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Liebe Leserin, lieber Leser, sofern Sie als Arbeitgeber nicht tarifgebunden sind, sind Sie der Arbeitnehmerseite bei Begründung des Arbeitsverhältnisses einen Schritt voraus. Denn Sie können Ihre Arbeitsverträge frei konzipieren. Gleichwohl geben viele Arbeitgeber diesen Trumpf vorschnell aus der Hand. Oft wird „schnell, schnell“ ein Standardvertrag herangezogen oder gedankenlos auf einen Tarifvertrag Bezug genommen. Damit vergeben Sie zum einen die Chance, Ihre Arbeitsverträge Ihren individuellen betrieblichen Erfordernissen anzupassen. Zum anderen kann Sie eine unbedachte Vertragsgestaltung teuer zu stehen kommen.
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| Ich habe heute deshalb einen ganz besonderen Tipp für Sie:
Für diejenigen, die meinen Spezial-Report „Arbeitsrecht kompakt“ noch nicht kennen, habe ich heute ein exklusives GRATIS-Angebot: Wenn Sie heute eine Testausgabe von „Arbeitsrecht kompakt“ anfordern, erhalten Sie nicht nur diese Test-Ausgabe absolut gratis, sondern auch noch meinen aktuellen Spezial-Report „Arbeitsvertrag“! Darin erhalten Sie einen Überblick über alle relevanten Fragen rund um das Thema Arbeitsverträge mit vielen Tipps und Arbeitshilfen zur Vertragsgestaltung: Weshalb unklare Vertragsbestimmungen zu Ihren Lasten gehen und wie Sie dies vermeiden Wie Sie Bewerber von einem unüberlegten Widerruf der Vertragszusage abhalten können Warum Sie Mitarbeiteransprüche zeitlich begrenzen sollten Wie Sie sich im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung Ihre Fortbildungskosten erstatten lassen Was Sie für eine wirksame Freistellung regeln sollten
Den Spezial-Report „Arbeitsvertrag“ erhalten Sie nur hier und auch nur, wenn Sie sich für eine kostenlose Testausgabe meines zweiwöchentlichen Ratgebers „Arbeitsrecht kompakt“ entscheiden. Ergreifen Sie diese Chance! Mit dem Spezial-Report „Arbeitsvertrag“ gestalten Sie zukünftig Arbeitsverträge zu Ihrem Vorteil und hinterlassen einen guten Eindruck beim zukünftigen Mitarbeiter. |
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Rund 85 % aller Arbeitsgerichtsprozesse werden von Arbeitnehmern gewonnen. Doch Sie als Arbeitgeber sind nicht machtlos: In meinem GRATIS-Spezial-Report „Arbeitsvertrag“ lernen Sie die Profi-Kniffe kennen, mit denen SIE solche Fallen vermeiden. Und sich damit in Prozessen automatisch eine bessere Ausgangsposition verschaffen... Damit ein Arbeitsrichter einen Arbeitsvertrag „kassiert“, reicht schon ein einziges falsches Wort oder eine Formulierung an der falschen Stelle. Schon kann dank der munter sprudelnden Gesetzesflut und der oft kaum noch nachvollziehbaren Rechtsprechung eine ganze Vertragsklausel hinfällig sein. Das bedeutet für Sie: | 
| Um Ihre Rechte als Arbeitgeber überhaupt noch durchsetzen zu können, brauchen Sie professionelle Hilfe. Das kann ein Anwalt sein. Aber der verlangt jedes Mal gleich 200,00 € oder mehr Beratungshonorar. Doch es geht auch viel preiswerter. Und zwar OHNE dass Sie deswegen auf mehr Rechtssicherheit verzichten müssten. Sehen Sie einmal, wie leicht sich Arbeitgeber eine Menge Ärger vom Hals schaffen können. Und zwar nicht durch einem Anwalt, sondern -kaum zu glauben- nur durch ein paar simple Format-Änderungen (!) in seiner Textverarbeitung: Ein zugrunde liegende Urteil des BAG (5 AZR 447/94) besagte etwa Folgendes: Strukturieren Sie den Arbeitsvertrag immer klar und