Technische und organisatorische Maßnahmen implementieren
So setzen Sie die Anforderungen des Art. 32 DSGVO in Ihrem Unternehmen um
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sieht vor, dass verantwortliche Stellen, also Unternehmen, Behörden und Vereine, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (die sogenannten „TOMs“) umsetzen müssen, um ein ihrem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Das 77-seitige E-Book von Michael Rohrlich (Rechtsanwalt Fachautor, Dozent und Videotrainer mit den Schwerpunkten IT-Recht, E-Commerce sowie Datenschutz) erklärt ihnen, wie sie ihre TOMs richtig umsetzen. Mit zahlreichen Praxis-Tipps ist das digitale Buch eine anschauliche Anleitung, wie Sie als Datenschutzverantwortlicher, die Neuerungen prüfen und in der Praxis umsetzen.
Besonders hilfreich: Die 10 Maßnahmen Checkliste zum Cookie-Consent und der aktiven Einwilligung
Weitere Produktinformationen
Aus dem Inhalt:
Vorwort
- Einführung –ein paar grundlegende Informationen
- Rechtliche Vorgaben – diese Infos finden Sie im Gesetz
- Was enthält die DSGVO?
- Was sagt das BDSG dazu?
- KRITIS – besondere Regeln für besondere Bereiche
- Welche technischen Standards gibt es?
- Der IT-Grundschutz des BSI
- Das Standard-Datenschutzmodell (SDM)
- Die ISO-27002-Norm
- Das ZAWAS-Prinzip
- VdS 10010 – Unterstützung für kleinere und mittlere Unternehmen
- Checkliste – so finden SIe einfach und schnell geeignete TOMs
- Weiterführende Informationen von Aufsichtsbehörden etc.
Ja, ich möchte das Buch „Technische und organisatorische Maßnahmen implementieren – So setzen Sie die Anforderungen des Art. 32 DSGVO in Ihrem Unternehmen um“ zum Preis von 49,95€ (zzgl. MwSt.) bestellen.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk, die freien Berufe, den öffentlichen Dienst, Behörden sowie sonstige öffentliche oder karitative Einrichtungen, Verbände oder vergleichbare Institutionen und ist zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Wir halten unsere Kunden mit Informationen zu eigenen ähnlichen Produkten per E-Mail auf dem Laufenden (Art. 6 (1) (f) DS-GVO, § 7 Abs. 3 UWG). Wenn das nicht gewünscht ist, kann der Zusendung jederzeit (z. B. per E-Mail) widersprochen werden, ohne dass weitere Kosten als die der reinen Kommunikation entstehen.