Arbeitnehmerdatenschutz: Dürfen Sie eine Bewerbung weitergeben?

Die Frage: Immer wieder kommt es vor, dass ich Bewerbungen erhalte, die für mich, beziehungsweise meine Abteilung uninteressant sind, möglicherweise aber für andere Unternehmensteile (wir sind ein Verbundunternehmen) „passen“.

Die Frage: Immer wieder kommt es vor, dass ich Bewerbungen erhalte, die für mich, beziehungsweise meine Abteilung uninteressant sind, möglicherweise aber für andere Unternehmensteile (wir sind ein Verbundunternehmen) „passen“. Bislang habe ich die Bewerbungen einfach weitergeleitet. Jetzt kam die Frage auf: Ist das überhaupt erlaubt?

Arbeitnehmerdatenschutz: Bewerbungsunterlagen nicht weitergeben

Die Antwort: Sie dürfen Daten eines Mitarbeiters und damit auch seine Bewerbungsunterlagen nicht weitergeben – generell nicht an andere Unternehmen und auch nicht an andere Unternehmen innerhalb eines Konzerns. Dem entgegen steht das schutzwürdige Interesse des Bewerbers, der vielleicht nicht möchte, dass seine Bewerbungsunterlagen im ganzen Konzern zugänglich gemacht werden.

Arbeitnehmerdatenschutz: So können Sie sich absichern

Wenn Sie die Unterlagen weitergeben wollen, sollten Sie sich absichern: Holen Sie das Einverständnis des Bewerbers ein, bevor Sie die Unterlagen weiterreichen. Wichtig ist, dass der Bewerber sehen kann, an welches Unternehmen Sie die Unterlagen weitergeben wollen und an wen er sich dort wenden kann.



Beispiel für einen Einwilligungstext

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Bewerberdaten über dieses Bewerbungsverfahren hinaus anderen Konzernunternehmen (A-AG, B-GmbH, München; CoHG, Passau; D-GmbH & Co. KG, Hanau) für Stellenbesetzungsverfahren zur Verfügung gestellt werden können. Diese Einwilligung kann ich durch eine E-Mail an personal@ a-ag.xyz jederzeit widerrufen.