übersichtlich. Denn eine Regelung an einer Stelle, an der ein Arbeitnehmer sie nicht vermutet oder leicht übersehen kann, ist ungültig (§ 305c Abs. 1 BGB). So wurde z. B. eine vertragliche Ausschlussfrist deshalb nicht Vertragsinhalt, weil sie ohne Hinweis und ohne Hervorhebung unter einer falschen oder missverständlichen Überschrift eingeordnet war. | Verzichten Sie im gesamten Arbeitsvertrag einfach auf drucktechnische Hervorhebungen und Überschriften. Damit ist Ihr Mitarbeiter automatisch gezwungen, den Vertrag komplett zu lesen, um sich ein Bild über die Konditionen zu machen. Ergo:
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| Dann kann er sich vor Gericht auch nicht mehr darauf berufen, dass die Klausel versteckt war und er sie nicht gesehen hat (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 3 Sa 515/04)! Wird Ihnen jetzt klar, wie nahe beieinander ein gewonnener und ein verlorener Prozess liegen können? Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar meines Spezial-Reports „Arbeitsvertrag". Die Aktion gilt nur für kurze Zeit. |
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Wenn Sie Geld sparen wollen, dürfen Sie im Arbeitsvertrag regeln, dass ein gewisser Umfang von Überstunden pro Monat schon mit dem Gehalt abgegolten ist (maximal 10 % der geschuldeten Arbeitszeit). Es können theoretisch einige 10.000,00 € sein. Doch für Sie sind Tipps wie diese absolut GRATIS: Zusätzlich erhalten Sie eine GRATIS-Test-Ausgabe meines Arbeitgeber-Spezial-Informationsdienstes „Arbeitsrecht kompakt“ im Wert von 19,90 €. „Arbeitsrecht kompakt“ hilft Ihnen aber nicht nur weiter, wenn Sie einen Arbeitsvertrag aufsetzen müssen. Sondern auch in allen anderen Fällen rund ums Arbeitsrecht.
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| In nicht mehr als 15 Minuten pro Ausgabe sind Sie damit in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten immer up to date. Sie vermeiden künftig nicht nur teure Arbeitsgerichtsprozesse, sondern sparen auch viel Ärger und Zeit. |
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Werden Sie in den nächsten Wochen ...  | einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Mitarbeiter abschließen |  | eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen |  | ein Zeugnis formulieren |  | eine mehr als zweifelhafte Krankmeldung erhalten |  | Überstunden oder Versetzungen anordnen |  | einen Urlaubsantrag ablehnen |  | Einstellungsgespräche führen |  | eine Stellenanzeige online oder in der Zeitung aufgeben |  | einen Minijobber, Studenten, Rentner oder eine Aushilfe einstellen |
Haben Sie hier ein paar Mal genickt? Vielleicht sogar geseufzt und Ihr Kinn aufgestützt und sich gefragt, wie Sie diese Aufgaben ohne Diskussionen, Ärger, Klagen hinkriegen. Glauben Sie mir: das geht! Denn ich analysiere jedes Urteil und erarbeite  | was das Urteil für die Praxis bedeutet |  | mit welchen Gestaltungen solche Situationen in Zukunft vermieden werden können |  | was SIE daraus lernen können. |
Das Ergebnis steht Ausgabe für Ausgabe in „Arbeitsrecht kompakt“. Brandaktuell und kompakt auf nur 8 Seiten. In klaren Worten. Angereichert mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Checklisten, die die Umsetzung vereinfachen. Wenn Sie sich das einmal ansehen möchten, dann klicken Sie bitte hier. Die neueste Ausgabe ist dann in 3 Tagen bei Ihnen – gratis und ohne Verpflichtung.
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