Zusammenarbeit mit dem Personalrat
Ein Spezial-Report von „Gleichstellung im Blick“
Liebe Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte,
schon in den 90er-Jahren wurde das Nebeneinander der beiden betrieblichen Akteure, nämlich Personalvertretung und Gleichstellungsbeauftragte, in einer Studie untersucht. Mit dem Ergebnis, dass die Zusammenarbeit überwiegend positiv zu bewerten ist. Jedoch zeichnen sich nach dieser Studie auch insbesondere 2 Konfliktlinien ab: Bei den Themen öffentliche Ausschreibung von Stellen und Anwendung der Quoten-regelungen.
In der Praxis werden die „neu installierten“ Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten von den Personalräten gelegentlich als Konkurrenz empfunden. Tatsächlich aber bietet die Zusammenarbeit von Personalvertretung und Gleichstellungsbeauftragter mehr Kooperationschancen als Konfliktpotenzial. In diesem Spezial-Report zeige ich Ihnen verschiedene Wege auf.
Lesen Sie die folgenden Themen:
- So holen Sie den Personalrat für Ihre Gleichstellungsarbeit ins Boot
- Nutzen Sie Ihre gemeinsamen Schnittstellen
- Bestellung der Stellvertreterin auch ohne Zustimmung des Personalrats
- Keine Personalunion zwischen Frauenbeauftragter und Personalrätin
- Trotz Corona-Pandemie: keine Wiederholung der Wahl
- Der Personalrat als Kooperationspartner
Ja, ich möchte „Ihre Rechte als Gleichstellungsbeauftragte“ zum Preis von 19,95€ (zzgl. Mwst) als PDF direkt auf meinen Rechner herunterladen.
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