Gebrauchte Sicherheitsschuhe?

Frage: Wir beschäftigen in unserem Betrieb ständig Praktikanten, denen wir aufgrund der vorliegenden Gefährdungen Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen müssen. Müssen das jedes Mal neue sein?

Für uns ist das eine wichtige Kostenfrage, denn da die Praktikanten nur wenige Wochen bei uns bleiben, sind die Schuhe an sich noch brauchbar und wir wollen sie nicht einfach ausmustern.

Antwort: In der Berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR) 191 „Benutzung von Fuß- und Beinschutz“ wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Schuhe aus Leder der individuellen Fußform des Trägers anpassen. Bereits wochenlang „eingelaufene“ Lederschuhe können deshalb die Füße eines neuen Trägers malträtieren und krank machen. Darum und natürlich auch aus hygienischen Gründen sollten Lederschuhe nicht von jemand anderem weiter getragen werden. „Wiederbenutzungsfreundlicher“ sind hingegen Gummi- oder Kunststoffschuhe und -stiefel, da sie sich kaum der Fußform anpassen. Hier bestehen deshalb – natürlich nach angemessener Reinigung und Desinfektion – keine Bedenken gegen die Weitergabe.