Personalrats-Wissen: Die Einigungsstelle nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und den Landespersonalvertretungsgesetzen
Kompaktes Personalrats-Wissen zur Einigungsstelle nach BPersVG und LPersVG
Einen Kompromiss zu finden ist nicht immer leicht…
…manchmal geht es in den Verhandlungen mit der Dienststellenleitung einfach nicht weiter. Ihre Vorstellungen und die der Dienststelle weichen so erheblich voneinander ab, dass Ihnen ein Weiterverhandeln aussichtslos erscheint.
In solchen Situationen geben Ihnen das Bundespersonalvertretungsgesetz und die Landespersonalvertretungsgesetze die Möglichkeit, in bestimmten Angelegenheiten die Einigungsstelle anzurufen.
Häufig ergeben sich in diesem Zusammenhang Fragen wie:
- In welchen Fällen kann die Einigungsstelle angerufen werden?
- Welches sind die Voraussetzungen, um ein Verfahren vor der Einigungsstelle einzuleiten?
- Wie ist die Einigungsstelle besetzt?
- Wie wird der Vorsitzende der Einigungsstelle bestellt?
- Wie wird das Verfahren vor der Einigungsstelle eingeleitet?
- Wie wird es durchgeführt?
- Welche Ergebnisse kann das Einigungsstellenverfahren haben?
Dies sind nur einige Fragen, auf die Sie Ihr Augenmerk richten sollten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten in Zusammenhang mit einer Einigungsstelle und behandelt Spezialfälle in Form von Beispielen. Durch gut strukturierte Abbildungen bekommen Sie das einen guten Überblick für die Errichtung einer Einigungsstelle, die Sie blitzschnell und korrekt in die Praxis umsetzen können.
Weisen Sie Ihren Dienstherrn an der richtigen Stelle in die Schranken und unterstützen Sie Ihre Kollegen optimal – so schaffen Sie es locker, Konflikte im Keim zu ersticken!
Weitere Produktinformationen
Als Personalrat lastet große Verantwortung auf Ihnen - Bauen Sie Ihr Spezialwissen als Personalrat in Bezug auf eine Einigungsstelle aus. Denn wenn Sie wissen, was Sie tun können, überlassen Sie Ihrem Dienstherrn nicht das Feld – und er wird nicht mit unverhältnismäßigen Vorstellungen durchkommen.
Überzeugen Sie sich jetzt:
„Personalrats-Wissen: Die Einigungsstelle nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und den Landespersonalvertretungsgesetzen“ ist Ihre kompetente Wissensquelle für Ihr erfolgreiches und kompetentes Auftreten als Personalrat. So können Sie Ihre Kollegen und die Dienstherrn in Sachen Einigungsstelle professionell beraten.
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