vertrauen die Mitglieder personenbezogene Daten an wie sonst allenfalls einem Arbeitgeber. Schon allein deshalb sollte der Datenschutz auch in Ihrem Verein großgeschrieben werden.
Auch bei der Gestaltung der Vereins-Homepage lauern echte Datenschutz-Fallen. Ob Sie nun Ihren Mitgliedern auf der Internetseite die zuständigen Ansprechpartner im Vorstand nennen oder mit den Erfolgen Ihrer besten Mitglieder werben: Sie verwenden dazu zwangsläufig personenbezogene Daten. Und damit findet das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung. Die Folge: Missachten Sie die datenschutzrechtlichen Vorgaben, riskiert Ihr Verein Bußgeldzahlungen.
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Ja, ich will in Sachen Datenschutz rechtssicher handeln und mich als Vereinsvorstand unangreifbar machen.
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Wir halten unsere Kunden mit Informationen zu eigenen ähnlichen Produkten per E-Mail auf dem Laufenden (Art. 6 (1) (f) DS-GVO, § 7 Abs. 3 UWG). Wenn das nicht gewünscht ist, kann der Zusendung jederzeit (z. B. per E-Mail) widersprochen werden, ohne dass weitere Kosten als die der reinen Kommunikation entstehen.